09.06.2023

MiCA: Das sind die Grundlagen zur neuen Krypto-Verordnung der EU

Gastbeitrag. Rechtsanwalt und Kryptoexperte Oliver Völkel beleuchtet in einer brutkasten-Serie die neue EU-Krypto-Verordnung Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA. Im ersten Teil geht es um Anwendungsgebiete und zentrale Begriffe.
/artikel/mica-grundlagen
Rechtsanwalt Oliver Völkel vor einer EU-Flagge
Rechtsanwalt Oliver Völkel | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte & Adobe Stock (Hintergrund)

Am 9. Juni 2023 wurde die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (kurz MiCA-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach mehrjährigem zähem Ringen ist sie damit endlich Bestandteil des Unionsrechts und wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten.

Mit MiCA besteht nun erstmals ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen für das öffentliche Angebot von Kryptowerten und das Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen. Neben umfangreichen Regeln zu diesen beiden Aspekten finden sich in der Verordnung auch Bestimmungen über die Verhinderung von Marktmissbrauch und Insiderhandel.

Mit dieser Beitragsreihe möchten wir möglichst umfassend aufzeigen, welche neuen Regeln in der Krypto-Branche zu beachten sind, und was dies für bestehende Akteure am Markt bedeutet. Im ersten Teil der Reihe widmen wir uns dem Anwendungsbereich der MiCA und zeigen auf, für wen und in welchen Fällen MiCA grundsätzlich gilt. Wir behandeln weiters den zentralen Begriff des Kryptowerts und beleuchten, welche Arten von Coins und Token erfasst sind. Wir adressieren die wichtigsten Ausnahmen vom Anwendungsbereich und untersuchen, wann die MiCA-VO nicht gelten soll. Außerdem diskutieren wir, welche neuen Kryptowerte von MiCA geschaffen werden und was diese Kryptowerte jeweils auszeichnet.


Grundlagen zur MiCA-Verordnung

Anwendungsbereich

MiCA erfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die in der Europäischen Union Kryptowerte ausgeben, öffentlich anbieten, zum Handel zulassen möchten, oder wenn sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen möchten:

  • Ausgabe ist der erstmalige Verkauf oder das sonstige erstmalige Inverkehrbringen eines Kryptowerts durch einen Emittenten. Das kann, muss aber nicht im Rahmen eines öffentlichen Angebots erfolgen. 
  • Ein öffentliches Angebot liegt rasch vor: Jede Mitteilung ist ein öffentliches Angebot, also zB auch der Inhalt einer Website, wenn sie ausreichend Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um eine Kaufentscheidung zu ermöglichen. Ein öffentliches Angebot kann also nicht nur vom Emittenten, sondern von jedem gemacht werden, der den Kryptowert (weiter-)verkauft. 
  • Zulassung zum Handel bedeutet, dass der Kryptowert an einer Handelsplattform in der Union gelistet werden soll. MiCA kann somit selbst dann einschlägig sein, wenn weder der Emittent seinen Sitz in der Union hat (keine Ausgabe) noch ein öffentliches Angebot in der Union erfolgt. 
  • Dienstleistungen sind die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, der Betrieb einer Handelsplattform, der Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte, die Ausführung von Aufträgen, die Platzierung, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen sowie die Beratung und die Portfolioverwaltung.

Der Anwendungsbereich erfasst somit ein weites Spektrum der am Markt bekannten Tätigkeiten. Greift eine Ausnahme vom Anwendungsbereich (siehe weiter unten), oder ist eine Tätigkeit nicht in MiCA reguliert, so ist die Verordnung nicht einschlägig. Solche Tätigkeiten können also ohne Beachtung der Bestimmungen in MiCA ausgeübt werden.

Begriff des Kryptowerts

Zentraler Begriff der MiCA ist der Kryptowert. Zu diesem Begriff enthält die Verordnung eine eigene Definition. Kryptowert ist jede digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der oder das unter Verwendung von DLT oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Dieser breite Begriff erfasst alle gängigen Coins und Token wie etwa die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Beitragsreihe (im Hinblick auf ihre Marktkapitalisierung) zehn bedeutsamsten Kryptowerte: Bitcoin, Ether, Tether, Binance Coin, USDC, Ripple, Cardano, Dogecoin, Polygon oder Solana.

