29.06.2023

Metta Space: „Frauen kündigen eher ihren Job, als dass sie sexuelle Belästigung melden“

Das Tech-Startup Metta Space bietet Unternehmen eine Hilfestellung bei Vorfällen von sexueller Belästigung oder anderem Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Co-Founderin Manley erklärt, wie sie auf die Gründungsidee kam und wieso externe Reporting-Tools besser funktionieren als interne Feedbackbögen.
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Metta Space möchte mit ihrer Technologie eine bessere Arbeitswelt schaffen. Das Team (v.l.): Eleanor Manley (Co-Founder) , Helena Oettingen (Co-Founder) und Nora Marji (CTO) © Metta Space
Metta Space möchte mit ihrer Technologie eine bessere Arbeitswelt schaffen. Das Team (v.l.): Eleanor Manley (Co-Founder) , Helena Oettingen (Co-Founder) und Nora Marji (CTO) © Metta Space

“Helping Prevent Misconduct”, steht in der LinkedIn-Bio der Gründerin Eleanor Manley geschrieben. Das hat sie sich nicht nur zum Motto, sondern auch zum Geschäftsmodell gemacht. Gemeinsam mit der Cybersecurity Expertin Helena Oettingen gründete Manley 2021 das Tech-Startup Metta Space. Das junge Unternehmen hat eine Technologie entwickelt, mit der Arbeitnehmer:innen Fälle von “Misconduct” (deutsch: Fehlverhalten) anonym bei ihrem Arbeitgeber melden können. Zudem unterstützt die Software die Unternehmen dabei, derartige Fälle aufzuarbeiten. Das Ziel ist klar: Mithilfe neuer Technologien eine bessere Arbeitswelt zu schaffen (wie es Oettingen wiederum in ihrer Bio formuliert). 

Metta Space ist international ausgerichtet – sowohl in der internen Aufstellung, als auch in der Zusammenarbeit mit Kund:innen. Ihre Technologie bietet Metta Space global an, erst im November 2022 ist das Startup im Zuge einer Finanzierungsrunde in die USA gezogen und fokussiert sich seither stark auf die Expansion in den Vereinigten Staaten.

Metta Space bleibt allerdings eine Remote-First-Company. Eleanor Manley teilt ihre Zeit beispielsweise zwischen Ibiza, Madrid und Los Angeles auf. Das Interview mit Manley findet virtuell statt. Der eine Bildschirm steht im brutkasten-Büro in Wien, der andere in einem Coworking Space auf Ibiza. Dort hat sich Manley in ihrem vollgepackten Terminkalender Zeit genommen, um über Metta Space zu sprechen. Sie erzählt von eigenen quantitativen Umfragen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, von internen Reporting-Tools in Unternehmen und sie erklärt, wieso es eine absolute “Red Flag” ist, wenn eine Firma null Reportings von ihren Angestellten erhält.


Wer ist Metta Space und wie seid ihr auf die Idee zur Gründung gekommen?

Wir helfen Unternehmen beim Reporten und bei der Aufarbeitung von Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Meine Co-Founderin Helena und ich sind beide in der Tech-Branche tätig. Metta Space haben wir gegründet, nachdem wir Zeuginnen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wurden. 

Etwa die Hälfte der Frauen, die wir aus unserem Umfeld kannten, haben sexuelle Belästigung im Job erlebt. Mit der Zeit haben Helena und ich dabei Muster identifiziert, die immer wieder auftraten. Wir haben beide verschiedene Tech-Hintergründe: Während Helena Cybersecurity studiert hat, liegt meine Expertise im Machine Learning. Wir haben über acht Monate hinweg Daten zum Thema “Misconduct” erhoben, für weitere Recherchen drei Monate lang das Internet durchforstet und sind letztendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Thema in so gut wie jedem Unternehmen vorkommt. 

Wie genau sah diese Datenerhebung aus?

Nach den qualitativen Befragungen in unserem Umfeld haben wir beschlossen, eine Umfrage zu machen. Dafür haben wir etwa 1.200 Personen aus verschiedenen Unternehmen und Universitäten über ein Google-Survey befragt, um noch mehr Daten zu sammeln.

