22.07.2022

Software-Experte Maximilian Nimmervoll steigt bei Kärntner Hidden Champion ein

Mit der jüngsten Beteiligung an der Metras GmbH erweitert Maximilian Nimmervoll seine Software Unternehmensgruppe um einen Hidden Champion im Regulatorik-Sektor. Gemeinsam soll ein "Software as a Service"- Geschäftsmodell für die Akkreditierung von Unternehmen vorangetrieben werden.
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Metras
Werner Weninger & Maximilian Nimmervoll (v.l.) (c) Metras GmbH

Die in Klagenfurt ansässige Metras GmbH wurde im Jahr 2017 von Werner Weninger gegründet und begleitet Unternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz bei der Akkreditierung von Prüf- und Inspektionsstellen. Dazu zählen beispielsweise Diagnostiklabore, die spezifische ISO-Normen erfüllen müssen. Als Schulung- und Beratungsunternehmen bietet Metras seinen Kunden:innen eine Akkreditierungs-Beratung an. Zudem wird Know-How über eine eigene Wissensplattform zur Verfügung gestellt – angefangen von Anleitung über Checklisten bis hin zu Formularen zur Umsetzung von Normanforderungen.

Software-Expertise und Beteiligung

Künftig soll das Software as a Service (SaaS) Geschäftsmodell des Unternehmens noch stärker ausgebaut werden. Dafür holte sich Metras nun mit Maximilian Nimmervoll einen bekannten Player aus der österreichischen Software-Landschaft als Gesellschafter an Bord, der laut Firmenbuch nun 25,1 Prozent der Unternehmensanteile hält. Die Höhe des Investments wurde nicht kommuniziert.

Nimmervoll gründete selbst 2010 die App-Entwicklungsagentur “Tailored Apps”. Zudem führt der Software-Experte als Co-Partner die Unternehmensgruppe „Diamir Holding“, zu der unzählige Unternehmen und Beteiligungen gehören, die sich unter anderem auf die Softwareentwicklung fokussieren.

„Der strategische Fokus meiner Software Unternehmen erfüllt folgende Kriterien: B2B, Dienstleistungs oder SaaS-Bereich und in einem spannenden Nischenmarkt. Hier kann ich meine langjährige Erfahrung einbringen und durch Synergien mit Firmen aus meiner Gruppe einen wirklichen Mehrwert stiften“, so Maximilian Nimmervoll über die jüngste Beteiligung.

Metras möchte globales Unternehmen werden

Das Dienstleistungsangebot, wie Beratung, Schulung, Audits sollen in einem nächsten Schritt nun vollständig digitalisiert und damit skalierbar und international zugänglich gemacht werden. Werner Weninger, Gründer und Geschäftsführer der Metras GmbH erläutert: „Basis wird eine webbasierte Lösung sein, die unseren Kunden die Möglichkeit bietet, einfach und sicher eine Akkreditierung, Zertifizierung oder ein Gütesiegel zu erlangen“.

Langfristig verfolgt die Metras GmbH das Ziel ein global agierendes Unternehmen zu werden, das die Akkreditierung, Zertifizierung oder ein Gütesiegel digital ermöglicht. „Das Marktpotential ist großartig, denn meistens werden dafür selbstentwickelte Programme eingesetzt, vielfach wird immer noch mit Papier und Excel/Word Lösungen gearbeitet. KI und Industrie 4.0 sind zwar Themen, aber keineswegs noch in der Praxis anzutreffen“, so Weninger abschließend.


*Disclaimer: Maximilian Nimmervoll ist durch die Teddy Beteiligungs GmbH zu 5,6095 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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