12.05.2025
ROBOTIK

Mehrfachgründer Josef Chen: „Forbes-Nominierung ist keine Trophäe“

Josef Chen ist noch keine 25 und bereits Mehrfachgründer sowie unter jenen Gründer:innen, die in die europaweite "30 under 30"-Liste von Forbes aufgenommen wurden. Während die Forbes-Nominierung reinkommt, steht er im Labor und schraubt – wortwörtlich – an seinem nächsten Projekt. Eine roboterbetriebene Hardware für Restaurants.
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Josef Chen ist Mehrfachgründer und lebt mittlerweile in London.
Josef Chen ist Mehrfachgründer und lebt mittlerweile in London.

Als Kind zweier Gastronomen weiß Chen, wie es in Restaurants oft läuft: Viel Arbeit, zu wenig Arbeitskräfte, lange Arbeitszeiten. Diese Erfahrungen hat sich der junge Linzer schon mehrmals als Inspiration für seine eigenen Startup-Ideen genommen: Schon mit 17 gründete er sein erstes nachhaltiges Lieferservice-Startup. Velonto liegt mittlerweile aber hinter ihm: Nach seiner ersten Erfolgsgeschichte zog der Linzer nach London, um seinen Master zu machen. Den Master hat er abgebrochen, um sich den wirklich wichtigen Dingen zu widmen: Chen hatte schon wieder eine neue Idee. Ein Franchise-System für Restaurants, das KI-Robotik und Gastfreundschaft miteinander verbindet. Brutkasten berichtete bereits.

Kaikaku – eine Erfolgsgeschichte

Um den Herausforderungen in der Gastronomie entgegenzuwirken, hat Josef Chen 2023 sein Startup Kaikaku – japanisch für „radikaler Wandel“ – gegründet. Die Vision: Ein Restaurant, das vorwiegend von Robotern betrieben wird. Der Hintergedanke: Menschliche Mitarbeiter:innen sollen sich wieder mehr Zeit für ihre Gäste nehmen können. Mit Kaikaku werden ohne menschliches Zutun Küchenabläufe automatisiert, es entstehen Getränke und Essen. Die Prozesse laufen völlig automatisiert und KI-gestützt.

„In weniger als einem Jahr haben wir mit einem kleinen Team erreicht, wofür andere Jahre und Millionen benötigt haben – und dennoch weit hinter unserem Stand zurückliegen“, so Chen. „Wir haben das erste von Robotern betriebene Restaurant Großbritanniens eröffnet, mitten in London“. In Wahrheit sei es aber mehr als nur ein Restaurant: Das Team nennt es „Living Lab“: Ein Ort, an dem Technologie wie im Forschungslabor entwickelt, getestet und verbessert wird, nur eben nicht im sterilen Raum, sondern „mitten im echten Leben, mit echten Gästen, die echtes Geld bezahlen. Das bedeutet echte Beschwerden, echter Druck und konstantes Feedback“, so Chen.

Während draußen Menschen im Restaurant essen, wird jede Mahlzeit ein Datensatz, jede Schicht ein Prototypentest, jeder Tag ein Schritt näher an der Vision, so Chen. Diese radikale Nähe erlaube es dem Betrieb, in einer Geschwindigkeit zu bauen und zu lernen, die klassische Produktzyklen völlig aushebelt.

Ölverschmiert und übermüdet: Die Forbes-Nominierung kam zwischendrin

Zwischen all der Arbeit, ölverschmiert und während er im Labor stand, kam eine Forbes-Nominierung für die europaweite „30 under 30“-Liste rein, erzählt Chen im Gespräch mit brutkasten. Für ihn allerdings kein Grund, um Freudensprünge zu machen: „Es ist eine wunderschöne Anerkennung, aber keine Trophäe, die bei uns im Regal steht“. Vor allem sei es ein Zeichen dafür, mit ihrer Arbeit den Nerv der Zeit zu treffen. Ein Zeichen dafür, auf dem Radar zu sein – „obwohl wir noch nicht mal im ersten Gang sind“, so Chen. Der wahre Verdienst gebühre dem Team – „den Menschen, die seit Tag Eins mit mir kämpfen. Leise, kompromisslos, ohne Applaus und ohne Plan B“.

2025 steht jetzt jedenfalls im Zeichen radikaler Skalierung: nicht durch Wachstum um jeden Preis, sondern durch kompromisslose Produktoptimierung, so Chen. Die Lieferkette soll außerdem geopolitisch abgesichert werden: Mit einem modularen Setup aus China, ASEAN, Europa und den USA. Die weltweite Nachfrage sei definitiv gegeben, so Chen – es gehe jetzt darum, zu expandieren – ohne Qualität oder Experience zu opfern.

Finanzierungsrunden sind derzeit trotzdem nicht geplant: „Wir bauen lieber Roboter als Power-Point-Folien“. Das Geschäftsmodell stünde im Moment auf zwei stabilen Säulen, weswegen Kaikaku vorerst nicht auf Finanzierungsrunden angewiesen ist: erste Umsätze und gezielt eingesetztes Venture Capital. Dennoch gebe es starke Nachfrage, dementsprechend werden selektiv Gespräche mit bestehenden und neuen Investoren geführt, erklärt Chen. Kapital für die Skalierung ist definitiv notwendig – die passenden Partner dafür sind aber bereits im Netzwerk identifiziert.

Ohne klassische Skalierung konnte das junge Unternehmen bereits über 1 Million Euro GMV (Gross Merchandise Volume) erwirtschaften. Josef Chen ist noch lange nicht fertig: „Wir sind in der Lage, ein radikal neues Geschäftsmodell zu realisieren. Den skalierbaren Rollout eines modularen, vollintegrierten Restaurant-Betriebssystems. Gebaut für exponentielle Expansion und eine neue Generation von Restaurant-Erlebnissen“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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