20.10.2023

Mei Marie: Linde startet taxefy-Konkurrenten für automatischen Steuerausgleich

Mei Marie soll als "rechtssichere Alternative" zu anderen Steuer-Applikationen dienen, heißt es in einer Aussendung.
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Benjamin Jentzsch und Berthold Karlic (c) Linde Verlag

Der „Steuerausgleich“, umgangssprachlich für die Arbeitnehmerveranglagung (ANV), lässt sich nun über eine weitere App abwickeln. Als Alternative zum Wiener Startup taxefy, das sich nach einer vorübergehenden Pause im Mai dieses Jahres neu aufgestellt hat, startet nun die neue Steuer-App „Mei Marie“.

Ähnlich wie taxefy soll Mei Marie die Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt erleichtern und eine hohe Steuerersparnis gewährleisten. Entwickelt wurde die App vom Linde Verlag, der sich auf Steuer, Wirtschaft und Recht spezialisiert.

Mei Marie soll den Vorgang des Steuerausgleichs in verständlicher Sprache erklären – danke einer KI-unterstützten Belegerfassung. Auch Tipps von Expert:innen sollen die Rechtssicherheit der App gewährleisten, heißt es in einer Aussendung.

Avatar hilft bei Steuerausgleich und gibt ganzjährige Spar-Tipps

„Viele Arbeitnehmer:innen wissen nicht, was sie alles von der Steuer absetzen können oder vertrauen auf die antraglose Arbeitnehmerveranlagung des Finanzamts“, erklärt Berthold Baurek-Karlic, Head of Digital Transformation beim Linde Verlag. „Folglich bekommen sie oft weniger Geld zurück, als ihnen zustehen würde.“ Mei Marie soll Arbeitnehmer:innen nun zu einer maximalen Rückzahlung verhelfen.

„Die App dient als Begleiter und Ratgeber, der nicht nur beim Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung anleitet, sondern das ganze Jahr über Steuerspar-Tipps gibt sowie Belege erfasst und bewertet“, erklärt Baurek-Karlic.

Ähnlich wie taxefy: Smartphone konformes Handling

Rechnungen müssen für Mei Marie mit dem Smartphone fotografiert und nicht haptisch in Ordnern oder Schubladen abgelegt werden, heißt es in einer Aussendung. „Die App ersetzt die physische Ablage im Aktenordner oder Schuhkarton vollständig. Zudem kategorisiert und evaluiert ‚Mei Marie‘ die Belege mittels künstlicher Intelligenz, um zu eruieren, ob sie für die Arbeitnehmerveranlagung relevant sind“, so Baurek-Karlic.

Finanzratgeber und Ausfüllhilfen inkludiert

„Formulare für das Finanzamt auszufüllen, bereitet vielen Menschen enormen Stress. Sie haben Angst, falsche Angaben zu machen, weil sie etwas nicht verstehen“, erklärt Benjamin Jentzsch, Geschäftsführer des Linde Verlags. „Unsere App bietet völlige Rechtssicherheit. Das bedeutet, dass die Tipps und die Belegerfassung zu hundert Prozent mit dem Steuerrecht konform sind.“

Mei Marie sammelt außerdem Steuer- und Spartipps und soll Nutzenden Auskunft bei themenspezifischen Fragen geben. Basis dafür sei unter anderem das „SteuerSparBuch“, der seit 1993 aufgelegte Finanzratgeber des Linde Verlags für Lohnsteuerzahlende.

„Wer sich sich in Steuerfragen kundig macht, hat sicherlich höhere Chancen, mehr Geld durch die Arbeitnehmerveranlagung zurückzubekommen. ‚Mei Marie‘ liefert das nötige Know-how in möglichst einfacher, leicht verständlicher Form“, so Jentzsch.

Jentzsch zufolge besteht also hoher Bedarf an Ausfüllhilfen und professioneller Auskunft für den jährlichen Steuerausgleich: Fast ein Drittel der jährlichen Arbeitnehmerveranlagungen verliefen im Jahr 2020 antraglos. Sie wurden also vom Finanzamt automatisiert durchgeführt, während sich Empfangende mit einem Pauschalbetrag zufrieden gaben.

ANV auch für andere Personen in App erledigt

Über Mei Marie sollen Nutzende außerdem die ANV auch für andere Personen, etwa für pflegebedürftige Verwandte, durchführen können. „Mit unserer App können problemlos bis zu fünf User:innen gleichzeitig erfasst werden, die App sortiert und evaluiert die gesammelten Belege, mit der Unterstützung durch Avatar Marie wird das korrekte Ausfüllen des Formulars zur Arbeit von wenigen Minuten“, hebt Jentzsch ein weiteres Feature der App hervor.

Kostenfreie Basisversion bei iOS und Android

Mei Marie ist als Basisversion zur Erfassung von Belegen kostenfrei in den App-Stores für iOS und Android ab sofort verfügbar. Die Basis-App bietet wöchentliche Steuer-Spar-Tipps. Aktuell kann die Vollversion für ein Jahr gratis getestet werden, um Zugang zu allen Steuertipps und der KI-gestützten Scanfunktion zu erlangen. Nach einer zwölfmonatigen Nutzungsdauer fallen schließlich 29 Euro pro Jahr für die Premiumfunktionen der App an. Bis zu fünf Personen können sich die App auch als Familienversion teilen – für 99 Euro pro Jahr.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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