04.06.2015

„Mein Herz sagt nein, mein Kopf ja“: Wieso verkauften die 6Wunderkinder an Microsoft?

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© Facebook - Frank42: Frank Thelen war 6Wunderkinder-Investor der ersten Stunde.

„Was ist besser noch, als den letzten Punkt auf der To-Do-Liste ‚abzuhackerln‘? Dies mit einer wunderschönen und nützlichen Produktivitäts-App zu tun! Ich bin überglücklich, heute verkünden zu dürfen, dass Microsoft 6Wunderkinder gekauft hat – den Entwickler der allseits begehrten To-Do-Listen App: Wunderlist„, meint Erna Megiddo, Manager bei Microsoft.

Die Gerüchteküche hat in den letzten Wochen gebrodelt: Haben sie es tatsächlich getan? Haben die „Wunderkinder“ an Microsoft verkauft? In Berlin kam man um dieses Thema nicht herum. Jeder wusste etwas: „Ein Bekannter von einem Freund, der bei Wunderlist arbeitet…“ oder „Meine Schwester, deren Freundin…“- jeder war Insider und kannte sogar genaue Beträge. „Zwischen 40 und 50 Millionen“ hörte man, und „Ne, unter ein paar 100 verkaufen die nie“. Dann wurde von Wunderlist heftig dementiert, um nun doch offiziell zu bestätigen: „Heute ist ein geschichtsträchtiger Tag für mich und die gesamte Wunderlist Familie. Ich bin unglaublich begeistert davon, euch mitteilen zu können, dass wir Teil von Microsoft werden“, schreibt Christian Reber, seines Zeichen Gründer und CEO von Wunderlist, sehr emotional in einem Blogbeitrag. Aber noch jemand meldet sich an dieser Stelle zu Wort: Frank Thelen, Investor der ersten Stunde, der wohl die Hintergründe und Geschichte der „Wunderkids“ wie kein anderer kennt.

„Ich hoffe, dass mein Beitrag andere Gründer und Investoren dazu inspiriert, Risiken einzugehen und Teams in herausfordernden Zeiten zu unterstützen. Startups sind ein unglaublich schwieriges Business, darum ist die Geschichte so inspirierend, wie es Reber schaffte, eine einfache Idee in eine phänomenal-erfolgreiche, globale Firma zu wandeln“, schreibt Thelen.

Der Investor traf Reber bei einem Meetup Treffen in Berlin – zur Erklärung, von diesen Startup-Get2gethers gibt es unzählige, die manchmal mehr, aber viel öfter weniger interessant sind. Jedenfalls tauschten die beiden ihre Kontaktdaten über Xing aus, weshalb Thelen auch ein paar Wochen später Rebers Aufruf auf der Plattform sah: „Wer mag mit mir zusammen die Projekt Management Software der nächsten Generation entwickeln?“ Thelen wurde neugierig und rief an, um näheres zu erfahren. Der Rest ist Geschichte: Thelen und sein damaliger Geschäftspartner investierten die ersten 100.000 und schafften es etwas später weitere 500.000 zu vermitteln – Doch die 6Wunderkinder wuchsen so schnell, dass sie bloß 300.000 brauchten. Die Erfolgsstory ging weiter, schnell erkannte Reber, dass sie internationale Investoren brauchten und nicht länger das „lokale“ Netzwerk von Thelen nutzen sollten. Denn die zwei Produkte – unter dem Deckmantel von 6Wunderkinder – benötigten Geld, um weiter zu wachen: ‚Wunderlist‘ zeigte starken Antrieb und Wunderkit wurde aus Vision ein tatsächlicher Prototyp.

Und tatsächlich hatten bereits Top Investoren angeklopft, unter ihnen Sequoia und Atomico. Reber entschied sich für zweiteren, den Europäer und stellte 4,2 Millionen Dollar auf. „Ein beeindruckender Erfolg, wenn man bedenkt, dass wir mit der Idee, eine Projekt Management Software zu entwickeln, gestartet haben“ Aber dann der tiefe Fall: „Im Rückblick hätte ich bei unseren Seed-Runden besser sein müssen: Größer denken, mehr Zeit investieren und versuchen müssen, Investoren zu bekommen, die bereits führende Player im Repertoire haben. Aber wir mussten zeitgleich auch das Produkt entwickeln, das Team aufbauen und wir brauchten schnelles Geld…“, räumt Thelen ein. „Ich hatte damals auch nicht das richtige Netzwerk oder die Erfahrung“.

Schließlich launchte man Monate später, im Februar 2012 Wunderkit. Eine überladene Projekt Management Plattform, die nicht funktionierte: Sie war zu komplex mit zu vielen Features und einem unklaren Fokus. Und auch wenn man versuchte, das Ruder rumzureißen – es funktionierte nicht. Schließlich entschied man, sich alleine auf Wunderlist zu konzentrieren. Aber um das Unternehmen weg von der schiefen Bahn zu bringen, brauchte es eine Wunderwaffe, die man in Chad Fowler fand, einem Techniker aus den USA. Thelen: „Ich weiß nicht, wie er es schaffte, einen high-profile US-CTO für ein kleines Startup in Berlin mit großen Backend Herausforderungen zu bekommen, aber sein Pitch muss sehr überzeugend gewesen sein“. Die wohl absolut richtige Entscheidung. Weiterer Schachzug: Sequoia Capital! Außerdem holte er noch Benedikt Lehnert als Chief Design Officer ins Team. Und ab dann war Wunderlist nicht mehr zu stoppen…

Die Frage aller Fragen: In vielen Interviews, über die man von Reber stolpert, liest man heraus, dass er nicht am schnellen Exit interessiert war. Wieso nur, wieso hat er dann verkauft?

Thelen: „Weil es eine überwältigende Möglichkeit ist. Wunderlist wird Teil von Microsoft sein (…) Wunderlist wird bestehen bleiben und stärker werden (und zwar viel schneller, als es ohne diesem Deal sein würde) Ich erinnere mich, als er zu mir sagte ‚Frank, mein Herz sagt nein, mein Kopf ja‘ Geht es nach mir, dann ist das weit entfernt von unglaublich. Ein deutsches Startup mit wenig entrepreneurischer Erfahrung am Anfang, das startete, um sein Bestehen kämpfte, überlebte und siegte.“

Quellen: Frank Thelen, Microsoft, Wunderlist

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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