16.06.2023

MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

Gastbeitrag. Rechtsanwalt und Kryptoexperte Oliver Völkel beleuchtet in einer brutkasten-Serie die neue EU-Krypto-Verordnung Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA. Im vierten und letzten Teil geht es um die Regelungen zu Insiderrecht und Marktmissbrauch.
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Rechtsanwalt Oliver Völkel
Rechtsanwalt Oliver Völkel | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte & Adobe Stock (Hintergrund)

Am 9. Juni 2023 wurde die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (kurz MiCA-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach mehrjährigem zähem Ringen ist sie damit endlich Bestandteil des Unionsrechts und wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten. Mit dieser brutkasten-Beitragsreihe möchten wir möglichst umfassend aufzeigen, welche neuen Regeln in der Krypto-Branche zu beachten sind, und was dies für bestehende Akteure am Markt bedeutet.

Teil 1 der Serie widmete sich den Grundlagen zur Verordnung. Im zweiten Teil ging es um das öffentliche Anbieten von Kryptowerten. Der dritte Teil behandelte Kryptowerte-Dienstleister und den Dienstleistungen, die sie erbringen. Den vierten Themenblock widmen wir nun dem Insiderrecht und Marktmissbrauchsbestimmungen. Wir untersuchen, was Insiderinformationen sind, wie damit umzugehen ist, was Marktmissbrauch bei Kryptowerten ist, und welche Märkte von den Marktmissbrauchsbestimmungen erfasst sind. Abschließend möchten wir jene Krypto-Geschäftsmodelle beleuchten, für die MiCA keine Regeln vorsieht, die also auch in Zukunft weiterhin unreguliert bleiben.

Insiderrecht und Marktmissbrauchsbestimmungen

MiCA enthält ein Insider- und Marktmissbrauchsregime, das jenem für Finanzinstrumente angenähert ist. Es kennt einerseits das Gebot zur Offenlegung von Insiderinformationen, das Verbot von Insidergeschäften, das Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen, das Verbot der Marktmanipulation und das Gebot zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch.

Diese Regeln gelten für alle Personen und alle Handlungen (und Unterlassungen) im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder deren Zulassung zum Handel beantragt wurde, unabhängig davon, ob sie in der Union oder in Drittstaaten gesetzt werden. Dieser extraterritoriale Geltungsanspruch ist bemerkenswert. 

Die Insiderregeln und Marktmissbrauchsbestimmungen sind auch nicht auf Handelsplattformen beschränkt, sondern gelten universell. Alle Geschäfte sind erfasst, alle Aufträge und Handlungen, unabhängig davon, ob ein solches Geschäft, ein solcher Auftrag oder eine solche Handlung auf einer Handelsplattform getätigt wurde oder nicht. Das unter MEV (miner/maximum extractable value) bekannte Geschäftsmodell wird daher bald einem engen Korsett an Regeln unterworfen.

Gebot zur Offenlegung von Insiderinformationen

Insiderinformation ist nach MiCA jede nicht öffentlich bekannte präzise Information, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten, Anbieter oder andere Personen betreffen, die die Zulassung zum Handel beantragen, oder die einen oder mehrere Kryptowerte betreffen und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs dieser Kryptowerte oder den Kurs eines damit verbundenen Kryptowerts erheblich zu beeinflussen.

Emittenten, Anbieter und Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen, müssen der Öffentlichkeit Insiderinformationen unverzüglich und in einer Art und Weise bekannt geben, die der Öffentlichkeit einen schnellen Zugang und eine vollständige, korrekte und rechtzeitige Bewertung ermöglicht. Dies darf nicht mit der Vermarktung ihrer Tätigkeit verbunden werden. Die Veröffentlichung muss auf der Website erfolgen und dort mindestens fünf Jahre verfügbar sein. Unter bestimmten Umständen, kann die Veröffentlichung einer Insiderinformation auch aufgeschoben werden.

Verbot von Insidergeschäften

Ein Insidergeschäft liegt nach MiCA vor, wenn eine Person über Insiderinformationen verfügt und unter Nutzung derselben für eigene oder fremde Rechnung direkt oder indirekt Kryptowerte, auf die sich diese Informationen beziehen, erwirbt oder veräußert. Niemand darf Insidergeschäfte tätigen oder versuchen, Insidergeschäfte zu tätigen oder diese anders zu nutzen. Auch darf niemandem empfohlen werden, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte dazu zu verleiten, Insidergeschäfte zu tätigen. 

