02.05.2019

MedUni Wien kooperiert mit Darwin’s Circle für erste Wiener Health-Tech-Konferenz

Die MedUni Wien ist eine Kooperation mit Darwin's Circle, eine der führenden Digitalkonferenzen Europas, eingegangen, um Wiens erste Digital Health Konferenz zu organisieren. Die "Darwin's Circle Health" wird am 23. Mai an der MedUni Wien stattfinden, bei der zahlreiche internationale Experten aus den Bereichen Genetik, Healthcare 4.0 und Robotics vor Ort sein werden.
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MedUni
(c) Darwin's Circle: v.l.n.r: Siegfried Meryn, Kathrin Kuess, Michaela Firtz, Nikolaus Pelinka

Wie sieht die Medizin von morgen aus? Welche technologischen Trends werden die medizinische Zukunft prägen? Wie profitieren Patienten von neuen Möglichkeiten im Rahmen der digitalen Medizin? Diesen Fragen soll auf der Digital Health Konferenz Darwin’s Circle Health nachgegangen werden, die von der MedUni Wien in Kooperation mit Darwin’s Circle organisiert wird. Die erste Health-Tech-Konferenz Wiens wird am 23. Mai im Van Swieten Saal der Medizinischen Universität Wien über die Bühne gehen.

+++ BioTech und Healthcare: Medizin der Zukunft +++ 

Speaker bei der Konferenz

Für die inhaltliche Umsetzung stellten die Organisatoren einen eigenen Kuratorenkreis aus Medizin-Experten zusammen. Diese kommen aus den drei Bereichen Genetik, Healthcare und Robotics. Zu den Speakern zählen:

  • Chantelle Kiernan, (Director of Lifesciences bei Nuritas)
  • Bart de Witte, (ehemaliger Director for Digital Health bei IBM)
  • Markus Hengstschläger, (MedUni Wien, Leiter des Instituts für Genetik)
  • Moritz Helmstädter (Max Planck Institute for Brain Research, Managing Director)
  • Claudia Schnugg, (Creative Director der Science Gallery Venice)

MedUni: Zentrum für Präzisionsmedizin

Der inhaltliche Fokus der Konferenz soll auf der Präzisionsmedizin liegen – laut den Organisatoren einer der wichtigsten Trends der Medizin des 21. Jahrhunderts. Dahingehend möchte die MedUni Wien ab 2022 auf dem MedUni Campus AKH auch ein eigenes Zentrum für Präzisionsmedizin errichten.

Der Fokus des neuen Zentrums soll insbesondere auf biomedizinischer Forschung, klinischen Studien, Genom-Technologie, Bioinformatik und IT liegen. Zudem soll die unmittelbare Nähe zum AKH laut MedUni Wien zahlreiche Vorteile für die Patienten mit sich bringen.

Dahingehend ist geplant, dass klinisch tätige Ärzte und Grundlagenforscher in enger Kooperation und räumlicher Nähe neueste Erkenntnisse erarbeiten. Dadurch sollen Patienten am aktuellsten Stand der Medizin behandelt werden und die Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung noch rascher als bisher direkt in neue Therapien einfließen.

Ticketerlöse fließen in die Errichtung des Zentrums

Die Finanzierung des Zentrums soll unter anderem durch Sponsoren und private Spender erfolgen. Laut den Veranstaltern sollen darüber hinaus die kommerziellen Ticketerlöse von Darwin’s Circle Health zur Gänze in die Errichtung des Zentrums fließen. Die Einzeltickets kosten 490 Euro und sind auf 300 Stück limitiert.

Hard Facts

Wann: 23. Mai 2019

Wo: Van Swieten Saal – MedUni Wien


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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