04.06.2021

Metro rollt Kooperation mit To Good To Go österreichweit aus

Nächster Schritt im gemeinsamen Kampf gegen Lebensmittelverschwendung. Lebensmittelgroßhändler Metro und To Good To Go rollen ihre Zusammenarbeit österreichweit aus.
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To Good To Go
© To Good To Go

Seit vergangenen November hat Metro das Konzept von To Good To Go in seinen beiden Märkten in Wiener Neustadt und Salzburg getestet – ab 7. Juni werden alle 12 Standorte Teil des Projekts gegen Lebensmittelverschwendung. Mitmachen kann jeder Metro-Kunde, der sich die App via App-Store oder Google Play downloadet. Nicht verkaufte Lebensmittel mit taggleich ablaufendem Haltbarkeitsdatum sind dann zwischen 16 und 18 Uhr zu reduzierten Preisen direkt beim Kundeneingang erhältlich und werden so vor der Entsorgung gerettet. In den „Überraschungssackerln“ zum Preis von 4,99,- Euro sind Molkereiprodukte, Obst und Gemüse, Back- und Wurstwaren sowie Trockensortiment mit einem Warenwert von mindestens 15 Euro enthalten. „Essen retten macht Sinn und entschieden gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen ist unsere Verpflichtung als Lebensmittelgroßhändler“, sagt Metro Österreich CEO Xavier Plotitza. Schon bisher setzt das Unternehmen zahlreiche Maßnahmen in diesem Bereich und arbeitet etwa mit karitativen Organisationen zusammen, die mit von Metro nicht verkauften Lebensmitteln versorgt werden. So und mit Kooperationen wie mit To Good To Go gelingt es dem Großhändler laut eigenen Angaben rund 65 Tonnen Lebensmittel pro Jahr zu retten.

Georg Strasser, Country Manager von Too Good To Go, freut sich, dass immer mehr Unternehmen die Zusammenarbeit mit dem innovativen Startup schätzen. Gemeinsam mit Metro habe man bereits erste Erfolge zu feiern: “Es ist eine Freude, mit Partnern zusammenzuarbeiten, die sich so vielseitig gegen Lebensmittelverschwendung einsetzen. In wenigen Monaten wurden erfolgreich über 800 Überraschungssackerl mit einwandfreien und wertvollen Lebensmitteln der Märkte in Salzburg und Wiener Neustadt abgeholt. Ich freue mich umso mehr über den Start der österreichweiten Zusammenarbeit mit Metro als ersten Großhandelspartner.”


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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