30.07.2024
MICA-VERORDNUNG

Finanzminister: „schließen die Tür zu den Wild-West-Tagen der Kryptowerte“

Finanzminister Magnus Brunner gab ein Update zur Umsetzung der EU MiCA-Verordnung in Österreich. Ein Teil der Maßnahmen trat bereits vor einem Monat in Kraft.
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MiCA - Finanzminister Magnus Brunner bei einer Rede
(c) BKA / Dragan Tatic

Auf EU-Ebene beschlossen wurde sie bereits vor mehr als einem Jahr. Tatsächlich in Kraft tritt die Markets in Crypto Assets- kurz MiCA-Verordnung der EU mit Ende dieses Jahres. Teile davon gelten in Österreich sogar schon seit Ende Juni. Die Krypto-Regulierung soll einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für das öffentliche Angebot von Kryptowerten und das Anbieten von Krypto-Dienstleistungen schaffen. Neben umfangreichen Regeln zu diesen beiden Feldern finden sich im Gesetzeswerk auch Bestimmungen über die Verhinderung von Marktmissbrauch und Insiderhandel sowie etwa zu Widerrufs- und Rücktauschmöglichkeiten für Kleinanleger:innen.

FMA als zuständige Behörde benannt

Die Umsetzung der MiCA-Verordnung in Österreich scheint jedenfalls auf Schiene zu sein. Die wichtigste Begleitmaßnahme seitens der Bundesregierung war die – logische – Benennung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständige Behörde, die mit 30. Dezember offiziell die Aufsicht übernimmt. Die FMA werde dazu mit den erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen (also auch Strafbefugnissen) zur Überwachung der Einhaltung der MiCA-Verordnung ausgestattet, heißt es aus dem Finanzministerium.

„Kreditinstitute zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten berechtigt“

Daneben würden vom Ministerium weitere notwendige Bestimmungen zu Verfahrens- und Aufsichtsaspekten, wie etwa Meldeverpflichtungen und Aufsichtskosten, geschaffen. Zudem erfolge im Zuge der Implementierung der MiCA-Verordnung auch „eine gesetzliche Klarstellung, dass Kreditinstitute zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten berechtigt sind“, heißt es aus dem Ministerium.

Brunner sieht mit MiCA „Integrität des noch jungen Kryptowertemarktes gestärkt“

„Die FMA kann künftig Kryptowertedienstleistern in Österreich eine Zulassung erteilen. Mit diesem Schritt schließen wir die Tür zu den Wild-West-Tagen der Kryptowerte, indem wir Rechtsklarheit schaffen und die Integrität des noch jungen Kryptowertemarktes stärken“, kommentiert Finanzminister Magnus Brunner in einer Aussendung. Ziel sei es, „Österreich als verlässlichen Standort für digitale Finanzinnovationen zu positionieren und zugleich den Schutz der Anleger zu garantieren“.

Ansiedlung von FinTechs soll gezielt unterstützt werden

Dazu wolle man die Ansiedlung von FinTech-Unternehmen durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen begleiten, heißt es vom Ministerium. „Dazu zählen die Bereitstellung von Infrastruktur, der Aufbau von Netzwerken und die enge Zusammenarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen.“ Damit will man eine attraktive Umgebung für weitere Technologieunternehmen schaffen und internationale Talente anziehen.

Bitpanda und Co positiv gegenüber MiCA-Verordnung

Die etablierten heimischen Krypto-Anbieter, allen voran das Wiener Unicorn Bitpanda, haben sich wiederholt positiv zur MiCA-Verordnung geäußert. Denn die gute Zusammenarbeit mit den Behörden und die Erfüllung sämtlicher Regeln wird dort seit jeher betont. „Der Aufwand, den wir schon betrieben haben, wird jetzt allen anderen Playern auch aufgezwungen”, sagte etwa der für Regulatorik zuständige Co-Geschäftsführer der Bitpanda GmbH, Philipp Bohrn, gegenüber brutkasten im Februar. Dieser Aufwand sei für viele eine große Herausforderung und würde “dazu führen, dass Unternehmen wie wir die Nase vorne haben werden“.

„EU-Passporting“ ermöglicht Expansion mit nur einer Lizenz

Eine weitere Regelung im Zuge der MiCA-Verordnung bietet zudem potenziell große Chancen für Bitpanda und weitere heimische Anbieter. Dank „EU-Passporting“ reicht mit Inkrafttreten eine einzelne Lizenz aus, um Krypto-Angebote in sämtlichen EU-Staaten zu lancieren. Bislang brauchten die Anbieter eigene Lizenzen in allen Ländern.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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