20.10.2023

Mei Marie: Linde startet taxefy-Konkurrenten für automatischen Steuerausgleich

Mei Marie soll als "rechtssichere Alternative" zu anderen Steuer-Applikationen dienen, heißt es in einer Aussendung.
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Benjamin Jentzsch und Berthold Karlic (c) Linde Verlag

Der „Steuerausgleich“, umgangssprachlich für die Arbeitnehmerveranglagung (ANV), lässt sich nun über eine weitere App abwickeln. Als Alternative zum Wiener Startup taxefy, das sich nach einer vorübergehenden Pause im Mai dieses Jahres neu aufgestellt hat, startet nun die neue Steuer-App „Mei Marie“.

Ähnlich wie taxefy soll Mei Marie die Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt erleichtern und eine hohe Steuerersparnis gewährleisten. Entwickelt wurde die App vom Linde Verlag, der sich auf Steuer, Wirtschaft und Recht spezialisiert.

Mei Marie soll den Vorgang des Steuerausgleichs in verständlicher Sprache erklären – danke einer KI-unterstützten Belegerfassung. Auch Tipps von Expert:innen sollen die Rechtssicherheit der App gewährleisten, heißt es in einer Aussendung.

Avatar hilft bei Steuerausgleich und gibt ganzjährige Spar-Tipps

„Viele Arbeitnehmer:innen wissen nicht, was sie alles von der Steuer absetzen können oder vertrauen auf die antraglose Arbeitnehmerveranlagung des Finanzamts“, erklärt Berthold Baurek-Karlic, Head of Digital Transformation beim Linde Verlag. „Folglich bekommen sie oft weniger Geld zurück, als ihnen zustehen würde.“ Mei Marie soll Arbeitnehmer:innen nun zu einer maximalen Rückzahlung verhelfen.

„Die App dient als Begleiter und Ratgeber, der nicht nur beim Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung anleitet, sondern das ganze Jahr über Steuerspar-Tipps gibt sowie Belege erfasst und bewertet“, erklärt Baurek-Karlic.

Ähnlich wie taxefy: Smartphone konformes Handling

Rechnungen müssen für Mei Marie mit dem Smartphone fotografiert und nicht haptisch in Ordnern oder Schubladen abgelegt werden, heißt es in einer Aussendung. „Die App ersetzt die physische Ablage im Aktenordner oder Schuhkarton vollständig. Zudem kategorisiert und evaluiert ‚Mei Marie‘ die Belege mittels künstlicher Intelligenz, um zu eruieren, ob sie für die Arbeitnehmerveranlagung relevant sind“, so Baurek-Karlic.

Finanzratgeber und Ausfüllhilfen inkludiert

„Formulare für das Finanzamt auszufüllen, bereitet vielen Menschen enormen Stress. Sie haben Angst, falsche Angaben zu machen, weil sie etwas nicht verstehen“, erklärt Benjamin Jentzsch, Geschäftsführer des Linde Verlags. „Unsere App bietet völlige Rechtssicherheit. Das bedeutet, dass die Tipps und die Belegerfassung zu hundert Prozent mit dem Steuerrecht konform sind.“

Mei Marie sammelt außerdem Steuer- und Spartipps und soll Nutzenden Auskunft bei themenspezifischen Fragen geben. Basis dafür sei unter anderem das „SteuerSparBuch“, der seit 1993 aufgelegte Finanzratgeber des Linde Verlags für Lohnsteuerzahlende.

„Wer sich sich in Steuerfragen kundig macht, hat sicherlich höhere Chancen, mehr Geld durch die Arbeitnehmerveranlagung zurückzubekommen. ‚Mei Marie‘ liefert das nötige Know-how in möglichst einfacher, leicht verständlicher Form“, so Jentzsch.

Jentzsch zufolge besteht also hoher Bedarf an Ausfüllhilfen und professioneller Auskunft für den jährlichen Steuerausgleich: Fast ein Drittel der jährlichen Arbeitnehmerveranlagungen verliefen im Jahr 2020 antraglos. Sie wurden also vom Finanzamt automatisiert durchgeführt, während sich Empfangende mit einem Pauschalbetrag zufrieden gaben.

ANV auch für andere Personen in App erledigt

Über Mei Marie sollen Nutzende außerdem die ANV auch für andere Personen, etwa für pflegebedürftige Verwandte, durchführen können. „Mit unserer App können problemlos bis zu fünf User:innen gleichzeitig erfasst werden, die App sortiert und evaluiert die gesammelten Belege, mit der Unterstützung durch Avatar Marie wird das korrekte Ausfüllen des Formulars zur Arbeit von wenigen Minuten“, hebt Jentzsch ein weiteres Feature der App hervor.

Kostenfreie Basisversion bei iOS und Android

Mei Marie ist als Basisversion zur Erfassung von Belegen kostenfrei in den App-Stores für iOS und Android ab sofort verfügbar. Die Basis-App bietet wöchentliche Steuer-Spar-Tipps. Aktuell kann die Vollversion für ein Jahr gratis getestet werden, um Zugang zu allen Steuertipps und der KI-gestützten Scanfunktion zu erlangen. Nach einer zwölfmonatigen Nutzungsdauer fallen schließlich 29 Euro pro Jahr für die Premiumfunktionen der App an. Bis zu fünf Personen können sich die App auch als Familienversion teilen – für 99 Euro pro Jahr.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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