16.08.2021

Wiener Startup meinwert: Haus verkaufen und Wohnrecht behalten – ab 65

Kunden von meinwert verkaufen ihr Haus an Immobilien-Investoren, bekommen den Verkaufspreis direkt aufs Konto und dürfen aber bleiben.
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Das meinwert-Kernteam vlnr.: Mario Janezic (Geschäftsführer), Hans-Joachim Werfring (Mitgesellschafter), René Fürntrath (Geschäftsführer)
Das meinwert-Kernteam vlnr.: Mario Janezic (Geschäftsführer), Hans-Joachim Werfring (Mitgesellschafter), René Fürntrath (Geschäftsführer) | (c) Nicole Heiling Photography

Vielen Menschen geht im Alter das Geld aus. Denn Pensionen liegen im Durchschnitt etwa ein Drittel unter dem Letztgehalt. Gleichzeitig steigen aber Gesundheitskosten oft eklatant an. Eine Lösung für das Problem – zumindest für Immobilienbesitzer – will das Wiener Startup meinwert gefunden haben. Es hilft Menschen über 65 ihre Häuser an Immobilien-Investoren zu verkaufen und dabei aber ein rechtlich wasserdicht abgesichertes Wohnrecht zu behalten. Das Geld bekommen sie nach Abwicklung direkt aufs Konto als “finanzieller Polster für die Pension”.

“Ab dem Verkauf auf das Ableben des Bewohners warten”

“Wir haben meinwert gegründet, weil wir in unserem Berufsalltag immer wieder Immobilienbesitzern begegnen, die sich eine bessere finanzielle Situation im Ruhestand erwartet haben, und auch mehr Lebensqualität”, sagt Mario Janezic, Steuerberater und Geschäftsführer von meinwert. Wie in anderen europäischen Ländern, brauche es auch in Österreich eine sichere, transparente und, nicht zuletzt, faire Lösung für die sogenannte Leibrente. Denn bisher seien hierzulande Verkäufe mit Wohnrecht vor allem im privaten Umfeld abgewickelt worden. “Das bedeutet – drastisch ausgedrückt – dass ein Käufer im nahen Umfeld, ab dem Verkauf auf das Ableben des Bewohners wartet”, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens. Unsichere Verträge und Erbstreitigkeiten seien ein Risiko.

meinwert: “absolutes Expertenwissen notwendig”

Durch den Verkauf an professionelle, mittelständische Investoren werde bei meinwert dagegen das Risiko gestreut und der Zeitpunkt des Ablebens einzelner spiele so keine Rolle mehr, “man kann sich so die im Alter steigenden Lebenserhaltungskosten leisten, während Investoren faire Renditen erwirtschaften”. Dafür sei absolutes Expertenwissen notwendig, meint Geschäftsführer Janezic, “Verträge und steuerliches Vorgehen, Investoren, die Struktur der Finanzierung sowie die beteiligten Partner müssen stimmen. Nur so können alle profitieren”.

Co-Geschäftsführer und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien René Fürntrath ergänzt: “Wir kennen auch die Fallstricke und Tücken des Marktes und setzen daher auf umfängliche Beratung, ordentliche Investoren und – nicht zuletzt – absolute Transparenz”. Man biete daher professionelle Immobilienbewertung, handverlesene Investoren, klare Verträge, sichere treuhändische Abwicklung und eine rasche, aber faire Durchführung.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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