14.11.2023

WU-Experiment: Entwickeln MBA-Studierende bessere Innovationsstrategien als ChatGPT?

WU-Professor Nikolaus Franke ließ 21 MBA-Studierende gegen eine künstliche Intelligenz antreten - und testete, wer die besseren Innovationsstrategien liefert.
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Nikolaus Franke, wissenschaftlicher Leiter des MBA Entrepreneurship & Innovation,
Nikolaus Franke | Foto: WU Executive Academy/ Adobe Stock (Hintergrund)

Künstliche Intelligenz wird den Arbeitsmarkt verändern – darauf können sich die meisten einigen. Während manche jedoch befürchten, dass durch KI viele Jobs wegfallen werden, halten andere dies für übertrieben – und manche nehmen sogar an, dass KI eine 4-Tage-Woche ermöglichen wird. Letztlich läuft es immer auf eine Frage hinaus: Bei welchen Tätigkeiten kann eine KI Menschen wirklich ersetzen? Eine, die nicht dazu gehört, ist das Erstellen einer Innovationsstrategie. Zumindest ist das die Erkenntnis, die Nikolaus Franke aus einem Experiment mit MBA-Studierenden gezogen hat.

Franke ist Professor für Entrepreneurship und Innovation an der Wirtschaftsuniversität Wien und wissenschaftlicher Leiter des MBA Entrepreneurship & Innovation an der WU Executive Academy. „Wir haben 21 MBA-Studierenden der Spezialisierung Entrepreneurship & Innovation eine Aufgabe gegeben, die unternehmerische Kreativität erfordert“, schildert der Wissenschaftler. Konkret ging es dabei um die Frage, wie ein kleines Unternehmen damit umgehen soll, wenn es eine herausragende Innovationsidee hat, es diese aber nicht schützen kann.

Fünf Minuten Zeit für eigene Innovationsstrategie

Die Studierenden bekamen dann fünf Minuten Zeit um einen eigenen Vorschlag dafür zu stellen. „Die Zeit war so knapp bemessen, dass sie im Grunde sofort losschreiben mussten – für jedes Wort hatten sie nur eine gute Sekunde Zeit“, erläutert Frank. Nachdenken sei kaum möglich gewesen. Was aber bewusst so gestaltet war: „Der Grund für diese extreme Zeitbeschränkung war, dass wir den Studierenden ähnliche Bedingungen wie ChatGPT geben wollten“.

Denn genau dieselbe Aufgabe legte Franke auch dem Chatbot von OpenAI vor. Und noch eine andere Einschränkung gab es: Die Antwort durfte maximal 200 Worte umfassen.

Beurteilt wurden die Lösungen dann von zwei Wissenschaftler:innen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich Entrepreneurship und Innovation. Sie wussten weder, ob die jeweiligen Antworten von Studierenden oder ChatGPT kamen, noch waren sie überhaupt informiert, dass es bei dem Experiment um einen Vergleich zwischen menschlichen Fähigkeiten und künstlicher Intelligenz ging.

„Unternehmerische Intelligenz von MBA-Studierenden eindeutig überlegen“

Die beiden Wissenschaftler:innen bewerten die Ergebnisse auf einer Skala von 1 bis 5, wobei 1 für „sehr gut“ und 5 für „sehr schlecht“ steht. Das Ergebnis: Die Lösungen der MBA-Studierenden bewerteten sie durchschnittlich mit 2,4. Die Lösung von ChatGPT dagegen erreichte nur einen Wert von 4,5.

Auch bei den einzelnen Kritieren lagen die MBA-Studierenden deutlich vorne: Bei der Frage, wie gut die Strategie auf die Situation zugeschnitten war, kamen die Studierenden beispielsweise im Schnitt auf eine Beurteilung von 2,1. Die Lösung von ChatGPT dagegen bewerteten die Wissenschaftler mit dem schlechtestmöglichen Wert von 5,0.

Alles in allem habe jeder der 21 Studierenden eine bessere Strategie als ChatGPT abgeliefert, resümiert Franke. Dies obwohl ChatGPT fünf Anläufe für die Lösung gebraucht habe und die Studierenden „unter unrealistisch harten Bedingungen“ sehr spontane Lösungen abliefern hätten müssen. „Die unternehmerische Intelligenz der MBA-Studierenden ist der künstlichen Intelligenz eindeutig überlegen“, schlussfolgert der Studiengangsleiter daher.

Allerdings: Für den Versuch verwendete Franke eine auf dem Sprachmodell GTP-3.5 basierende Version von ChatGPT, wie die WU Executive Academy auf brutkasten-Anfrage bestätigte. Seit März 2023 ist jedoch auch das Sprachmodell GPT-4 verfügbar, mit dem ChatGPT im Regelfall deutlich bessere Ergebnisse erzielt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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