24.07.2023

Mergers & Acquisitions: Weniger Deals, aber viermal mehr Geld

Steigende Zinsen, Ukrainekrieg und Rückgänge bei Aktienbewertungen: All das wirkt sich auch auf den globalen M&A-Markt aus, der in den letzten Monaten einen Dämpfer erhielt.
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2022 gab es mehr M&A-Deals als heuer. Foto: Adobe Stock
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Am Montag erschien der EY M&A-Index Österreich für das erste Halbjahr 2023. Für die Analyse untersucht EY halbjährlich alle veröffentlichten Transaktionen mit österreichischer Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung. Laut EY macht sich der globale Trend in Österreich bemerkbar. Investor:innen und Führungskräfte passen ihre Strategien an. Im Vergleich zum Vorjahr gab es heuer 14 Unternehmenskäufe weniger – das ist ein Rückgang von 9,6 Prozent.

Für den Rückgang ist laut EY hauptsächlich der Immobilien-Sektor verantwortlich. Hier gab es im Vorjahresvergleich deutlich weniger Deals. Andere Sektoren waren von den Markt-Veränderungen im ersten Halbjahr jedoch kaum betroffen, wie der Bericht zeigt.

263,6 Prozent mehr Geld

Während mit insgesamt 132 Deals in Summe um 14 weniger als im ersten Halbjahr 2023 gab, stieg heuer das Geld-Volumen insgesamt: Während im ersten Halbjahr 2022 noch 1,1 Mrd. Euro flossen, waren es heuer insgesamt vier Mrd. Euro – ein Plus von 263,6 Prozent im Vorjahresvergleich. Den starken Anstieg erklärt EY mit der „Veröffentlichungen der Transaktionsvolumina“, insbesondere bei Deals von ausländischen Investor:innen. Dennoch stehen Angaben zum Volumen unter dem Vorbehalt, dass im ersten Halbjahr 2023 nur bei rund jedem sechsten Deal das Volumen bekannt gegeben wurde, so die Beratungsorganisation.

Am meisten Geld floss mit 39 Deals in den Industrie-Sektor, vor allem in den Bereich Tranport und Logistik. Auf Platz zwei folgt der Technologie-, Medien- Telekommunikationssektor mit 36 Transaktionen. Im Immobilien-Sektor gab es 20 Deals und 15 im Bereich Life Sciences und elf im Energiesektor.

Sogennante Inbound Deals machten heuer den größten Volumen-Anteil aus: 2,9 Mrd. flossen so von ausländischen Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften nach Österreich. Das sind immerhin um 2,3 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr. Mit 56 Inbound Deals gab es in Summe jedoch gleich viele wie im Vorjahr.

Mehr inländische Investitionen

Laut EY nahmen die Deals innerhalb Österreichs zu – mit einem Plus von 47,6 Prozent insgesamt. Allerdings gab es weniger Outbound Deals. Das heißt weniger österreichische Unternehmen und Investor:innen kauften sich bei Unternehmen im Ausland ein: Ein Minus von 34,8 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2022.

Der Großteil der Transaktionen waren laut EY strategischer Art, das heißt: In- oder ausländische Unternehmen beteiligten sich an anderen aus unternehmensstrategischen Gründen. Zwölf Beteiligungen wurden hingegen von Finanzinvestor:innen (PE und VC) gekauft – das entspricht einem Plus von 71,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt spiele privates Risikokapital laut EY hierzulande noch eine untergeordnete Rolle, wenn man es international vergleicht. Nach wie vor kommen die meisten Inbound-Direktinvestitionen aus Deutschland.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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