Zu den wichtigsten Ergebnissen gehört, dass 98 Prozent der Betroffenen ihre Erfahrung nicht beim Arbeitgeber gemeldet haben. Gründe dafür waren, dass sie entweder nicht wussten, wie sie es in ihrem Unternehmen reporten können, sie dem Reporting-System nicht vertrauten, sie Angst vor negativen Konsequenzen hatten oder, dass sie es schlichtweg für sinnlos hielten, da ihrer Meinung nach sowieso nichts passieren würde.

Wir haben dann festgestellt, dass Frauen viel eher kündigen als ein Fehlverhalten beim Arbeitgeber zu melden. Einfach weil sie keinen Sinn darin sehen. Im Grunde genommen haben wir es also mit einer massiven Abwanderung von Talenten zu tun, die einfach kein Fehlverhalten melden. Ein essentieller Punkt ist das fehlende Vertrauen in die vorhandenen Meldesysteme und das dahinter stehende Verfahren. Das wäre vermeidbar und leicht zu beheben.

Was genau versteht ihr unter “Misconduct”? Welche Aspekte gehören dazu?

Bei “Misconduct” bzw. “Fehlverhalten” unterscheidet man zwischen zwischenmenschlichen und finanziellem Fehlverhalten. Einerseits gehört dazu alles, was mit sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing zu tun hat. Andererseits gehören dazu auch Dinge wie Betrug oder Bestechung. 

Sexuelle Belästigung ist die häufigste Form von Misconduct. Als Datenanalystin (Data Analyst) bin ich aber vorsichtig mit den uns vorliegenden Daten. Es ist zu beachten, dass es hier mehrere Variablen gibt, die in Betracht gezogen werden müssen. Man muss also auch das Meldeverhalten gegenüber dem Nicht-Melden beachten. Sexuelle Belästigung ist die Form von Misconduct, die am häufigsten in Unternehmen gemeldet wird.

Gibt es Bereiche, die mehr oder weniger unterschätzt werden?

Viele Firmen gehen davon aus, dass Misconduct nur in größeren Unternehmen vorkommt. Das ist aber nicht der Fall. Auch kleine Unternehmen, wie beispielsweise Startups, können davon betroffen sein. Aufgrund der flachen Hierarchien in Startups, ist die Struktur sehr stark auf den bzw. die Founder und das (finanzielle) Überleben der Firma fokussiert. Dadurch werden viele People-Themen vergessen oder unter den Teppich gekehrt. 

Gibt es besondere Herausforderungen in eurer Arbeit?

Ich halte es für sehr wichtig, dass die Möglichkeit für anonymes Feedback geboten wird. Auf der anderen Seite muss ermöglicht werden, dass der Arbeitgeber auch auf das anonyme Feedback reagieren kann. Das ist etwas, das für Unternehmen ohne ein integriertes System nur schwer möglich ist. Wir bieten genau das an.

Wie funktioniert eure Software?

Wenn ein Unternehmen Metta Space nutzt, geben wir den Mitarbeiter:innen Zugriff auf unsere Reporting-App, die dann auf ihren mobilen Endgeräten verfügbar ist. Damit können sie Reportings zu jeglichem Fehlverhalten abgeben – wann sie wollen, wo sie wollen und wie sie wollen. Wenn sie möchten, können sie den Meldeprozess anonym durchlaufen. Wenn sie das nicht möchten, können sie das Reporting vertraulich umsetzen, wobei ihre Identität weiterhin geschützt bleibt – denn unsere Daten sind alle verschlüsselt. 

Abschließend können sie den Bericht entweder als Entwurf auf ihrem mobilen Endgerät speichern und später einreichen, oder sie können ihn sofort an ihr Unternehmen senden. Der Arbeitgeber erhält dann die Informationen, die im Bericht zur Verfügung gestellt wurden – auch wenn sie anonym sind.

