24.02.2022

Mediasquad: Tiroler Startup unterstützt Merkfähigkeit mit XR-Trainings-Apps

Das Startup Mediasquad möchte mit seinen Extended-Reality-Lösungen das Lernen und Trainieren spielerisch einfach gestalten.
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Gründer Christoph Sitar
Gründer Christoph Sitar | © Mediasquad

Virtual-Reality- und Augmented-Reality-Lösungen können nicht nur in Unternehmen, sondern auch in Bildungseinrichtungen vielfältig eingesetzt werden. Aus diesem Grund hat sich der Gründer Christoph Sitar dazu entschieden, das XR-Startup Mediasquad in Innsbruck zu gründen. Ziel des Founders ist es, mit seinen Extended-Reality-Lösungen spielerisch einfache Virtual-Reality-Trainings und Betriebsbesichtigungen anzubieten. 

Mediasquad setzt dabei seinen Fokus auf exzellente technische Skills, cleveren Einsatz von Gamification-Elementen sowie auf die Zielgruppe abgestimmtes Usability Design. Vor allem das tiefe Verständnis für das Ziel, welches für die Unternehmen und User:innen durch den Einsatz von XR erreicht werden soll, steht für das Tiroler Startup auf höchster Priorität. 

“In 2022 ist XR kein nice to have mehr, sondern etwas, wovon jedes Unternehmen profitieren kann” so der Mediasquad-Gründer. 

Die Zukunft für Mediasquad ist XR

Der studierte 3D-Animateur und Games-Designer hat vor seiner Gründung Erfahrung in den USA in einem Hollywood-Studio gesammelt. Sitar war beim Kickstarter-Projekt des Oculus-Quest-Rift, einer PC-VR-Brille die 2014 von Facebook aufgekauft wurde, dabei. “Ich habe damals diese Brille aufgesetzt und habe mir gedacht – das ist die Zukunft”, sagt der Mediasquad-Founder. Nach dieser ersten VR-Erfahrung hat sich der Gründer dazu entschlossen, seine damalige 3D-Agentur auf VR-Lösungen zu spezialisieren und gründete 2015 sein XR-Startup.

Sitar bemerkte schnell, dass er mit Extended Reality die richtige Entscheidung getroffen haben könnte. “Wenn man sieht, wie viele Milliarden die größten Tech-Konzerne wie Apple, Google und Microsoft in diese Technologie investieren, weiß man, wie hoch das Marktpotential wirklich ist”, sagt der Gründer.

Hands-on-Learning, Gamification und Co

Seither fokussiert Mediasquad die Entwicklung von VR-Lösungen, welche besseres Merken vom Gelernten durch Hands-on-Learning und aktive Erfahrungen ermöglichen. Zudem bietet das Startup Visualisierungen von orts- und zeitunabhängig schwer darstellbaren und gefährlichen Situationen an. 

Neben High-End Grafik und Usability-Design setzt Mediasquad auch sehr hohen Wert auf Gamification. Sitar weiß, wie wichtig es ist, Menschen Lernstoff spielerisch beizubringen und möchte neben einfacher Bedienung seiner Produkte auch dafür sorgen, dass das Lernen und Trainieren Spaß für alle macht. “So wie das Thema Medien-Bildung zurzeit in Schulen gelehrt wird, gehört da unbedingt etwas getan. Ich sehe den aktuellen Ansatz als outdated”, sagt der Founder. 

Vom Innovationspreis-Träger zum Premiumanbieter

Das Startup wurde 2017 für seine XR-Entwicklungen mit dem Tiroler Innovationspreis ausgezeichnet. Mediasquad hat neben namhaften Partnern wie Swarovski auch mit der WKO kooperiert und mit ihr die “Virtuelle Betriebsbesichtigungen”-App entwickelt. Das Ziel der Zusammenarbeit war es, Schüler:innen in ihrer Berufswahl zu unterstützen.

Die Applikation ermöglicht den Jugendlichen das Eintauchen in den Arbeitsalltag der Betriebsstätten mit einer VR-Brille sowie 360°Videos. Ein Avatar-Lehrling liefert zudem zusätzliche Informationen am virtuellen Arbeitsplatz. Die App erlaubt zudem den Schüler:innen das Generieren einer Liste mit all den Berufen, in die sie eingetaucht sind und “geliked” haben. Diese Zusammenarbeit habe vor allem während der Corona-Pandemie Schüler:innen die Möglichkeit von Betriebsbesichtigungen ermöglicht, sagt der Gründer.

Zudem setzten Mediasquads Partner dessen Virtual-Reality-Lösungen auch für  VR-Job-Assessments ein. Der Motorenhersteller BRP-Rotax führt die Selektion der geeigneten Bewerber:innen für seine Produktionslinie mittels VR-Lösungen durch. 

Das eigenfinanzierte Startup möchte im nächsten Schritt als Premiumanbieter von VR-Trainings-Lösungen im DACH-Raum etablieren. “Mir ist es ganz wichtig, von Anfang an mit dabei zu sein. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir 2023/2024 aktiv auf Investorensuche gehen werden”, sagt der Gründer.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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