28.11.2018

Wiener können Schanigärten und Parkpickerl künftig online beantragen

Mit der Service-Plattform mein.wien möchte die Stadt Wien Behördenwege künftig digitalisieren. Bürgermeister Michael Ludwig und Finanzstadtrat Peter Hanke präsentierten heute Mittwoch an der TU Wien die ersten Anwendungsbeispiele. In einem Beta-Test, der bis Mitte 2019 dauern soll, können rund 1000 Test-Nutzer über eine App Schanigärten oder das Parkpickerl online beantragen.
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mein.wien
(c) Stadt Wien: In den kommenden Monaten werden weitere Amtswege Schritt für Schritt digitalisiert

Die Genehmigung von Schanigärten ist für Wiener Wirte ein leidiges Thema. Jedes Jahr häufen sich zu Frühlingsbeginn die Beschwerden über lange Amtswege und mühsame Bürokratie. Die Stadtverwaltung möchte mit der neuen Service-Plattform mein.wien nun Abhilfe schaffen. Über ein Online-Portal bzw. eine App sollen Antragsstellungen und Verlängerungen von Schanigarten-Genehmigungen künftig online erfolgen können. Der neue Service soll sich jedoch nicht nur auf die Genehmigungen von Schanigärten beschränken. Wie der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig und Finanzstadtrat Peter Hanke im Rahmen der Präsentation von mein.wien betonten, sei es das Ziel, die am stärksten nachgefragten Behördenwege in Zukunft online anzubieten.

mein.wien

mein.wien Testlauf mit 1.000 Nutzern

Derzeit läuft die Beta-Phase von mein.wien an, in der rund 1.000 Nutzer die App bis Mitte 2019 testen können. Die gesammelten Erfahrungen sollen laufend in das mein.wien-Angebot einfließen. In der ersten Phase wird vorerst nur die Beantragung von Schanigärten und Parkpickerln möglich sein. Mitte nächsten Jahres sollen weitere Funktionen, wie digitale Baueinreichungen oder die Anmeldung bei Wiener Musikschulen, hinzukommen. Sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene angepasst werden, könnten auch Pass- und Meldeservice folgen. Ein besonderes Feature von mein.wien ist ein eigens entwickelter Chatbot, der den Bürger intuitiv durch die Antragstellung führen soll. Zudem sollen Nutzer mit einer „Map“ über Neuigkeiten aus ihrem Grätzl informiert werden.

Live-Talk vom Digitalen Salon

Peter Hanke, amtierender Wiener Stadtrat für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales, im Live Talk vom Digitalen Salon zum Weg der Stadt Wien zur Digitalisierungshauptstadt, gemeinsam mit der Organisatorin Ulrike Huemer, der CIO der Stadt Wien.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 19. November 2018

W-Lan in allen Pflichtschulen

Im Rahmen der Vorstellung von mein.wien verwiesen Ludwig und Hanke auf weitere Digitalisierungsprojekte, die in den nächsten Jahren von der Stadt Wien umgesetzt werden sollen. Dazu gehören neben einem flächendeckenden 5G-Ausbau auch die Austattung aller Pflichtschulen mit W-Lan. Um gegen den Digital-Divide anzukämpfen, plane die Stadt zudem einen Testbetrieb mit 80 Senioren, die 18 Monate lang mit Tablets und Smart Watches ausgestattet werden. Dadurch wolle man herausfinden, inwiefern man mit neuen Technologien das Leben von älteren Menschen leichter und selbstbestimmter gestalten könne.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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