29.07.2021

Megatrend „Q Commerce“: Storebox holt sich 52 Mio. Euro bei Investoren

Schnelle Lieferungen in Städten lassen das Geschäft von Storebox boomen. Das Netzwerk soll auf 2.500 Standorte wachsen.
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Die Storebox-Gründer © Storebox
Die Storebox-Gründer © Storebox

„Mit 120 Standorten sind wir das größte urbane Filial-Netzwerk für Click-and-Collect im DACH-Raum“, sagt Storebox-Co-Founder Johannes Braith. Das Wiener Storage-Startup hat sich zu einem Logistik-Scaleup weiterentwickelt und lässt mit einer großen Finanzierungsrunde aufhorchen: 52 Millionen Euro haben Investoren in das Wiener Unternehmen gesteckt – die bisher viertgrößte Finanzierung eines österreichischen Startups in 2021 nach GoStudent (205 Mio. Euro), Bitpanda (141 Mio. Euro) und nochmals GoStudent (70 Mio. Euro).

Asset-Based-Financing

Die Series B wurde von Activum SG, APIC Investments, Attila Balogh, Kineo Finance, n3K Holding (D), Romulus (Hansi Hansmann), Senger-Weiss, Wicklow Capital (USA) and Wille Finance (CH) gestemmt. Neu an Bord ist mit Senger-Weiss unter anderem das Family-Office der Großspedition Gebrüder Weiss – wie Braith im Gespräch mit dem brutkasten betont, auch strategisch ein wichtiger Schritt. Storebox hat bei der Runde nicht auf einen reinen Equity-Deal gesetzt, sondern mit Asset-Based-Financing kombiniert, wie Braith erklärt. Bei diesem Modell, das nur bei Startups mit Hardware-Assets möglich ist, ist ein Teil des Investments Fremdkapital, für das Zinsen fällig werden. „Das ist ein cooles Instrument, weil wir dadurch weniger verwässern“, so Braith.

Von 120 auf 2.500 Storebox-Filialen

Mit dem frischen Kapital will Storebox das Filialnetzwerk weiter ausbauen. Aus den derzeit 130 Standorten sollen bis 2025 2.500 werden. „Derzeit ist es sehr leicht, neue Standorte zu finden, da die Leerstandsquoten bei Gewerbeimmobilien gerade sehr hoch sind“, erklärt Braith. Neue Filialen erschließt Storebox als Mieter. Die Filialen werden dann umgebaut und technisch ausgestattet. Der gesamte Prozess wird zentral aus den zwei Büros in Wien und Berlin gesteuert – oder über Franchise-Partner. Mehr als 120 Franchise-Lizenzen habe man bereits vergeben – Storebox verdient dann 10 Prozent des Revenues dieser Standorte. „Dadurch können wir schneller wachsen“, so Braith, der das Unternehmen gemeinsam mit Ferdinand Dietrich (CCO) und Christoph Sandraschitz (CTO) gegründet hat.


Am 29. Juli um 20:15 Uhr spricht Storebox-Co-Founder im brutkasten-Livestream über das Investment und aktuelle Logistik-Trends. Tune in auf brutkasten.com, YouTube oder Facebook!


Vom Lagerraum zu „Q Commerce“

Ursprünglich war Storebox vor allem Lagerraum, beispielsweise für Menschen, deren Keller zu klein ist. Getrieben von der Pandemie hat sich das Geschäftsmodell aber vor allem auf Logistik in urbanen Räumen verlagert. „Q Commerce“, kurz für „Quick Commerce“, ist der Überbegriff für die vielen Lieferdienste, die unterschiedliche Waren schneller zu Kunden in Städten bringen wollen. Lieferdienste nutzen Storebox etwa als Lager für Liefer-Fahrräder und -Taschen, die dort von Fahrern mit Zugangscode abgeholt und zurück gebracht werden können.

Service-Techniker verwenden Storebox als dezentrales Lager, um schneller an Ersatzteile zu kommen – die Aufzug-Firma Kone setzt genau dafür auf das Lager-Startup. Einer der derzeit spannendsten Use Cases ist laut Braith aber Click and Collect. Ikea bietet das beispielsweise an – noch am selben oder spätestens nächsten Tag können Ikea-Kunden Möbel und Accessoires in einer Storebox der Wahl abholen. Auch DPD-Boten können Storebox nutzen, wenn die erste Zustellung erfolglos war. „Durch den boomenden Online-Handel verzeichnen viele Branchen enorme Wachstumszahlen im Bereich der Zustellung. Die Logistik der letzten Meile wird neue Formen und Strukturen benötigen, um den wachsenden Markttrends gerecht zu werden“, sagt Braith.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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