Um als Kryptowert zu gelten, muss der Coin oder Token lediglich entweder über einen Marktwert verfügen (digitale Darstellung eines Werts) oder ein Recht im weitesten Sinn repräsentieren (digitale Darstellung eines Rechts). Der Begriff ist damit deutlich weiter als der im Jahr 2020 im EU-Recht eingeführte Begriff der virtuellen Währung, der im Kern bloß auf den Umstand abstellt, dass ein Coin oder Token als Tauschmittel am Markt akzeptiert wird. Alle heute bekannten virtuellen Währungen sind auch Kryptowerte unter MiCA.

Liegt keines der beiden oben genannten Charakteristika vor (Darstellung von Wert oder Recht), so ist ein Coin oder Token kein Kryptowert. Das ist etwa bei Tokens der Fall, die im Rahmen von Veranstaltungen kostenlos als Souvenir ausgegeben werden (solange sich kein Markt dafür bildet) oder bei Tokens, die als reine Recheneinheit innerhalb eines Smart Contracts dienen, nicht übertragbar sind, oder sonst keinen Marktwert aufweisen.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Vom Anwendungsbereich der MiCA bestehen eine Reihe von Ausnahmen. Die Ausnahmen beziehen sich dabei entweder auf den Einsatzzweck des Kryptowerts (zB NFTs, Finanzinstrumente) oder die jeweiligen Akteure (zB Reverse Solicitation, Konzernausnahme):

  • Non-fungible Tokens (NFTs) sind vom Anwendungsbereich der MiCA ausgenommen, allerdings nur dann, wenn es sich um tatsächlich individualisierte Kryptowerte handelt. Gemeint ist damit zB ein NFT-Kunstwerk. Wird ein NFT-Standard wie etwa ERC-721 oder ERC-1155 genutzt, um zB NFT-basierte Gutscheine aufzulegen, so greift die Ausnahme nicht. In diesem Fall sind die Tokens nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nämlich miteinander austauschbar, also doch fungibel. Solche Tokens können zwar auch NFT genannt werden, weil sie den entsprechenden technischen Standard nutzen, die Ausnahme von MiCA greift aber nicht. Man könnte auch sagen: Unter MiCA gilt ein materieller und nicht bloß ein formeller NFT-Begriff. Das Abstellen auf bestimmte technische Standards kann also in der Praxis nicht dazu genutzt werden, um die Anforderungen von MiCA zu umgehen. 
  • Finanzinstrumente sind ebenfalls vom Anwendungsbereich der MiCA ausgenommen. Dies ist dann relevant, wenn mit einem Token Rechte verbunden werden, die sonst bei Finanzinstrumenten anzutreffen sind, zB das Recht auf Zins- und Rückzahlung wie bei einer Anleihe. Der Token dient in einem solchen Fall lediglich als Trägermedium für das jeweilige Recht. Formell handelt es sich bei solchen Tokens zwar um Kryptowerte (nämlich eine digitale Darstellung eines Rechts); da jedoch bereits andere EU-Rechtsakte Finanzinstrumente regeln, sind solche Token von MiCA ausgenommen. Für den Vertrieb tokenisierter Finanzinstrumente gilt bspw MiFID II oder für das öffentliche Angebot tokenisierter übertragbarer Wertpapiere die Prospekt-VO. Neben Finanzinstrumenten sind noch eine Reihe anderer bereits EU-rechtlich geregelter Instrumente vom Anwendungsbereich der MiCA ausgenommen.
  • Reverse Solicitation, der aus MiFID II bekannte Grundsatz, wonach keine Lizenz im Wohnsitzstaat des Kunden nötig ist, wenn dieser auf eigene Initiative eine Leistung beansprucht, wird sich auch in MiCA wiederfinden. Für Krypto-Unternehmen aus Drittstaaten – also solche, die keine Niederlassung in der EU haben – besteht eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der MiCA. Werden Dienstleistungen ausschließlich auf eigenes Betreiben des Kunden erbracht, so besteht keine Pflicht zur Zulassung in der EU. Gegen einen möglichen Missbrauch enthält MiCA gleich mehrere Mittel: Einerseits gilt die Ausnahme nicht, wenn das Unternehmen in der Union Kunden akquiriert, auch wenn dies für ganz andere Produkte oder Dienstleistungen geschieht, und egal ob das Unternehmen dies selbst macht oder durch Partnerunternehmen. Außerdem dürfen dem Reverse-Solicitation-Kunden keine neuen Kryptowerte oder Dienstleistungen angeboten werden, um nicht den Genuss der Ausnahmebestimmung zu verlieren.
  • Konzernunternehmen werden nach MiCA vom Anwendungsbereich ausgenommen, wenn sie ihre Leistungen ausschließlich intern im Konzernverbund für andere Konzerngesellschaften erbringen. Solche Konzernunternehmen werden sich also ebenso nicht an MiCA halten müssen. Die Bestimmung ist für international agierende Dienstleister relevant, die Funktionen auf verschiedene Konzerngesellschaften aufteilen (wenn sie etwa die Infrastruktur für die Verwahrung und für den Betrieb einer Handelsplattform auf mehrere Konzerngunternehmen aufteilen). Gegen den Missbrauch dieser Bestimmung enthält MiCA einen Schutzmechanismus: Werden Tätigkeiten auf andere Konzerngesellschaften ausgelagert, so legt MiCA detailliert Anforderungen fest, die zu erfüllen sind. 