Das Verbot von Insidergeschäften gilt aber nicht allgemein, sondern nur für Personen, die aufgrund ihrer Rolle (Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichtsorgan, Eigentümer, oder bestimmte andere Rollen) über Insiderinformationen verfügen, oder Personen, die sie aufgrund krimineller Handlungen erlangt haben, oder für alle anderen Personen, wenn sie wissen oder wissen mussten, dass es sich dabei um Insiderinformationen handelt. 

Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen

Niemand, der über Insiderinformationen verfügt, darf diese Insiderinformationen unrechtmäßig Dritten offenlegen, es sei denn, diese Offenlegung erfolgt im Zuge der normalen Ausübung einer Beschäftigung oder eines Berufs oder der normalen Erfüllung von Aufgaben. Stattdessen gilt das Gebot zur Veröffentlichung für die oben genannten Rechtsträger.

Verbot der Marktmanipulation

Niemand darf Marktmanipulation betreiben oder einen entsprechenden Versuch unternehmen. Marktmanipulation ist dabei jede Handlung

  • die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses von Kryptowerten oder der Nachfrage danach gibt oder ein anormales oder künstliches Kursniveau herbeiführt, oder bei der dies wahrscheinlich ist (sofern keine legitimen Gründe vorliegen); oder
  • die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Verwendung von Kunstgriffen oder Formen der Täuschung den Kurs eines oder mehrerer Kryptowerte beeinflusst oder hierzu geeignet ist; oder
  • die Verbreitung von Informationen und Gerüchten, die falsche oder irreführende Signale sendet oder ein anormales oder künstliches Kursniveau herbeiführt, oder dies wahrscheinlich ist, wenn die Person, die diese Informationen verbreitet hat, wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend waren.

Daneben definiert MiCA weitere Handlungen als Marktmanipulation, bei denen es nicht um falsche oder irreführende Informationen oder Signale geht.

Gebot zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch

MiCA verlangt, dass Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten vermitteln oder ausführen, über wirksame Vorkehrungen zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch verfügen. Diese Personen unterliegen Meldepflichten im Fall des Verdachts von Marktmissbrauch.

Weiterhin unregulierte Krypto-Geschäftsmodelle

Zusammenfassend lässt sich attestieren, dass MiCA einen großen Teil der Geschäftsfelder erfasst, die von Krypto-Dienstleistern erbracht werden. Für gewisse andere Tätigkeiten gab es bereits vor MiCA europarechtliche Regelungen (etwa für tokenisierte Finanzinstrumente). Daneben existieren aber eine Reihe von Geschäftsfeldern im Kryptobereich, die auch nach Inkrafttreten von MiCA nicht erfasst sind. Hierzu zählen bspw:

  • Anbieten von Self-Hosted bzw Unhosted Wallets, entweder in der Form einer Wallet-Software oder einer Paper-Wallet, solange keine Kryptowerte mit den jeweiligen Wallets mitverkauft oder übertragen werden. 
  • Infrastrukturbetreiber, also der Betrieb von Mining-Anlagen oder Validatoren. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Rechtsansicht der österreichischen FMA hin, wonach der Betrieb von Mining-Anlagen oder Validatoren unter Umständen einen Alternativen Investmentfonds darstellen kann.
  • Echte dezentralisierte Finanzanwendungen (echtes DeFi), also solche Software-Lösungen in Form von Smart Contracts, bei denen keine Vertragsverhältnisse begründet oder ausgeführt werden.
  • Echte Non-Fungible Tokens, also solche, bei denen ein individualisiertes und nicht fungibles Gut mit dem Token verknüpft ist wie etwa Werknutzungsrechte an Kunst. 

Es bleibt abzuwarten, ob diese oder andere Geschäftsmodelle allenfalls mit MiCA II in der Zukunft einer Regelung unterworfen werden.


Dieser Beitrag ist der dritte Teil einer Serie zur MiCA-Verordnung. Teil 1 widmete sich den Grundlagen zur Verordnung. Teil 2 behandelte das öffentliche Anbieten von Kryptowerten. Im dritten Teil ging es um die Anforderungen an Krypto-Dienstleister.

