14.03.2022

MiCA: EU-Parlament stimmt (doch wieder) über mögliches Bitcoin-Verbot ab

Hin und her bei MiCA: Eine neue EU-Verodnung soll Kryptowährungen regulieren, könnte Bitcoin und Co. aber auch defacto verbieten.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

Für Montag, 14. März 2022, hat das EU-Parlament eine möglicherweise wegweisende Entscheidung zu Kryptowährungen auf der Agenda. MiCA, kurz für Markets in Crypto Assets, soll die Regulierung von Krypto-Assets neu aufstellen. Die Verordnung enthält aber auch Paragraphen, die defacto ein Verbot für Bitcoin in der EU bedeuten würden. Der Paragraph war bereits gestrichen worden, hatte nun aber offenbar kurzfristig wieder seinen Weg in den Entwurf gefunden. Für Krypto-Unternehmen in Europa könnte das verheerende Folgen haben – die Branche fürchtet einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber USA und Asien. Nach der Abstimmung durch das Parlament am Montag müsste MiCA allerdings noch vom Ministerrat der EU, also den jeweils zuständigen Fachminister:innen der Mitgliedsländer, abgesegnet werden, bevor die Verordnung inkraft treten würde.

Debatte um “Proof of Work”

Im Kern geht es bei der Debatte um einen bekannten Vorwurf. Kryptowährungen wie Bitcoin seien durch den hohen Energieverbrauch bei der Überprüfung von Transaktionen (Mining) umweltschädlich. Schuld daran ist das “Proof of Work”-Verfahren, auf das unter anderem Bitcoin, Ethereum oder auch die Spaß-Kryptowährung Dodgecoin setzen. In einem früheren Entwurf war ein direkt als solches bezeichnetes Verbot von Proof of Work vorgesehen und wurde später wieder gestrichen (brutkasten berichtete). Umso größer ist nun die Verwunderung, dass erst am Freitag vor der Abstimmung offenbar letzte Änderungen an der Verordnung vorgenommen wurden, die ein solches Verbot doch wieder ermöglichen würden. Über die Änderungen berichtet etwa Patrick Hansen vom DeFi-Startup Unstoppable Finance ausführlich auf Twitter – er war früher beim deutschen Digitalverband Bitkom für Blockchain zuständig.

In dem neuen Paragraphen werde Proof of Work zwar nicht explizit genannt, aber umschrieben: “Cypto-assets shall be subject to minimum environmental sustainability standards with respect to their consens mechanism used for validating transactions, before being issued, offered or admitted to trading in the Union”. Kryptowährungen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung auf einen solchen Konsens-Mechanismus gesetzt haben, sollen einen Phasen-Plan vorlegen, wie sie das zu ändern gedenken. Für Kryptowährungen wie Bitcoin ist das Vorlegen eines solchen Plans nicht denkbar.

“Bitcoin kann das besser als der Euro”

Bitcoin-Experte und Finanzjournalist Niko Jilch sieht die Abstimmung als richtungsweisend für die Zukunft der EU: “Es gibt im EU-Parlament einige Abgeordnete, die Proof of Work völlig falsch verstehen und sogar fragwürdige Altcoins promoten, statt sich mit den Überlegungen hinter Bitcoin zu beschäftigen. Eine vernünftige Regulierung ist sicher zu begrüßen, aber bevor man die User und die Industrie vertreibt, sollte man es lieber sein lassen. Ein Verbot oder auch nur die Einschränkung von Proof of Work wäre eine Katastrophe für Europa. Das ist sehr wichtig: Es geht nicht um die Zukunft von Bitcoin, sondern um die der EU. Ironischerweise wurde der Euro geschaffen, um Geld und Nationalstaat zu trennen. Nun, Bitcoin kann das 1000 mal besser – also wo ist das Problem?”.