Neue Kategorien von Kryptowerten

Neben dem allgemeinen Begriff des Kryptowerts führt MiCA konzeptuell drei eigenständige Subkategorien von Kryptowerten ein, nämlich vermögenswertereferenzierte Token, E-Geld-Token und Utility-Token: 

  • Vermögenswertereferenzierter Token ist ein Kryptowert, dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder amtliche Währungen (oder Kombinationen davon), gewahrt werden soll. Dieser aus dem Englischen manchmal auch als Asset-Referenced Token oder ART bezeichnete Kryptowert soll somit einen stabilen Wert in Bezug auf andere Referenzwerte erhalten. Der Anwendungsbereich ist weit: Jeder andere Wert und jedes andere Recht kommen in Betracht, also etwa Gold, Immobilien, Fondsanteile, Aktien, Schuldverschreibungen oder auch andere Kryptowerte.
  • E-Geld-Token ist ein Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer einzelnen amtlichen Währung gewahrt werden soll. Dieser aus dem Englischen manchmal als E-Money Token oder EMT bezeichnete Kryptowert ist vergleichbar mit dem Asset Referenced Token. Der wesentliche Unterschied liegt daran, dass sich die Wertstabilität nur auf eine einzige Währung bezieht, also etwa Euro oder US-Dollar.
  • Utility-Token ist ein Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die vom Emittenten des Kryptowerts bereitgestellt wird. MiCA unterscheidet in weiterer Folge zwischen Utility-Token, bei denen die Ware oder Dienstleistung bereits besteht oder bereits erbracht wird, und solchen, bei denen die Ausgabe des Tokens wie ein Vorverkauf zur Projektfinanzierung dient. 

Für das öffentliche Angebot dieser Kryptowerte gelten besondere Bestimmungen, die wir an späterer Stelle beleuchten. Nicht jeder Kryptowert lässt sich in eine dieser Kategorien einordnen. Fällt ein Kryptowert nicht darunter, so gelten dennoch die nachfolgend dargestellten allgemeinen Anforderungen für das öffentliche Angebot von Kryptowerten.

Inkrafttreten der Bestimmungen

Wie eingangs erwähnt, gilt MiCA uneingeschränkt ab dem 30. Dezember 2024. Die Regelungen über vermögenswertreferenzierte Tokens und E-Geld-Tokens gelten abweichend davon bereits ab dem 30. Juni 2024. Wer solche Tokens auflegen möchte, der kann dies also bereits früher machen.

Daneben bestehen noch eine Reihe weiterer Sonderregeln zur Anwendbarkeit der Vorschriften. So gilt etwa der gesamte Abschnitt über das öffentliche Angebot von Kryptowerten grundsätzlich nicht, wenn das Angebot abgelaufen ist, bevor MiCA in Geltung getreten ist – wenn das Angebot also vor dem 30. Dezember 2024 endet. Für diese Kryptowerte muss dann zB kein Whitepaper erstellt werden. 

Etwas anderes gilt aber dann, wenn solche Kryptowerte später auch zum Handel zugelassen werden. Ab dem Geltungsbeginn von MiCA müssen in diesem Fall die Marketingmitteilungen den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Handelsplattformen müssen diesfalls außerdem sicherstellen, dass bis 31. Dezember 2027 ein Whitepaper erstellt, der Aufsichtsbehörde übermittelt und veröffentlicht wird, und auch das Whitepaper aktuell gehalten wird. 

