22.07.2022

Meta klagt Meta: 2010 gegründetes Unternehmen will seinen Namen zurück

Man habe Monate lang versucht, mit Facebook zu verhandeln, heißt es vom 2010 gegründeten Meta in einer Erklärung auf der Website.
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padronus meta klagt Justizia Prozess Gericht Recht Urteil
(c) Adobe Stock - sebra

Man stelle sich vor, man betreibt seit mehr als zehn Jahren ein Unternehmen und plötzlich, von einem Tag auf den anderen, heißt einer der größten Konzerne der Welt genau so wie die eigene Firma. Das passierte im vergangenen Oktober dem auf multimediale Kunst-Erlebnisse spezialisierten US-Unternehmen Meta, als sich der Facebook-Konzern eben diesen Namen gab. Nun zieht das kleine ältere Meta gegen das große neue vor Gericht.

„Wir waren genauso überrascht wie ihr“

„Wir waren genauso überrascht wie ihr“, heißt es in einem Statement auf der Page des Unternehmens. „Inmitten der Herausforderungen der Pandemie und ihrer Auswirkungen auf den Erlebnis-Bereich waren wir gerade dabei, unserer neuen Initiative UNREALITY den letzten Schliff zu geben. Dann nahm uns eines der mächtigsten Unternehmen der Welt ohne Vorankündigung unsere Identität“.

Man habe acht Monate lang vergeblich versucht, mit dem neuen Meta-Konzern zu verhandeln. Nun bleibe keine andere Wahl, als eine Klage einzureichen. Gegenstand der Klage seien Vorwürfe zur Verletzung der Markenrechte sowie zu unlauterem Wettbewerb seitens der Facebook-Mutter, heißt es von Meta.

Meta sieht Kampf gegen Meta auf Metaebene

Das kleinere Unternehmen, das Kunden wie Intel oder National Geographic hat, sieht sich aber in einem größeren Kampf, von dem es nicht nur selbst betroffen ist: „Facebook redet groß, wenn es um die Unterstützung von Creators geht, aber die Taten zeigen etwas anderes. Wenn sie bereit sind, unser geistiges Eigentum an sich zu reißen und es in jenen Bereichen zu nutzen, in denen wir seit mehr als einem Jahrzehnt tätig sind, können wir uns nicht vorstellen, was kommt, wenn sie unsere Branche weiter durchdringen und das ‚Metaverse‘ dominieren“.

Und weiter: „Dieser Rechtsstreit ist größer als unser Unternehmen. Das Ergebnis wird große Auswirkungen auf den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum haben, wenn sich die Ökosysteme Web2 und Web3 weiterentwickeln“. Die Chancen, dass ein kleines Unternehmen wie Meta sich vor einem US-Gericht gegen einen großen Konzern wie Meta durchsetzt, wird in US-Medien aber als nicht allzu groß eingestuft.

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„Nein zur Paketsteuer“: Handelsverband äußert zentrale Kritikpunkte zur Paketabgabe

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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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