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Umarmungen statt Visitenkarten: Zu Besuch beim ersten Conxious Picnic am Otto Wagner Areal

Zwei Tage lang hat die Community rund um Andreas Tschas auf dem Otto Wagner Areal in Wien an einem „neuen Betriebssystem für unsere Wirtschaft“ gearbeitet. Ein Besuch beim ersten Conxious Picnic.
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Business Angel Hansi Hansmann und Conxious-Gründer Andreas Tschas | (c) Luisazzoe / StudioZucker

Es braucht seine Zeit, bis man oben ist. Wer zum Conxious Picnic will, muss hinauf auf die Baumgartner Höhe in Wien-Penzing, fernab der hektischen Innenstadt. Der Ort ist bewusst gewählt.

Das Otto Wagner Areal wurde vor rund 120 Jahren als Heil- und Pflegeanstalt eröffnet und umfasst rund 50 Hektar. Das entspricht der Fläche von rund 70 Fußballfeldern. Nach einem Jahrhundert klinischer Nutzung wird das denkmalgeschützte Jugendstilensemble neu belebt. 2030 oder 2031 soll hier die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (MUK) einziehen. Bis dahin wird das Gelände zwischengenutzt, unter anderem von Kreativkollektiven und für Kunst- und Kulturveranstaltungen.

Das Jugendstiltheater am Otto Wagner Areal in Wien-Penzing war Schauplatz des Conxious Picnic. Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Am 30. September und 1. Oktober war das Jugendstiltheater mit seinen Gärten Schauplatz des ersten Conxious Picnic. Schon beim Hineingehen weiß man: Hier geht es anders zu als bei einem üblichen Business-Event. Man spricht sich mit Vornamen an. Teilweise umarmt man sich bei der Begrüßung.

Das Betriebssystem von morgen

Hinter dem Format steht Andreas Tschas, Gründer von Conxious. Seine Vision fasst er im Gespräch mit brutkasten in einem Satz zusammen: „Ein neues Betriebssystem für unsere Wirtschaft, das auf Vertrauen und innerer Klarheit beruht.“ Nach diesem Gedanken sei auch die Veranstaltung aufgebaut gewesen. Es gehe darum, Wirtschaft wieder menschlicher zu machen: „Weg vom Business, hin zur Wirtschaft, zum Wirt.“ Der Wirt sei jemand, der auf die Ressourcen schaue, ein Host, der auf die Community achte.

Rund 200 Gäste waren laut Andreas Tschas an den beiden Tagen durchgehend vor Ort. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Das Interesse war größer als erwartet. 250 Personen waren laut Tschas angemeldet, durchgehend seien rund 200 vor Ort gewesen. Die Gäste kamen auch aus anderen europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Portugal, Deutschland und Italien.

Was man mitbringen muss

Wer mitmachen will, braucht vor allem Zeit. Die Veranstalter baten ihre Gäste vorab, an beiden Tagen zu bleiben. Das Picknick sei als ein Bogen gedacht, bei dem jeder Akt auf dem vorigen aufbaut.

Dazu kommen Neugier, Präsenz und die Offenheit für Menschen, die man noch nicht kennt. So stand es in der Einladung an die Gäste. Wer wollte, brachte eine Blume mit, einen Kuchen zum Teilen oder ein Sitzkissen für die Wiese. Einen Dresscode gab es nicht, Farbe war ausdrücklich willkommen.

Wer sitzt, kann etwas vorbringen

Am zweiten Tag geht es im Jugendstiltheater um Träume. Bianca Gfrei von Conxious steht in der Mitte des Raums. Rund um sie sind Vintage-Möbel des Wiener Generationencafés Vollpension aufgereiht, dazwischen liegen Sitzkissen. Wer hier Platz nimmt, soll die Augen schließen und seine Wünsche benennen.

Bianca Gfrei von Conxious leitete am zweiten Tag die Runde zu den Träumen der Gäste. | Foto: Luisazzoe| / StudioZucker

Dann öffnet Gfrei die Runde. Gefragt wird nach Themen: Wer hat einen Traum, wenn es um Business geht? Wer, wenn es um Räume geht? Wer in der Runde sitzt, kann etwas vorbringen und sagen, welche Unterstützung er oder sie braucht.

Auch Tschas bringt einen Traum ein, und der betrifft Bildung. Inhalte für Kinder würden künftig viele Unternehmen liefern, entscheidend sei das Erlebnis rundherum. Mit „Conxious in the Garden“ treffen sich bereits Familien an Wochenenden. Er sei nicht überzeugt, dass sich das Bildungssystem in Österreich so schnell anpassen könne wie nötig. Zugleich gebe es sehr gute Schulen, nur brauche es mehr davon. Für das Vorhaben sucht er einen CEO, ein Investor sei bereits interessiert.