Wer jetzt bereits vermögenswertereferenzierte Token emittiert, der darf damit fortfahren, bis unter MiCA eine Zulassung erteilt oder verweigert wurde (bzw bei Kreditinstituten bis das Kryptowerte-Whitepaper genehmigt oder die Genehmigung verweigert wurde). Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen innerhalb von 13 Monaten nach Inkrafttreten von MiCA, also spätestens bis 30. Juli 2024 eine Zulassung beantragt (bzw bei Kreditinstituten die FMA informiert). Diese Übergangsregel gilt sogar dann, wenn mit der Ausgabe der Token erst in der Zukunft begonnen wird, spätestens aber bis zum 30. Juni 2024. 

Besondere Übergangsregeln gelten auch für Dienstleister, die bereits am Markt aktiv sind. Sie dürfen grundsätzlich noch bis 1. Juli 2026 auf Basis ihrer bisherigen Zulassung ihre Tätigkeit ausüben. Außerdem darf auf diese Dienstleister ein vereinfachtes Zulassungsverfahren angewendet werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten können aber einerseits kürzere Fristen vorsehen und müssen von den vereinfachten Zulassungsverfahren keinen Gebrauch machen. Wie dies in Österreich umgesetzt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.


Teil 2 der Serie erscheint am kommenden Montag und widmet sich dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten. Weitere Teile behandeln Kryptowerte-Dienstleistungen, Marktmissbrauch und Insiderhandel sowie nicht erfasste Geschäftsmodelle.

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11.04.2025

Wie der Business-Lunch zum Networking-Booster wird

Kolumne. Wiener Schnitzel, Fish & Chips oder Dim Sum? Netzwerk-Expertin Catharina Rieder erklärt uns, was wir vom Business-Lunch in Wien, London, New York und Shanghai für das Netzwerken lernen können.
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Netzwerkexpertin Catharina Rieder | © Ines Thomsen

Business-Netzwerken ist mehr als nur Kontakte sammeln – es ist ein Beziehungsaufbau-Prozess, der mitunter auch einige Jahre dauern kann. Und selten zeigt sich so deutlich die unterschiedliche, kulturelle Art und Weise beim Netzwerken wie beim Business-Lunch. Während in Wien der „etwas grantige Herr Ober“ fast schon zur Erfahrung dazugehört, geht man in den USA direkt in medias res – und in China entscheidet oft die Hierarchie, wer zuerst spricht (oder isst).

Ich habe in den letzten Jahren viele unterschiedliche Netzwerk-Treffen beim Essen erlebt – manche inspirierend, manche lehrreich, andere einfach nur gut fürs Karma. Was sie alle gemeinsam hatten: Sie waren nie „nur“ Mittagessen.

Dieser Artikel ist eine Einladung, beim Netzwerken über den Tellerrand zu schauen – im wahrsten Sinne des Wortes.

Österreich: Zwischen Höflichkeit, Charme und strukturiertem Miteinander

In Wien ist der Business-Lunch eine stilsichere Angelegenheit – irgendwo zwischen verbindlich und gemütlich. Oft trifft man sich in traditionellen Gaststätten oder Kaffeehäusern wie dem Landtmann, Café Central oder Diglas. Und ja: Das Klischee des leicht mürrischen Oberkellners erfüllt sich erstaunlich oft. Aber das gehört hier fast schon zum Wiener Charme.

Ich reserviere frühzeitig, bitte explizit um einen ruhigen Platz (Stichwort: nicht mitten im Lokal) und bin selbst immer einige Minuten früher da. Wenn man sich noch nie gesehen hat, reserviere ich unter meinem vollen Namen – das erspart den peinlichen „Wo sitzt sie denn?“-Moment. Und ja: Ich frage vorab nach kulinarischen Vorlieben und gebe zwei bis drei Restaurantvorschläge zur Auswahl. Lieber einen Schritt mehr – aber dafür ein echtes Willkommensgefühl. Bei mir steht die zwischenmenschliche Wertschätzung ganz oben.

Auch organisatorisch ist Vorbereitung Gold wert: Ich überprüfe jede Reservierung doppelt, bitte um schriftliche Bestätigung oder nutze Tools mit sofortiger Online-Bestätigung. Denn: Kein Tisch beim Eintreffen ist ein echter Networking-Killer.