Je nach Art, Ort und Zeitpunkt der Übermittlung und je nachdem, ob die Person anonym ist oder nicht, werden dem Unternehmen Schritte zur Aufarbeitung des Falles vorgeschlagen. Das bedeutet, dass wir bestimmte Dinge – wie bspw. ein Nachrichtensystem – integriert haben, das es den Unternehmen ermöglicht, mit jemandem für weitere Informationen zu kommunizieren, auch wenn die Person anonym bleibt.

Was unterscheidet euer externes B2B-Angebot von einem internen Reporting-System, das ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen anbietet?

Häufig werden in Unternehmen die alten, eher dezentralen Whistleblowing-Systeme genutzt. Solche werden aber von den Angestellten kaum genutzt. Mit Metta Space wollen wir den Mitarbeiter:innen eine Art objektiven externen Dienstleister zur Seite stellen, der ihnen Anonymität und Vertraulichkeit gewährt, aber auch dem Unternehmen Ratschläge gibt, wie es den jeweiligen Fall aufarbeiten kann.

Durch unsere Umfragen wissen wir, dass die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch ist, dass Angestellte ein Erlebnis über uns melden, als über irgendein anderes System. Wir wissen auch, dass es im Durchschnitt leider 318 Tage dauert, einen Fall aufzuarbeiten. Unser Ziel ist es, diese Zeitspanne um 80 Prozent zu verkürzen, indem wir die Personalabteilung Schritt für Schritt unterstützen, sodass sie weiß, was zu tun ist. Wir versuchen also, das Einschalten der Rechtsabteilung bei kleineren Fällen zu vermeiden, bei denen es sich eher um einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex (Code of Conduct) handelt. In 80 Prozent der gemeldeten Fälle, die wir bisher gesehen haben, handelt es sich nicht um einen Gesetzesverstoß, sondern um einen Verstoß gegen den Code of Conduct des Unternehmens.

Im Moment haben wir also nur die grundlegenden Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Es ist wichtig, hier zu erwähnen, dass wir uns nicht mit Fällen befassen. Das ist Sache der Personalabteilung. Wir stellen ihr lediglich die Details und Informationen zur Verfügung, die offen zugänglich sind und zeigen die besten Herangehensweisen auf. 

Aber unsere Vision ist es, im Zuge unserer Weiterentwicklung auch eine Anpassung an die individuelle Unternehmenskultur und an die Kultur des Landes zu integrieren.

Was sind die größten Missverständnisse, mit denen ihr bei eurer Arbeit konfrontiert werdet?

Ich glaube, dass die Anzahl der Reportings nicht das Ausmaß der vorhandenen Grenzüberschreitungen widerspiegelt. Wenn ein Unternehmen eine hohe Anzahl an Meldungen erhält, dann ist das eigentlich sogar ein gutes Zeichen. Es weist darauf hin, dass Leute eher bereit sind, zu reporten, als ihren Arbeitgeber zu verlassen. Das ist eines der größten Missverständnisse. Wir versuchen den Unternehmen immer wieder zu vermitteln, dass es viel positiver ist, Meldungen zu erhalten, als gar keine zu erhalten – denn Null sollte die größte Red Flag sein.

Bild © Metta Space

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Der Artikel zeigt die Gründung des Tech-Startups Metta Space, das sich zum Ziel gesetzt hat, Unternehmen bei der Meldung und Aufarbeitung von Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu unterstützen. Basierend auf Umfragen und Datenanalysen haben die Gründerinnen festgestellt, dass sexuelle Belästigung und andere Formen des Fehlverhaltens in nahezu allen Unternehmen vorkommen und oft nicht gemeldet werden. Metta Space bietet eine anonyme Reporting-App an, die den Mitarbeiter:innen ermöglicht, Fehlverhalten zu melden, während das Unternehmen Ratschläge zur Aufarbeitung erhält. Ziel ist es, das Vertrauen in Meldesysteme zu stärken und die Zeitspanne zur Aufarbeitung von Fällen deutlich zu verkürzen. Dieser Ansatz trägt dazu bei, eine bessere Arbeitswelt zu schaffen, in der Grenzüberschreitungen konsequent angegangen werden, und stellt einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Fehlverhalten dar.

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