30.07.2024
MICA-VERORDNUNG

Finanzminister: „schließen die Tür zu den Wild-West-Tagen der Kryptowerte“

Finanzminister Magnus Brunner gab ein Update zur Umsetzung der EU MiCA-Verordnung in Österreich. Ein Teil der Maßnahmen trat bereits vor einem Monat in Kraft.
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MiCA - Finanzminister Magnus Brunner bei einer Rede
(c) BKA / Dragan Tatic

Auf EU-Ebene beschlossen wurde sie bereits vor mehr als einem Jahr. Tatsächlich in Kraft tritt die Markets in Crypto Assets- kurz MiCA-Verordnung der EU mit Ende dieses Jahres. Teile davon gelten in Österreich sogar schon seit Ende Juni. Die Krypto-Regulierung soll einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für das öffentliche Angebot von Kryptowerten und das Anbieten von Krypto-Dienstleistungen schaffen. Neben umfangreichen Regeln zu diesen beiden Feldern finden sich im Gesetzeswerk auch Bestimmungen über die Verhinderung von Marktmissbrauch und Insiderhandel sowie etwa zu Widerrufs- und Rücktauschmöglichkeiten für Kleinanleger:innen.

FMA als zuständige Behörde benannt

Die Umsetzung der MiCA-Verordnung in Österreich scheint jedenfalls auf Schiene zu sein. Die wichtigste Begleitmaßnahme seitens der Bundesregierung war die – logische – Benennung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständige Behörde, die mit 30. Dezember offiziell die Aufsicht übernimmt. Die FMA werde dazu mit den erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen (also auch Strafbefugnissen) zur Überwachung der Einhaltung der MiCA-Verordnung ausgestattet, heißt es aus dem Finanzministerium.

„Kreditinstitute zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten berechtigt“

Daneben würden vom Ministerium weitere notwendige Bestimmungen zu Verfahrens- und Aufsichtsaspekten, wie etwa Meldeverpflichtungen und Aufsichtskosten, geschaffen. Zudem erfolge im Zuge der Implementierung der MiCA-Verordnung auch „eine gesetzliche Klarstellung, dass Kreditinstitute zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten berechtigt sind“, heißt es aus dem Ministerium.

Brunner sieht mit MiCA „Integrität des noch jungen Kryptowertemarktes gestärkt“

„Die FMA kann künftig Kryptowertedienstleistern in Österreich eine Zulassung erteilen. Mit diesem Schritt schließen wir die Tür zu den Wild-West-Tagen der Kryptowerte, indem wir Rechtsklarheit schaffen und die Integrität des noch jungen Kryptowertemarktes stärken“, kommentiert Finanzminister Magnus Brunner in einer Aussendung. Ziel sei es, „Österreich als verlässlichen Standort für digitale Finanzinnovationen zu positionieren und zugleich den Schutz der Anleger zu garantieren“.

Ansiedlung von FinTechs soll gezielt unterstützt werden

Dazu wolle man die Ansiedlung von FinTech-Unternehmen durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen begleiten, heißt es vom Ministerium. „Dazu zählen die Bereitstellung von Infrastruktur, der Aufbau von Netzwerken und die enge Zusammenarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen.“ Damit will man eine attraktive Umgebung für weitere Technologieunternehmen schaffen und internationale Talente anziehen.

Bitpanda und Co positiv gegenüber MiCA-Verordnung

Die etablierten heimischen Krypto-Anbieter, allen voran das Wiener Unicorn Bitpanda, haben sich wiederholt positiv zur MiCA-Verordnung geäußert. Denn die gute Zusammenarbeit mit den Behörden und die Erfüllung sämtlicher Regeln wird dort seit jeher betont. „Der Aufwand, den wir schon betrieben haben, wird jetzt allen anderen Playern auch aufgezwungen”, sagte etwa der für Regulatorik zuständige Co-Geschäftsführer der Bitpanda GmbH, Philipp Bohrn, gegenüber brutkasten im Februar. Dieser Aufwand sei für viele eine große Herausforderung und würde “dazu führen, dass Unternehmen wie wir die Nase vorne haben werden“.

„EU-Passporting“ ermöglicht Expansion mit nur einer Lizenz

Eine weitere Regelung im Zuge der MiCA-Verordnung bietet zudem potenziell große Chancen für Bitpanda und weitere heimische Anbieter. Dank „EU-Passporting“ reicht mit Inkrafttreten eine einzelne Lizenz aus, um Krypto-Angebote in sämtlichen EU-Staaten zu lancieren. Bislang brauchten die Anbieter eigene Lizenzen in allen Ländern.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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