12.02.2019

500.000 Euro 2M2M-Deal platzte nach Due Dilligence

In der am Dienstagabend ausgestrahlten zweiten Folge der aktuellen Staffel 2 Minuten 2 Millionen hatten das Megasus Horsetech Gründerteam noch Grund zum jubeln. Doch ein 500.000 Euro-Deal mit Hans-Peter Haselsteiner platzte bei der Due Dilligence-Prüfung im Nachgang.
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Megasus - geplatzter 2 Minuten 2 Millionen-Deal - Insolvenz
(c) Megasus Horsetech

Als die am Dienstagabend ausgestrahlte Episode von 2 Minuten 2 Millionen vor einigen Monaten aufgezeichnet wurde, dürfte die Lage beim steirischen Startup Megasus Horsetech bereits sehr kritisch gewesen sein. In der Sendung sprach das Gründerteam des Pferde-Sneaker-Startups sogar von Verbindlichkeiten in der Höhe von 800.000 Euro. Doch wie schlimm es letztlich um die Zahlungsfähigkeit von Megasus stand, konnte Hans Peter Haselsteiner in der Sendung naturgemäß nicht sehen. Seine Zusage eines 500.000 Euro-Investments für fünf Prozent Firmenanteile – also bei einer Bewertung von 10 Mio. Euro – koppelte er an eine Due Dilligence-Prüfung.

+++ Archiv: 190.000 Euro Crowdfunding-Kapital für steirische Pferde-Sneakers +++

Investment und Förderung hätten Insolvenz verhindert

Diese ist negativ ausgefallen und es erfolgte kein Investment. Das bestätigt dem brutkasten gegenüber Friedrich Filzmaier. Der Grazer Rechtsanwalt ist Masseverwalter der Megasus Horsetech GmbH. Das Startup musste bereits im Dezember Insolvenz anmelden – der brutkasten berichtete. Tatsächlich beliefen sich die Verbindlichkeiten laut Insolvenzantrag auf fast zwei Millionen Euro, also mehr als doppelt so viel, wie bei 2 Minuten 2 Millionen vorgebracht. Dennoch hätte ein Investment von 500.000 bis 700.000 Euro die Insolvenz verhindert, sagt Filzmaier. Es hatte auch bereits eine Förderzusage im Falle eines Eigenkapital-Investments bestanden, die schlagend geworden wäre.

Bisher kein konkretes Angebot

Filzmaier ist nun mit der Verwertung der Konkursmasse betraut. Er bietet dazu aktuell das gesamte Unternehmen zum Verkauf an. Alleine die Sachwerte würden rund 500.000 Euro betragen, erklärt der Masseverwalter. „Ich bin davon überzeugt, dass es nur sinnvoll ist, das Unternehmen als Ganzes zu verkaufen“, sagt er. Denn er sehe entsprechendes Potenzial: „In zehn Jahren wird sich diese oder eine ähnliche Lösung durchgesetzt haben. Das kann ich, nachdem ich mich zwei Monate lang damit beschäftigt habe und sehr viel positive Resonanz bekommen habe, sagen“.

Doch bisher sei kein Angebot eingetroffen, das „substanziert genug ist, dass man von einem konkreten Angebot sprechen kann“. Auch nicht von Hans Peter Haselsteiner. Dessen Büro habe ihm gesagt, man werde im März nochmal darüber sprechen, erzählt Filzmaier.

Käufer bei Masseverwertung im Vorteil

Dabei hätte ein Kauf der Konkursmasse durchaus Vorteile für den potenziellen Käufer. Anders als bei einem Sanierungsverfahren – ein solches könnte übrigens nach wie vor eingeleitet werden – übernimmt der neue Eigentümer zwar das gesamte Vermögen aus der Konkursmasse, haftet aber für keinerlei Altverbindlichkeiten, etwa Nachrangdarlehen aus einer Crowdfunding-Kampagne. Die alten Gläubiger werden über den Kaufpreis soweit wie möglich kompensiert. Der Käufer kann mit der Konkursmasse ein neues Unternehmen starten.

„Versuche, Gesellschafter mit Investoren zusammenzubringen“

Filzmaier setzt hier die gewünschte Untergrenze des Verkaufspreises abermals bei 500.000 bis 700.000 Euro an. Klar sei: „Ich wünsche mir natürlich viele Angebote. Dann habe ich auch die Wahl“. Rein prinzipiell würde er die Konkursmasse auch an jemanden verkaufen, der das Konzept „in der Schublade verschwinden lässt“, sagt Filzmaier. „Denn zuallererst bin ich den Gläubigern verpflichtet“. Doch für sinnvoll hielte er diese Lösung nicht. „Ich suche jemanden, der das Unternehmen fortführen will. Und da das Produkt noch weiterentwickelt wird, sollte der Käufer auch mit den Erfindern zusammenarbeiten. Ich versuche also gerade, die Gesellschafter mit Investoren zusammenzubringen“.

Wird Megasus zum Phönix?

Genau hier könnte der Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen – auch nach der Insolvenz – für die notwendige Aufmerksamkeit sorgen. Es bleibt also abzuwarten, ob das im Namen an die mythische Figur Pegasus angelehnte Startup zum Phönix wird und aus der Asche wiederaufersteht. Und da könnte am Ende doch wieder Haselsteiner eine Rolle spielen, hofft Filzmaier: „In der Sendung war er ja schon vom Produkt überzeugt. Und dabei ging es ihm ja auch darum, das Leben der Pferde zu verbessern“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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