19.08.2024
NEUE ZAHLEN

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

Foxyfitness ist Gschwandtners jüngstes laufendes Fitness-Startup. Nun gibt es neue Zahlen rund um Umsatz, neue Features und Gschwandtners persönlichen Push-Up-Streak.
/artikel/mehr-als-ein-side-hustle-so-viel-umsatz-macht-das-gschwandtner-startup-foxyfitness-bereits
Florian Gschwandtner will mit Foxyfitness als
Florian Gschwandtner startet mit Foxyfitness als "Sidehustle" durch | (c) Leaders 21

Im März 2023 startete Startup-Veteran Florian Gschwandtner mit seinem Fitness-Startup Foxyfitness. Als „Side Hustle“ wollte der Runtastic-Gründer eine Fitness-Challenges-App groß ziehen. Mit Erfolg: Zu Jahresbeginn konnte der Gründer bereits starke Zahlen verkünden. Nach nur neun Monaten hatten die Gschwandtner-Apps von Foxyfitness 10.000 aktive User:innen. 2.600 davon waren zahlend.

Die Erreichung eines weiteren Ziels gab Gschwandtner auch am heutigen Montag bekannt. Mit den Worten „Rechtzeitig am Montag zur #Mondaymotivation darf ich das erste Mal 10.000 Dollar Monthly Recurring Revenue sehen“, verkündet der Gründer seinen Erfolg auf der Business-Plattform LinkedIn. Auch neue Features und Gschwandtners persönlicher Liegestütz-Streak werden angekündigt.

122.000 Downloads und 30.000 monatliche Nutzer:innen

Der monatlich wiederkehrende Umsatz – auf Englisch als Monthly Recurring Revenue (MRR) bezeichnet – von 10.000 Dollar ließe somit auf einen 119.000 Dollar Annual Recurring Revenue (ARR) schließen. Zudem vermeldet Gschwandtner in seinem Posting weitere Key Performance Indicators (KPIs) und einen Ausblick auf zu erwartende Zahlen.

Die Apps des nun etwa 16 Monate jungen Startups seien seit ihrem Launch 122.000 Mal gedownloaded worden. Dies bringe rund 30.000 Monthly Active Users (MAUs). In den letzten vier Wochen seien 11.895 neue Kund:innen hinzugekommen.

Motivation für kontinuierliches Training zeigen Foxy-User:innen reichlich: So vermeldet Gschwandtner seit App-Launch rund 80 Millionen registrierte „Repetitions“ – also Wiederholungen einzelner Fitness-Übungen. 4.296 Bewertungen seien zudem bereits verfasst worden.

Training auch kombinierbar

Aktuell betreibt Foxyfitness vier unterschiedliche Fitness-Apps, darunter der in sozialen Medien gefeierte „100 Push-Ups Counter & Trainer“ mit einem Fokus auf Push-Ups und Oberkörper-Training. Die weiteren Apps sind unter den Namen „100 Sit-Ups Six Pack Trainer“, „100 Squats: Butt & Leg Trainer“ sowie „Plank Workout & Fitness“ in den App-Stores von Apple und Google zu finden.

Downloadbar sind die Apps von Foxyfitness gratis, auch deren Basis-Funktionen sind „for free“. Zur erweiterten Nutzung benötigen Sportbegeisterte ein Abonnement – konkret eine Pro-Mitgliedschaft.

In den Apps können sich User:innen eigene Trainingsziele setzen. So unter anderem das Ziel, 100 Liegestütze am Stück zu schaffen. Mit den Apps wird kontinuierlich darauf hin trainiert, wobei sogenannte „Streaks“, also ununterbrochene Trainingsserien, gesammelt werden. Mittlerweile lassen sich die vier Gschwandtner-Apps auch kombinieren, sodass abwechselnd an unterschiedlichen Körperbereichen trainiert werden kann und Streaks dabei nicht verloren gehen.

Neue Features geplant

Das von Gschwandtner selbst als „Side Hustle“ bezeichnete Startup arbeite somit weiter an der Vision, „die beste Liegestütze App“ der Welt zu werden. Dafür gebe es bald neue App-Features: So sollen erweiterte Statistiken und ein Workout Creator für „deine eigenen HIIT Workouts“ eingeführt werden (Anmerkung: HIIT steht für High Intensity Intervall Training).

Außerdem sei ein „Streak Freezer“ in Arbeit, um den Trainingslauf nach einem Tag Pause nicht zu verlieren. Zudem nennt Gschwandtner „besseres Friend Management“ und eine „Total NEUE Android Version“, die es ab kommendem Herbst geben soll.

Gschwandtner selbst feiert 300-Tage-Streak

Nicht anders als zu erwarten zeigt auch Gründer Gschwandtner ausgeprägtes Engagement an seinen Foxy-Challenges. Letzte Woche habe er einen 300-Tages Liegestütze Streak erreicht. Heißt: 300 Tage täglich Liegestütze zu machen und sich dabei zu steigern. Auf ein Jahr voller Liegestütze fehlen also noch 65 Tage. Mit den Worten „Schon allein deshalb hat sich das Projekt schon bezahlt gemacht“ schließt Gschwandtner seinen Perfomance-Report.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mehr als ein Side Hustle: So viel Umsatz macht das Gschwandtner-Startup Foxyfitness bereits