Vertrauen als Business Case

So weich das klingt, Tschas argumentiert wirtschaftlich. Das Fundament von Conxious sei Vertrauen, und das Picknick habe mit genau diesem Gedanken begonnen: „Trust as a Business Case“. Er erzählt dazu von Business Angel Hansi Hansmann, einem der Founding Partner von Conxious. Der habe ihm gesagt, dass es um Vertrauen gehe, sei für ihn ein No-Brainer. Für Tschas ist das der Punkt: „Du lernst den Menschen kennen und du vertraust ihm einmal.“ Daraus seien die großen Erfolgsgeschichten entstanden.

Auch der Autor und NEOS-Mitgründer Matthias Strolz war vor Ort. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

In Unternehmen sehe er oft das Gegenteil. Wenn er in Abteilungen nachfrage, wie viel Zeit in Konflikte und interne Politik fließe, höre er im Schnitt 70 Prozent. Der Grund sei ein Vertrauensproblem.

Bei Startups zeige sich das im Founder-Konflikt. Der „Return on Investment on emotional well-being“ werde völlig unterschätzt, sagt Tschas. Er kenne nur wenige Investoren, die vorbeugend etwas tun. Komme es zum Konflikt, könne man „mindestens 50 Prozent der Bewertung abschreiben“.

Auch die Freiflächen rund um das Jugendstiltheater wurden bespielt. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Wer dabei war

Auf dem Programm standen unter anderem der Impact-Investor Charly Kleissner, die Kulturanthropologin Bettina Ludwig, der Autor und NEOS-Mitgründer Matthias Strolz, Thomas Funke, Mitgründer der Tomorrow University, und Eversports-Mitgründer Hanno Lippitsch. Unter den Gästen waren laut Tschas zudem viele Gründer, die diesen Weg schon gegangen sind, darunter TTTech-Mitgründer Georg Kopetz sowie Busuu-Mitgründer und Investor Bernhard Niesner. Auch Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll und Bernhard Sagmeister, Geschäftsführer der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), waren vor Ort.

TTTech-Mitgründer Georg Kopetz im Gespräch mit Conxious-Gründer Andreas Tschas | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Auch der Unternehmer Klaus Buchroithner war dabei, dessen Firma das Merchandise für Conxious produziert. „Die letzten zwei Tage ist es sehr wenig ums Business gegangen und sehr viel um Persönlichkeitsentwicklung“, sagt er. Es habe Sessions gegeben, in denen man sich bewegt hat, aber auch Vorträge. Eine klassische Business-Konferenz sei es sicher nicht gewesen.

Besonders mitgenommen hat Buchroithner den Beitrag von Ludwig über eine der letzten Jäger-und-Sammler-Gemeinschaften. Dort sei jeder von Geburt an Teil eines größeren Ganzen, weil die Gemeinschaft nur gemeinsam überlebt. Sein Schluss daraus: Egoistische Entscheidungen seien „eigentlich kompletter Unsinn“.

Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Was aus dem Picknick entstehen soll

Beim Reden soll es nicht bleiben. Tschas formuliert eine Hypothese: Unternehmen und Startups, die auf dieser Basis von Vertrauen gegründet werden, funktionieren besser. Aus der Community heraus würden gerade die ersten Unternehmen gemeinsam gestartet.

Konkret denkt man laut Tschas über drei Dinge nach. Ein Magazin, das sich um Bewusstsein in der Wirtschaft dreht. Räume für Meetings, in denen man präsenter und weniger abgelenkt ist. Und eine Schule. In drei bis vier Monaten werde man mehr dazu sagen können.

Das Prinzip dahinter beschreibt er so: „Dem Glück auf die Sprünge helfen, indem wir coole Leute und coole Ideen zusammenbringen und die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen.“


Video-Tipp: Andreas Tschas über Conxious: „Ein neues Betriebssystem für die Wirtschaft“

Andreas Tschas spricht im Talk über sein Projekt Conxious – eine kuratierte Community, die Vertrauen und innere Klarheit ins Zentrum des wirtschaftlichen Handelns rücken möchte.