Inhaltlich gilt: Small Talk ja, aber fundierte Vorbereitung ist Pflicht. Ich informiere mich über mein Gegenüber – keine Basics wie „Was machen Sie eigentlich genau?“ oder gar falsche Namensnennung. Und wenn man etwas verspricht – etwa ein bestimmtes Dokument, eine Kontaktempfehlung oder einen Link – dann schicke ich das auch später verlässlich nach! Ich setze mir dafür einen Reminder direkt nach dem Gespräch. Denn nach dem Espresso ist vor dem nächsten Zoom-Call – und was vergessen wurde, wirkt schnell nachlässig.

Wie habe ich nun die Kombination Netzwerken und Business-Lunch zwischen Ost und West bzw. Nord und Süd erlebt?

Großbritannien: „Let’s do lunch“ – höflich, präzise, dezent

Der britische Lunch ist effizient, aber freundlich. Small Talk über das Wetter, Kultur oder Sport ist fixer Bestandteil, bevor es zum Geschäftlichen geht – das geschieht jedoch meist ohne Umschweife, aber stets mit einem Schuss Understatement.

Die Rechnung? Wird vom Einladenden diskret übernommen – kein großes Thema. Alkohol ist möglich (ein Glas Wein oder ein Pint), aber in Maßen.

Spanien: Beziehung geht vor Business

In Spanien ist der Lunch ein soziales Ritual. Es wird für unsere Verhältnisse spät gegessen (ab 14:00 Uhr), lange geredet, viel gelacht – und oft erst gegen Ende übers Business gesprochen. Vertrauen wird über Zeit und Nähe aufgebaut. Persönliche Gespräche gehören dazu – Familie, Werte, Politik. Ein kurzer, nüchterner Business-Lunch wäre hier fast schon unhöflich.

Schweden: Struktur & Augenhöhe

Pünktlich, sachlich, respektvoll. Der schwedische Business-Lunch ist effizient organisiert – oft als Buffet oder leichter Lunch (sehr oft mit Sandwiches in alle Varianten). Geschäftliches wird direkt besprochen, aber in ruhigem Ton. Small Talk ist minimal. Auffällig: Schweigen ist okay – und oft ein Zeichen von Reflexion. Und: Hierarchie wird kaum betont – man spricht auf Augenhöhe.

USA: Direkt, dynamisch, zielorientiert

Time is money – das spürt man beim Business-Lunch in den USA sofort. Nach einem kurzen Small Talk – zumeist für uns auf eine fast übertrieben freundschaftliche Art, selbst wenn man sich kaum kennt – wird meist schnell zum Geschäftlichen übergegangen. Lunch-Termine sind eher kurz (45–60 Minuten) und dienen oft als Entscheidungshilfe. Trinkgeld ist Pflicht, Bezahlung unkompliziert – geteilt oder vom Gastgeber übernommen, beides ist möglich.

China: Respekt, Ritual & Rangordnung

Business-Lunches in China folgen klaren sozialen Regeln. Wer wo sitzt, wer zuerst bedient wird, wer beim Anstoßen das Glas höher hält – all das zeigt Respekt und Rangverständnis. Gespräche beginnen persönlich, Geschäftliches wird oft indirekt und diplomatisch angesprochen. Die Einladung ist meist großzügig, oft opulent – und als Geste der Beziehungspflege zu verstehen. Gastgeschenke gehören in China zum guten Ton, denn alles andere wäre unhöflich. Und es müssen stets Reste von den Speisen am Tisch bleiben: ein leerer Tisch wird als „geizig“ gedeutet und lässt vermuten, dass die Gäste nicht satt wurden.

Vereinigte Arabische Emirate: Gastfreundschaft als Business-Prinzip

Essen ist hier ein Ausdruck von Ehre und Verbindung. Alkohol ist tabu, Schweinefleisch ebenso. Gespräche sind höflich, aber nicht forsch. Persönliche Beziehungen stehen klar vor Business-Themen. Der Lunch dient dem Aufbau von Vertrauen – wer zu schnell zum Punkt kommt, wirkt ungeduldig oder gar respektlos. Sonst gehen Türen zu noch bevor sie halb offen waren. Geduld ist hier eine Business-Währung.


