09.06.2026
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Mehr als Kapitalbeschaffung: Die Börse als Professionalisierungs-Hebel

Der Börsengang als strategisches Instrument für Unternehmenswachstum: Im brutkasten-IPO-Talk räumte eine Expert:innen-Runde mit gängigen Mythen rund um den heimischen Kapitalmarkt auf.
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Im IPO-Talk vlnr.: Dejan Jovicevic, brutkasten, Philip Pauer, Reploid, Henriette Lininger, Wiener Börse, und Harald Kröger, RBI | (c) brutkasten
Im IPO-Talk vlnr.: Dejan Jovicevic, brutkasten, Philip Pauer, Reploid, Henriette Lininger, Wiener Börse, und Harald Kröger, RBI | (c) brutkasten

Der Schritt an den Kapitalmarkt fußt prinzipiell auf drei Säulen, erklärt Henriette Lininger, Director Issuers bei der Wiener Börse, im brutkasten-IPO-Talk: Kapital, Sichtbarkeit und Struktur. Denn ein Initial Public Offering (IPO), zu Deutsch: ein Börsengang, sei weit mehr als eine Kapitalbeschaffungsmaßnahme: „Es bringt unglaubliche Sichtbarkeit für das Unternehmen, nicht nur am Finanzmarkt, sondern weit darüber hinaus, etwa bei Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Lieferant:innen.“

„Täglich ein Zeugnis“

Das Welser Scaleup Reploid Group AG absolvierte seinen Börsengang im Einstiegssegment direct market plus der Wiener Börse vergangenes Jahr (brutkasten berichtete). Für CEO Philip Pauer stand bei der Entscheidung vor allem der Aspekt der Professionalisierung im Vordergrund, wie er erzählt. Für das Unternehmen diene die Börse als striktes Disziplinierungsinstrument, um Wachstumsziele zu erreichen. Pauer vergleicht: „Es ist im Endeffekt wie in der Schule, nur kriegst du in der Schule einmal im Jahr ein Zeugnis, an der Börse kriegst du es täglich.“

Echte Aktien für Mitarbeiter:innen

Ein weiterer Erfolgsfaktor für das Unternehmenswachstum, der sich durch den Börsengang ergebe, sei die direkte Mitarbeiterbeteiligung, meint Pauer. Die Vergabe echter Aktien anstelle von „Phantom Shares“ steigere die Motivation der Belegschaft immens, da die Mitarbeiter:innen „ein Stück weit zu Unternehmerinnen und Unternehmern“ werden.

Lokaler Marktplatz?

Doch ist Wien für alle der richtige Börsenplatz? Oftmals bestehe laut Henriette Lininger die unbegründete Sorge, dass ein lokales Listing im Widerspruch zu globalen Expansionsplänen stehe. Sie widerspricht deutlich: „Man geht an die Börse, um international zu wachsen, um zu skalieren“. Die Wiener Börse sei ein „zutiefst international vernetzter Markt“, an dem über 90 Prozent der Investor:innen aus dem Ausland stammen. Er gewährleiste eine hohe Liquidität und damit eine sehr gute Handelbarkeit der gelisteten Aktien. Ein weiterer Standortvorteil: Die Wahrscheinlichkeit in einen Leitindex wie den ATX aufgenommen zu werden besteht ausschließlich über eine Notierung am Heimmarkt – ein Faktor, der für Sichtbarkeit und institutionelles Interesse von großer Bedeutung sei.

Der brutkasten-IPO-Talk

Auch Pauer sieht keinen Anlass, für einen Börsengang ins Ausland zu gehen und betont die Erreichbarkeit in Wien, die er schätze: „Ich frage mich, was kriegen wir in Wien nicht, was wir woanders bekommen würden?“. Harald Kröger, Group Head Structured Finance & Investment Banking bei der RBI, pflichtet dem bei. Die Bundeshauptstadt sei für internationales Kapital sehr wohl attraktiv: „Wien zieht Investor:innen an“. Kröger identifiziert jedoch eine andere Herausforderung für den Standort: „Die größere Herausforderung ist es, österreichisches Geld in relevanten Größen anzuziehen“.

Vorteil bei alternativer Finanzierung

Dabei muss Kapital – auch für ein börsennotiertes Unternehmen – nicht nur über die Börse kommen. So erhielt Reploid kürzlich eine Venture-Debt-Finanzierung in zweistelliger Millionenhöhe über das RBI Growth Financing Program. Die hohe Transparenz und „Readiness“ durch die Börsennotierung sei dabei maßgeblich für die schnelle Abwicklung verantwortlich gewesen, meint Philip Pauer. Kröger sieht einen strategischen Vorteil des Instruments für Wachstumsunternehmen: „Unser Fokus liegt nicht darauf, im Fall eines großen Erfolges die Cap Table massiv zu verwässern.“

„Börsen-Peergroups sind überbewertet“

Bei solchen strategischen Entscheidungen geht es letztlich natürlich auch um den Vergleich mit der Konkurrenz. Dieser spielt auch bei der Börsen-Standortwahl mitunter eine Rolle – Stichwort: „Peergroups“. Vergleichbare Unternehmen am selben Börsenplatz sollen konkretes Benchmarking ermöglichen, so die These hinter dem Begriff. Kröger schätzt deren Bedeutung jedoch als gering ein: „Börsen-Peergroups sind überbewertet.“ Denn Analyst:innen seien fachlich problemlos in der Lage dazu, Vergleichswerte über verschiedene Börsen hinweg zu berechnen.

Was es aber jedenfalls brauche, sei ein generelles Umdenken in Österreich, um die Wirtschaft nachhaltig zu stärken, meint Kröger: „Ein funktionierender Kapitalmarkt ist nicht die Ursache, sondern Teil der Lösung. Und das ist etwas, was wir beginnen müssen zu verinnerlichen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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