19.08.2024
NEUE ZAHLEN

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

Foxyfitness ist Gschwandtners jüngstes laufendes Fitness-Startup. Nun gibt es neue Zahlen rund um Umsatz, neue Features und Gschwandtners persönlichen Push-Up-Streak.
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Florian Gschwandtner will mit Foxyfitness als
Florian Gschwandtner startet mit Foxyfitness als "Sidehustle" durch | (c) Leaders 21

Im März 2023 startete Startup-Veteran Florian Gschwandtner mit seinem Fitness-Startup Foxyfitness. Als „Side Hustle“ wollte der Runtastic-Gründer eine Fitness-Challenges-App groß ziehen. Mit Erfolg: Zu Jahresbeginn konnte der Gründer bereits starke Zahlen verkünden. Nach nur neun Monaten hatten die Gschwandtner-Apps von Foxyfitness 10.000 aktive User:innen. 2.600 davon waren zahlend.

Die Erreichung eines weiteren Ziels gab Gschwandtner auch am heutigen Montag bekannt. Mit den Worten „Rechtzeitig am Montag zur #Mondaymotivation darf ich das erste Mal 10.000 Dollar Monthly Recurring Revenue sehen“, verkündet der Gründer seinen Erfolg auf der Business-Plattform LinkedIn. Auch neue Features und Gschwandtners persönlicher Liegestütz-Streak werden angekündigt.

122.000 Downloads und 30.000 monatliche Nutzer:innen

Der monatlich wiederkehrende Umsatz – auf Englisch als Monthly Recurring Revenue (MRR) bezeichnet – von 10.000 Dollar ließe somit auf einen 119.000 Dollar Annual Recurring Revenue (ARR) schließen. Zudem vermeldet Gschwandtner in seinem Posting weitere Key Performance Indicators (KPIs) und einen Ausblick auf zu erwartende Zahlen.

Die Apps des nun etwa 16 Monate jungen Startups seien seit ihrem Launch 122.000 Mal gedownloaded worden. Dies bringe rund 30.000 Monthly Active Users (MAUs). In den letzten vier Wochen seien 11.895 neue Kund:innen hinzugekommen.

Motivation für kontinuierliches Training zeigen Foxy-User:innen reichlich: So vermeldet Gschwandtner seit App-Launch rund 80 Millionen registrierte „Repetitions“ – also Wiederholungen einzelner Fitness-Übungen. 4.296 Bewertungen seien zudem bereits verfasst worden.

Training auch kombinierbar

Aktuell betreibt Foxyfitness vier unterschiedliche Fitness-Apps, darunter der in sozialen Medien gefeierte „100 Push-Ups Counter & Trainer“ mit einem Fokus auf Push-Ups und Oberkörper-Training. Die weiteren Apps sind unter den Namen „100 Sit-Ups Six Pack Trainer“, „100 Squats: Butt & Leg Trainer“ sowie „Plank Workout & Fitness“ in den App-Stores von Apple und Google zu finden.

Downloadbar sind die Apps von Foxyfitness gratis, auch deren Basis-Funktionen sind „for free“. Zur erweiterten Nutzung benötigen Sportbegeisterte ein Abonnement – konkret eine Pro-Mitgliedschaft.

In den Apps können sich User:innen eigene Trainingsziele setzen. So unter anderem das Ziel, 100 Liegestütze am Stück zu schaffen. Mit den Apps wird kontinuierlich darauf hin trainiert, wobei sogenannte „Streaks“, also ununterbrochene Trainingsserien, gesammelt werden. Mittlerweile lassen sich die vier Gschwandtner-Apps auch kombinieren, sodass abwechselnd an unterschiedlichen Körperbereichen trainiert werden kann und Streaks dabei nicht verloren gehen.

Neue Features geplant

Das von Gschwandtner selbst als „Side Hustle“ bezeichnete Startup arbeite somit weiter an der Vision, „die beste Liegestütze App“ der Welt zu werden. Dafür gebe es bald neue App-Features: So sollen erweiterte Statistiken und ein Workout Creator für „deine eigenen HIIT Workouts“ eingeführt werden (Anmerkung: HIIT steht für High Intensity Intervall Training).

Außerdem sei ein „Streak Freezer“ in Arbeit, um den Trainingslauf nach einem Tag Pause nicht zu verlieren. Zudem nennt Gschwandtner „besseres Friend Management“ und eine „Total NEUE Android Version“, die es ab kommendem Herbst geben soll.

Gschwandtner selbst feiert 300-Tage-Streak

Nicht anders als zu erwarten zeigt auch Gründer Gschwandtner ausgeprägtes Engagement an seinen Foxy-Challenges. Letzte Woche habe er einen 300-Tages Liegestütze Streak erreicht. Heißt: 300 Tage täglich Liegestütze zu machen und sich dabei zu steigern. Auf ein Jahr voller Liegestütze fehlen also noch 65 Tage. Mit den Worten „Schon allein deshalb hat sich das Projekt schon bezahlt gemacht“ schließt Gschwandtner seinen Perfomance-Report.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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