Checkliste für den Business-Lunch

Zusammenfassend möchte ich aus meiner persönliche Erfahrung hier einige praktische Tipps für den nächsten Business Lunch geben:

  1. Organisation & Setting
  • Frühzeitig reservieren und um einen ruhigen Platz bitten.
  • Vorab die kulinarischen Vorlieben klären und dann einige Restaurantoptionen zur Auswahl anbieten
  • Reservierung immer doppelt überprüfen
  • Immer einige Minuten vor dem Gast da sein
  • Unter vollständigem Namen reservieren – bei „Blind-Date-Meetings“ hilft das enorm
  1. Angemessene Kleiderwahl
  • Ich würde Kleidung wählen, die dem Anlass, dem kulturellen Kontext und dem Ort entspricht
  • In formelleren Settings ist Business Chic angebracht, in kreativeren Branchen darf es etwas lockerer sein – aber immer gepflegt
  • Achte darauf, dass Äußerlichkeiten nicht vom Gespräch ablenken, sondern stets die Professionalität unterstreichen
  1. Auswahl der Speisen
  • Gerichte auswählen, welche leicht zu essen sind und keine Ablenkung verursachen
  • Fingerfood, stark riechende Speisen oder „Klecker-Kandidaten“ lieber vermeiden
  • Essgewohnheiten oder Einschränkungen des Gegenübers berücksichtigen (z. B. vegetarisch, vegan, keine Meeresfrüchte etc.)
  • Auf Speisen verzichten, bei denen man ununterbrochen schneiden, pulen oder auslöffeln muss – das Gespräch sollte im Vordergrund stehen
  1. Höflichkeit gegenüber dem Servicepersonal
  • Der Umgang mit dem Personal sagt viel über jemanden aus – Freundlichkeit, Blickkontakt und ein einfaches „Danke“ machen tatsächlichen einen Unterschied
  • Gern auch das Personal höflich ansprechen – mit Titel oder Nachnamen, wenn angebracht
  • Auch im Stress oder bei kleinen Missverständnissen: Geduld und Respekt bleiben oberstes Gebot
  1. Vorbereitung als Basis
  • Gut auf das Gegenüber vorbereitet sein
  • Keine banalen Informationen erfragen, die man online hätte nachlesen können
  • Namen korrekt aussprechen – klingt selbstverständlich, ist es aber nicht immer (leider selber erlebt)
  1. Small Talk & Gesprächsthemen
  • Besser mit unverfänglichen Themen starten wie Wetter, Kulinarik, Reiseerlebnissen oder aktuellen Events
  • Heikle Themen sollten vermieden werden (Religion, Politik, Gehalt) – außer es ergibt sich im freundlichen Rahmen oder man ist gut bekannt
  • Immer immer immer echtes Interesse zeigen und aktiv hin-hören – Small Talk ist beim Netzwerken kein Lückenfüller, sondern Beziehungsarbeit
  • Übergang ins Geschäftliche sollte sensibel und natürlich passieren, z. B. nach dem Hauptgang oder mit einem Bezug zum vorherigen Thema
  1. Bezahlung & Compliance
  • Früher: Wer einlädt, zahlt – heute: Regeln prüfen
  • Vorab klären, ob Einladung akzeptiert werden darf und bis zu welcher Höhe (Stichwort Compliance)
  • Keine großen Gesten nötig – Diskretion zählt mehr
  1. Follow-up & Nachbereitung
  • Versprochene Informationen nach dem Lunch zeitnah senden
  • Notizen oder Kalender-Reminder nutzen, um nichts zu vergessen
  • Anschließend schriftlich bedanken – kleine Geste, große Wirkung

Fazit: Der Business-Lunch ist mehr als nur ein Essen

Ob im Wiener Kaffeehaus, im Londoner Pub oder in der Rooftop-Lounge in Shanghai – gemeinsames Essen ist ein Türöffner. Doch der Schlüssel liegt im Detail: kulturelles Feingefühl, gute Vorbereitung und echte Aufmerksamkeit sind dabei Grundvoraussetzung für nachhaltigen Netzwerkaufbau.

Wer sich darauf einlässt, wird merken: Der beste Networking-Effekt liegt oft nicht in der Präsentation, sondern in der Pause zwischen Hauptgang und Dessert.