Im Gespräch erklärt Tschas, warum Vertrauen ein unterschätzter Produktivitätsfaktor in Unternehmen sei, wie aus tiefen menschlichen Verbindungen nachhaltige Projekte entstehen können und wie ein zukunftsfähiges Betriebssystem für die Wirtschaft aussehen soll.

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MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als AI-Modell kann ich keine Wertung oder Einschätzung zu möglichen gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Artikels abgeben. Ich kann nur den Inhalt wiedergeben, der sich auf die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-VO) und die damit verbundenen Insiderrecht und Marktmissbrauchsbestimmungen konzentriert.

MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Die MiCA-Verordnung bringt neue Regeln für Insiderdeals und Marktmissbrauch in der Krypto-Branche mit sich. Die Regeln gelten für alle Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder deren Zulassung zum Handel beantragt wurde, unabhängig davon, wo sie gesetzt werden. Die Verordnung umfasst ein Insider- und Marktmissbrauchsregime, das jenem für Finanzinstrumente ähnelt. Es gibt ein Gebot zur Offenlegung von Insiderinformationen, ein Verbot von Insidergeschäften und ein Gebot zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch. Auch Marktmanipulationen werden unter Strafe gestellt. Einige Krypto-Geschäftsfelder sind allerdings von der Verordnung ausgenommen.

MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sollten Sie die Auswirkungen der MiCA-Verordnung auf die Kryptobranche und insbesondere auf Krypto-Dienstleister im Auge behalten. Die Verordnung umfasst Insider- und Marktmissbrauchsbestimmungen, die auch für Kryptowerte gelten und einheitliche Regeln für alle Personen und Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten in der EU schaffen. Dies kann Einfluss auf die Entwicklung und Einführung von Kryptodienstleistungen, insbesondere im Bereich der Handelsplattformen, haben. Außerdem sollten Sie beachten, dass bestimmte Geschäftsmodelle weiterhin unreguliert bleiben.

MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in sind die Insiderregeln und Marktmissbrauchsbestimmungen der MiCA-Verordnung relevant, da sie sicherstellen sollen, dass alle Geschäfte mit Kryptowerten auf transparente und faire Weise durchgeführt werden. Zum Beispiel ist es verboten, Insiderinformationen zu nutzen, um eigene oder fremde Kryptowerte zu kaufen oder zu verkaufen. Die Verordnung gilt für alle Personen und Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder deren Zulassung beantragt wurde, unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Drittstaaten gesetzt werden.

MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, sich über regulatorische Entwicklungen in unterschiedlichen Märkten zu informieren, um mögliche Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft frühzeitig identifizieren zu können. Die MiCA-Verordnung, die sich in diesem Artikel mit Insiderdeals und Marktmissbrauch in der Krypto-Branche befasst, ist eine wichtige regulatorische Entwicklung für diesen aufstrebenden Sektor. Es ist daher empfehlenswert, sich mit den Inhalten der Verordnung auseinanderzusetzen, um mögliche regulatorische Lücken zu identifizieren und gegebenenfalls politische Empfehlungen zu formulieren.

MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Die MiCA-VO ist eine neue Verordnung auf europäischer Ebene, die sich mit der Regulierung von Kryptowerten befasst. Im vierten Teil einer Beitragsreihe werden die Insiderregeln und Marktmissbrauchsbestimmungen erläutert. Die Verordnung enthält ein Insider- und Marktmissbrauchsregime, das dem für Finanzinstrumente ähnelt. Es gilt für alle Personen und Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handeln zugelassen sind oder dessen Zulassung beantragt wurde, unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Drittstaaten stattfinden. Darüber hinaus gibt es auch unregulierte Geschäftsmodelle im Kryptobereich, die nicht von MiCA erfasst werden.

MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Emittenten
  • Anbieter
  • Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen
  • Personen, die aufgrund ihrer Rolle (Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichtsorgan, Eigentümer oder bestimmte andere Rollen) Insiderinformationen haben
  • Personen, die Insiderinformationen aufgrund krimineller Handlungen erlangt haben
  • Jene, die wissen oder wissen mussten, dass sie Insiderinformationen haben
  • Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten vermitteln oder ausführen

MiCA: Das besagt die Verordnung zu Insiderdeals und Marktmissbrauch

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Europäische Union
  • Finanzinstrumente
  • MEV (miner/maximum extractable value)
  • Self-Hosted bzw Unhosted Wallets
  • Infrastrukturbetreiber
  • Non-Fungible Tokens

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