12.05.2025
NACHHALTIGKEIT

Mehrweggeschirr von Wiener Startup And-less „rechnet sich nach wenigen Monaten“

Mit dem Mehrweggeschirr vom Wiener Startup And-less kann Einiges an Müll gespart werden. Das Team aus Produktdesigner:innen entwirft Mehrweggeschirr für verschiedene Firmen – und passt sich jeweils an die individuellen Bedürfnisse an.
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Victoria Berger ist CEO & Founderin von And-less (c) and-less GmbH
Victoria Berger ist CEO & Founderin von And-less (c) and-less GmbH

Pro Jahr fallen rund 330.000 Tonnen Müll an Take-Away-Verpackungen an. Ein Szenegastronom, der circa 2.000 Speisen pro Tag verpackt, spare mit dem Mehrweggeschirr von And-less rund 55 Tonnen CO2 pro Jahr ein, rechnet Victoria Berger, Gründerin von And-less vor.

Die Gastronomie sei auch das Kerngeschäft, erzählt Berger. Die Resonanzen waren aber durchaus unterschiedlich: Einige Gastronom:innen seien gleich sehr interessiert – bei anderen habe es etwas mehr Überzeugungsarbeit gebraucht. Viele Gastronom:innen wissen aber auch: Es wird bald eine neue EU-Regelung geben, die genau das einfordert. Bis 2027 müssen in Österreich alle Take-Away-Verpackungen Mehrweg sein.

Rentabel für Kund:innen

Für seine Kund:innen hat sich das Team von And-less ein praktisches Modell einfallen lassen, das erst seit Kurzem angeboten und sehr gut angenommen wird: „Wir haben ein Abomodell. Wir verkaufen unsere Verpackungen nicht, wir verleihen sie gegen einen fixen Betrag im Monat.

Das kommt für die Kund:innen günstiger und es ist ein sehr attraktives Modell, weil man an nichts gebunden ist“, so Berger. Ein passendes Modell zu finden, stellte sich allerdings als schwierig heraus: Denn die Herausforderung war, einen Preis festzulegen, der mit dem Preis eines Einweggeschirrs konkurrieren kann – was defacto unmöglich ist. Vor allem, wenn das Geschirr – wie im Fall von And-less – in Österreich und Deutschland produziert wird.

Victoria Berger rechnet erneut vor: „Wenn du aber das Geschirr verleihst, dann zahlt es sich schon nach wenigen Monaten aus. Sagen wir, ein Einweggeschirr kostet 40 Cent. Dann bezahlst du als Gastronom:in 40 Cent und siehst das Geschirr dann nie wieder, weil du’s wegschmeißen musst. Zahlst du 40 Cent für das Mehrweggeschirr und verwendest es dann, sagen wir, drei mal wieder, zahlst du pro Benutzung nur noch ein Drittel. Und so rechnet sich das mit unserem Abomodell bereits nach wenigen Monaten“. Dazugesagt werden muss auch, dass die Mehrwegschalen bis zu 500 Mal wiederverwendet werden können. Zudem sei der PBT-Kunststoff, aus dem die Gefäße sind, sowohl hitze- als auch kältebeständig und natürlich mikrowellenfest, so Berger.

In der Anfangsphase hatte And-less kein Abomodell, sondern ein Usesystem, erklärt Berger: „Da ging es sehr stark um die Nutzung, damit wir auch nachmessen konnten, wie oft das letztendlich wiederverwendet wird“. Man habe aber an der Kund:innenzufriedenheit sehr stark gemerkt, dass das nicht das Richtige gewesen sei. Einerseits habe man hier den gleichen Preis wie für Einweg bezahlt – also habe sich das nicht gerechnet. Und andererseits gibt es beim Abomodell auch eine Garantie auf die Produkte: Das heißt, wenn ein Gefäß beispielsweise kaputt geht, bekomme man automatisch ein Neues.

Geplante Expansion über Österreich hinaus

Das Startup hat bereits mehrere Förderungen erhalten – darunter auch zuletzt die AWS Innovative Solutions – jetzt kommt die Überlegung ins Spiel, einen Investor an Bord zu holen. Im Juli soll ein neues Produkt gelauncht werden – da kommt ein Kapitalbedarf von rund 100.000 Euro auf And-less zu. Aber Victoria Berger ist nicht zwingend an Kapitalinvestment interessiert. „Kapitalmäßig sind wir eigentlich recht stabil, aber wir sind immer interessiert an strategischen Investoren – insbesondere aus der Lebensmittelbranche“, so Berger. „Wir wollen einen Investor, der mit uns wachsen möchte. Es geht darum, wie wir in Österreich und auch über Österreich hinaus wachsen und uns am Markt etablieren können“. Das sei der jungen Gründerin im Moment wichtiger als Kapitelinvestments: Denn durch strategische Investor:innen würden auch Kund:innen und damit auch das Kapital kommen, so Berger.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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