Über die Autorin

Catharina Rieder verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Kommunikationsbranche – unter anderem auch als PR & Communications Director in einem globalen Konzern. In dieser Zeit war ihr Netzwerk ihr ständiger Business-Begleiter. Über die Plattform einfach.netzwerken teilt sie ihr Wissen mit Menschen aus unterschiedlichsten Branchen und Bereichen. Neben einem Netzwerk-Buddy Programm und einem Netzwerk-Starter-Training bietet sie zudem einen Netzwerk-Guide inklusive Selbst Check an. Zudem produziert Rieder einen Business-Podcast rund um das Thema Netzwerken namens NETZWERK-ZIRKEL. Bist du bereit, das volle Potenzial deines Netzwerks zu entfalten? Catharina Rieder freut sich mit dir in Kontakt zu treten!

11.04.2025

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In Wien ist der Business-Lunch eine stilsichere Angelegenheit – irgendwo zwischen verbindlich und gemütlich. Oft trifft man sich in traditionellen Gaststätten oder Kaffeehäusern wie dem Landtmann, Café Central oder Diglas. Und ja: Das Klischee des leicht mürrischen Oberkellners erfüllt sich erstaunlich oft. Aber das gehört hier fast schon zum Wiener Charme.

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Spanien: Beziehung geht vor Business

In Spanien ist der Lunch ein soziales Ritual. Es wird für unsere Verhältnisse spät gegessen (ab 14:00 Uhr), lange geredet, viel gelacht – und oft erst gegen Ende übers Business gesprochen. Vertrauen wird über Zeit und Nähe aufgebaut. Persönliche Gespräche gehören dazu – Familie, Werte, Politik. Ein kurzer, nüchterner Business-Lunch wäre hier fast schon unhöflich.

Schweden: Struktur & Augenhöhe

Pünktlich, sachlich, respektvoll. Der schwedische Business-Lunch ist effizient organisiert – oft als Buffet oder leichter Lunch (sehr oft mit Sandwiches in alle Varianten). Geschäftliches wird direkt besprochen, aber in ruhigem Ton. Small Talk ist minimal. Auffällig: Schweigen ist okay – und oft ein Zeichen von Reflexion. Und: Hierarchie wird kaum betont – man spricht auf Augenhöhe.

USA: Direkt, dynamisch, zielorientiert

Time is money – das spürt man beim Business-Lunch in den USA sofort. Nach einem kurzen Small Talk – zumeist für uns auf eine fast übertrieben freundschaftliche Art, selbst wenn man sich kaum kennt – wird meist schnell zum Geschäftlichen übergegangen. Lunch-Termine sind eher kurz (45–60 Minuten) und dienen oft als Entscheidungshilfe. Trinkgeld ist Pflicht, Bezahlung unkompliziert – geteilt oder vom Gastgeber übernommen, beides ist möglich.

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Business-Lunches in China folgen klaren sozialen Regeln. Wer wo sitzt, wer zuerst bedient wird, wer beim Anstoßen das Glas höher hält – all das zeigt Respekt und Rangverständnis. Gespräche beginnen persönlich, Geschäftliches wird oft indirekt und diplomatisch angesprochen. Die Einladung ist meist großzügig, oft opulent – und als Geste der Beziehungspflege zu verstehen. Gastgeschenke gehören in China zum guten Ton, denn alles andere wäre unhöflich. Und es müssen stets Reste von den Speisen am Tisch bleiben: ein leerer Tisch wird als „geizig“ gedeutet und lässt vermuten, dass die Gäste nicht satt wurden.

Vereinigte Arabische Emirate: Gastfreundschaft als Business-Prinzip

Essen ist hier ein Ausdruck von Ehre und Verbindung. Alkohol ist tabu, Schweinefleisch ebenso. Gespräche sind höflich, aber nicht forsch. Persönliche Beziehungen stehen klar vor Business-Themen. Der Lunch dient dem Aufbau von Vertrauen – wer zu schnell zum Punkt kommt, wirkt ungeduldig oder gar respektlos. Sonst gehen Türen zu noch bevor sie halb offen waren. Geduld ist hier eine Business-Währung.