Auch das österreichische Krypto-Unternehmen Coinfinity sieht das so, sollte ein solches Verbot tatsächlich im Raum stehen: “Der uns vorliegende Text zum kurzfristig geänderten MiCa-Entwurf ist sehr schwammig formuliert und es ist unklar, welche Intention hinter der Änderung steht. Sollte sich aus dem Text aber ein Verbot des Handels oder des Mining von Bitcoin in Europa ergeben, dann wäre dies ein riesengroßes geopolitisches Eigentor, mit dem sich Europa selbst den Zugang zum wichtigsten digitalen Asset der Zukunft nehmen würde. Das wäre ein völlig paradoxer Schritt und käme einer Selbst-Sanktionierung Europas gleich”.

“Krypto-Börsen können nicht mehr profitabel arbeiten”

Für die Krypto-Branche in Europa, also Unternehmen wie das österreichische Unicorn Bitpanda, hätte das weitreichende Folgen. “Ohne Bitcoin und Ethereum können Krypto-Börsen und andere Krypto-Dienstleister nicht profitabel arbeiten. Sie werden gezwungen sein, zu schließen, umzuziehen oder den Zugang für Europäer zu sperren. DeFi-Protokolle, die von ETH abhängig sind, werden nicht in der Lage sein, Europäer legal zu bedienen. Um es ganz klar zu sagen: Diese Aktivitäten werden nicht aufhören, sie werden lediglich in die Vereinigten Staaten oder nach Asien verlagert, wo sie derzeit willkommen sind”, schreibt der französische Kryptowallet-Hersteller Ledger, der 2021 mit einer Finanzierungsrunde über 380 Millionen Dollar Unicorn-Status erreichte.

Bei Coinfinity sieht man auch Auswirkungen für die Energiewirtschaft: “Die Folgen wären ein Abwandern von VerbraucherInnen zu nicht-europäischen Anbietern, ein Abwandern von Bitcoin-Unternehmen aus Europa und ein enormer Wettbewerbsnachteil für Europas Finanz- und Energiewirtschaft. Auch die in Zukunft sehr wichtige Funktion von Bitcoin als “monetärer Batterie” zur Speicherung von Überschussenergie würde hier in Europa nicht genutzt werden können, die Entwicklung von erneuerbaren Energien wäre in Europa behindert”.

“Kurz gesagt, schlechter geht nicht”

Ledger rief am Wochenende vor der Abstimmung dazu auf, in einem Mail direkt an Parlamentsabgeordnete zu protestieren. Ein Protest, dem sich auch österreichische Experten wie etwa WU-Professor Alfred Taudes anschlossen, wie dieser auf LinkedIn schrieb. Auch Thomas Zeinzinger, Initiator des BlockchainHub Graz und Gründer der der lab10 collective, unterstützte den direkten Protest und wendet sich mit deutlichen Worten gegen das Vorhaben: “Seit 2016 setze ich mich für die nachhaltige Verwendung der Blockchain-Technologie ein und finde es unglaublich wie viel Innovation aus Europa kommt. Mit MiCA versucht man nun EU-weit Krypto-Assets zu regulieren, aber stellt sich so ungeschickt an, dass man gleich das Kind mit dem Bad auszuschütten versucht. Die aktuelle Vorlage würde den EU-Markt lahmlegen, die Umgehung von Gesetzen fördern, den Verbraucherschutz verschlechtern und wesentliche Teile der Branche aus der EU verdrängen, ohne irgend einen positiven Nutzen für die Umwelt zu haben. Kurz gesagt, schlechter geht nicht”, erklärt er auf Nachfrage des brutkasten.

Lesetipp: Ist Bitcoin ein Klimasünder?

Mit dem Thema “Bitcoin als Klimakiller” beschäftigt sich Matthias Reder von Coinfinity ausführlich in einem Gastbeitrag für den brutkasten. Darin beschäftigt er sich mit einer transparenten Berechnung des Energieverbrauchs, der Zukunft des Bitcoin-Minings aus technischer Sicht und den Folgen einer möglichen Abschaltung.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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