20.05.2022

Miba übernimmt Mehrheit an Mühlviertler Batterie-Startup Voltlabor

Der oberösterreichische Batterie-Spezialist Voltlabor wird künftig unter dem Namen "Miba Battery Systems" weitergeführt. Zudem wird ein neues Batterie-Produktionswerk errichtet.
/artikel/miba-voltlabor
Miba
(c) Miba Battery Systems

Seit 2019 ist die Miba am Mühlviertler Batterie-Spezialisten Voltlabor beteiligt. Nun übernimmt die Technologiegruppe die Mehrheit am Unternehmen, das ursprünglich von Johannes Kaar gemeinsam mit Edmund Jenner-Braunschmied und Martin Reingruber gegründet wurde. Wie ein Sprecher der Miba gegenüber brutkasten erläutert, hält die Miba ab sofort 50,1 Prozent und das Gründerteam von Voltlabor 49,9 Prozent der Unternehmensanteile.

Voltlabor gilt als Hidden Champion in seiner Branche und entwickelt sowie produziert Batterie-Systeme für eine breite Palette an Endanwendungen. Dazu zählen unter anderem E-Autos, Elektro-Motorräder, Busse, Boote, autonome Stapler aber auch elektrische Pistenfahrzeuge sowie bemannte Drohnen. Zudem baut es den Miba FLEXcooler, ein neuartiges System zum Temperaturmanagement, in seine Batteriesysteme ein.

Voltlabor verzeichnete rasantes Mitarbeiterwachstum

Das Unternehmen ist seit dem Einstieg der Miba vor drei Jahren stark gewachsen. Als die drei Gründer die Miba Gruppe 2019 mit 25,1 Prozent an Bord geholt haben, hatte das Unternehmen zehn Mitarbeiter:innen. Innerhalb der letzten drei Jahre konnte das Unternehmen seine Anzahl auf über 70 Mitarbeiter:innen ausbauen.

„Mit der Miba haben wir vor drei Jahren den richtigen Partner für das Wachstum von Voltlabor gewählt. Ihr weltweiter Marktzugang, ihr Innovationsgeist und ihr industrielles Know-how haben den gemeinsamen Erfolgsweg erst ermöglicht“, so Kaar.

(c) Miba Battery Systems

Errichtung eines neuen Batterie-Produktionswerks

Dieses Wachstum soll laut Miba unter dem neuen Unternehmensnamen „Miba Battery Systems“ nun weiter beschleunigt werden. In Bad Leonfelden entsteht dafür derzeit auf 3.900 Quadratmetern Nutzfläche ein eignes Batterie-Produktionswerk. Aufgrund der Marktnachfrage ist zudem eine weltweite Expansion und der Aufbau von weiteren Standorten geplant. Zudem soll „Miba Battery Systems“ künftig auch das globale Vertriebs- und Produktionsnetzwerk der Miba-Gruppe nutzen.

„Die Übernahme der Mehrheit an Voltlabor ist ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie ‚Miba 100‘“, so Miba Vorstandsvorsitzender F. Peter Mitterbauer. „Angetrieben von unserer Unternehmensmission ‚Technologies for a cleaner planet‘ wollen wir bis 2027 mit Technologien für Endanwendungen zur effizienten Gewinnung, Übertragung, Speicherung und Nutzung von Energie auf einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro wachsen. Batterien als Speichermedien für Energie sind dabei ein wichtiger Pfeiler und eine optimale Ergänzung des Miba Produktportfolios.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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