16.08.2021

Wiener Startup meinwert: Haus verkaufen und Wohnrecht behalten – ab 65

Kunden von meinwert verkaufen ihr Haus an Immobilien-Investoren, bekommen den Verkaufspreis direkt aufs Konto und dürfen aber bleiben.
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Das meinwert-Kernteam vlnr.: Mario Janezic (Geschäftsführer), Hans-Joachim Werfring (Mitgesellschafter), René Fürntrath (Geschäftsführer)
Das meinwert-Kernteam vlnr.: Mario Janezic (Geschäftsführer), Hans-Joachim Werfring (Mitgesellschafter), René Fürntrath (Geschäftsführer) | (c) Nicole Heiling Photography

Vielen Menschen geht im Alter das Geld aus. Denn Pensionen liegen im Durchschnitt etwa ein Drittel unter dem Letztgehalt. Gleichzeitig steigen aber Gesundheitskosten oft eklatant an. Eine Lösung für das Problem – zumindest für Immobilienbesitzer – will das Wiener Startup meinwert gefunden haben. Es hilft Menschen über 65 ihre Häuser an Immobilien-Investoren zu verkaufen und dabei aber ein rechtlich wasserdicht abgesichertes Wohnrecht zu behalten. Das Geld bekommen sie nach Abwicklung direkt aufs Konto als „finanzieller Polster für die Pension“.

„Ab dem Verkauf auf das Ableben des Bewohners warten“

„Wir haben meinwert gegründet, weil wir in unserem Berufsalltag immer wieder Immobilienbesitzern begegnen, die sich eine bessere finanzielle Situation im Ruhestand erwartet haben, und auch mehr Lebensqualität“, sagt Mario Janezic, Steuerberater und Geschäftsführer von meinwert. Wie in anderen europäischen Ländern, brauche es auch in Österreich eine sichere, transparente und, nicht zuletzt, faire Lösung für die sogenannte Leibrente. Denn bisher seien hierzulande Verkäufe mit Wohnrecht vor allem im privaten Umfeld abgewickelt worden. „Das bedeutet – drastisch ausgedrückt – dass ein Käufer im nahen Umfeld, ab dem Verkauf auf das Ableben des Bewohners wartet“, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens. Unsichere Verträge und Erbstreitigkeiten seien ein Risiko.

meinwert: „absolutes Expertenwissen notwendig“

Durch den Verkauf an professionelle, mittelständische Investoren werde bei meinwert dagegen das Risiko gestreut und der Zeitpunkt des Ablebens einzelner spiele so keine Rolle mehr, „man kann sich so die im Alter steigenden Lebenserhaltungskosten leisten, während Investoren faire Renditen erwirtschaften“. Dafür sei absolutes Expertenwissen notwendig, meint Geschäftsführer Janezic, „Verträge und steuerliches Vorgehen, Investoren, die Struktur der Finanzierung sowie die beteiligten Partner müssen stimmen. Nur so können alle profitieren“.

Co-Geschäftsführer und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien René Fürntrath ergänzt: „Wir kennen auch die Fallstricke und Tücken des Marktes und setzen daher auf umfängliche Beratung, ordentliche Investoren und – nicht zuletzt – absolute Transparenz“. Man biete daher professionelle Immobilienbewertung, handverlesene Investoren, klare Verträge, sichere treuhändische Abwicklung und eine rasche, aber faire Durchführung.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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