Checkliste für den Business-Lunch

Zusammenfassend möchte ich aus meiner persönliche Erfahrung hier einige praktische Tipps für den nächsten Business Lunch geben:

  1. Organisation & Setting
  • Frühzeitig reservieren und um einen ruhigen Platz bitten.
  • Vorab die kulinarischen Vorlieben klären und dann einige Restaurantoptionen zur Auswahl anbieten
  • Reservierung immer doppelt überprüfen
  • Immer einige Minuten vor dem Gast da sein
  • Unter vollständigem Namen reservieren – bei „Blind-Date-Meetings“ hilft das enorm
  1. Angemessene Kleiderwahl
  • Ich würde Kleidung wählen, die dem Anlass, dem kulturellen Kontext und dem Ort entspricht
  • In formelleren Settings ist Business Chic angebracht, in kreativeren Branchen darf es etwas lockerer sein – aber immer gepflegt
  • Achte darauf, dass Äußerlichkeiten nicht vom Gespräch ablenken, sondern stets die Professionalität unterstreichen
  1. Auswahl der Speisen
  • Gerichte auswählen, welche leicht zu essen sind und keine Ablenkung verursachen
  • Fingerfood, stark riechende Speisen oder „Klecker-Kandidaten“ lieber vermeiden
  • Essgewohnheiten oder Einschränkungen des Gegenübers berücksichtigen (z. B. vegetarisch, vegan, keine Meeresfrüchte etc.)
  • Auf Speisen verzichten, bei denen man ununterbrochen schneiden, pulen oder auslöffeln muss – das Gespräch sollte im Vordergrund stehen
  1. Höflichkeit gegenüber dem Servicepersonal
  • Der Umgang mit dem Personal sagt viel über jemanden aus – Freundlichkeit, Blickkontakt und ein einfaches „Danke“ machen tatsächlichen einen Unterschied
  • Gern auch das Personal höflich ansprechen – mit Titel oder Nachnamen, wenn angebracht
  • Auch im Stress oder bei kleinen Missverständnissen: Geduld und Respekt bleiben oberstes Gebot
  1. Vorbereitung als Basis
  • Gut auf das Gegenüber vorbereitet sein
  • Keine banalen Informationen erfragen, die man online hätte nachlesen können
  • Namen korrekt aussprechen – klingt selbstverständlich, ist es aber nicht immer (leider selber erlebt)
  1. Small Talk & Gesprächsthemen
  • Besser mit unverfänglichen Themen starten wie Wetter, Kulinarik, Reiseerlebnissen oder aktuellen Events
  • Heikle Themen sollten vermieden werden (Religion, Politik, Gehalt) – außer es ergibt sich im freundlichen Rahmen oder man ist gut bekannt
  • Immer immer immer echtes Interesse zeigen und aktiv hin-hören – Small Talk ist beim Netzwerken kein Lückenfüller, sondern Beziehungsarbeit
  • Übergang ins Geschäftliche sollte sensibel und natürlich passieren, z. B. nach dem Hauptgang oder mit einem Bezug zum vorherigen Thema
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  • Früher: Wer einlädt, zahlt – heute: Regeln prüfen
  • Vorab klären, ob Einladung akzeptiert werden darf und bis zu welcher Höhe (Stichwort Compliance)
  • Keine großen Gesten nötig – Diskretion zählt mehr
  1. Follow-up & Nachbereitung
  • Versprochene Informationen nach dem Lunch zeitnah senden
  • Notizen oder Kalender-Reminder nutzen, um nichts zu vergessen
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Ob im Wiener Kaffeehaus, im Londoner Pub oder in der Rooftop-Lounge in Shanghai – gemeinsames Essen ist ein Türöffner. Doch der Schlüssel liegt im Detail: kulturelles Feingefühl, gute Vorbereitung und echte Aufmerksamkeit sind dabei Grundvoraussetzung für nachhaltigen Netzwerkaufbau.

Wer sich darauf einlässt, wird merken: Der beste Networking-Effekt liegt oft nicht in der Präsentation, sondern in der Pause zwischen Hauptgang und Dessert.


Über die Autorin

Catharina Rieder verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Kommunikationsbranche – unter anderem auch als PR & Communications Director in einem globalen Konzern. In dieser Zeit war ihr Netzwerk ihr ständiger Business-Begleiter. Über die Plattform einfach.netzwerken teilt sie ihr Wissen mit Menschen aus unterschiedlichsten Branchen und Bereichen. Neben einem Netzwerk-Buddy Programm und einem Netzwerk-Starter-Training bietet sie zudem einen Netzwerk-Guide inklusive Selbst Check an. Zudem produziert Rieder einen Business-Podcast rund um das Thema Netzwerken namens NETZWERK-ZIRKEL. Bist du bereit, das volle Potenzial deines Netzwerks zu entfalten? Catharina Rieder freut sich mit dir in Kontakt zu treten!

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