12.10.2022

Mayflower Autonomous Ship 400: Wie erstmalig ein unbemanntes Schiff den Atlantik überquerte

Das Forschungsschiff Mayflower Autononmous Ship 400 (MAS400) ist Ende April von Plymouth in England aus in See gestochen und erreichte am 5. Juni Halifax in Kanada. Wir haben mit Brett Phaneuf, Ideengeber und Leiter der Meeresforschungsorganisation ProMare, über die technologische Meisterleistung gesprochen.
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Ein Modell des Schiffes wurde während dem IBM Pop-up im Wiener Museumsquartier ausgestellt | (c) Martin Pacher

Für die Erforschung unserer Ozeane sind Forschungsreisen in teils weit abgelegene Regionen nötig. In der Regel sind derartige Reisen lange, teuer und für die teilnehmenden Forscher:innen mit zahlreichen Risiken verbunden. Abhilfe möchte nun ein neues High-Tech-Schiff namens Mayflower Autononmous Ship 400 schaffen, das von Brett Phaneuf, Co-Founder der Meeresforschungsorganisation ProMare in Zusammenarbeit mit IBM als Technologie-Partner entwickelt wurde. Das autonome und KI-getriebene Schiff soll künftig wichtige Daten über den Zustand der Ozeane sammeln.

Die Jungfernfahrt über den Atlantik erfolgte fast genau 400 Jahre nachdem die Mayflower mit den ersten englischen Siedler:innen an Bord Kurs auf die neue Welt nahm. Mit dem Projekt möchte Brett Phaneuf die Reise von 1620 würdigen und zugleich neue Maßstäbe im Bereich der Klimaforschung setzen. Am 5. Juni ist ihm und seinem Team ein wichtiger Meilenstein geglückt. Das mit Sonnenenergie betriebene Schiff erreichte den Hafen von Halifax in Kanada.

Anlässlich des IBM Pop Up war Brett Phaneuf zu Gast in Wien | (c) martin pacher / der brutkasten

Welche Learnings haben Sie während des Projektes gemacht?

Brett Phaneuf: Wir haben sehr viel gelernt. Am meisten war ich aber über das Ausmaß des Interesses überrascht, das Mayflower Autonomous Ship 400 ausgelöst hat. Dies trifft auch auf das Team zu. Ich war davon beeindruckt, dass so viele Leute, mit denen wir 2016 das Projekt gestartet haben, noch immer an Bord sind. Es ist wirklich keine einfache Aufgabe Leute sechs Jahre lang an der Stange zu halten. Dazu zählt auch IBM, der uns als Partner seit 2017 mit Technologie unterstützt. Zudem kann ich mich noch an den Moment erinnern, als das Schiff nach der Atlantiküberquerung in den Hafen eingelaufen ist und über 50.000 Leute unseren Kamera-Feed verfolgten. Ein unbeschreibliches Gefühl.

Welche Unterstützung habt ihr von IBM erhalten?

Brett Phaneuf: IBM hat uns in vielen Bereichen geholfen. So verschafften sie uns beispielsweise Zugang zu ihren Supercomputer-Ressourcen und einer Vielzahl an Software-Tools. Dazu zählt beispielsweise Maximo Visual Inspection von IBM. Zudem hat sich IBM auch Gedanken darüber gemacht, wie man dem Schiff helfen kann, in komplexen Situationen Entscheidungen zu treffen. Ein Tool war hier ein Operational Decision Manager (ODM), der eigentlich in der Finanzwelt zur Anwendung kommt. So gilt es auf See ein komplexes Set an Regeln zu beachten. Dazu zählen Anti-Kollisionsregeln, rechtliche Vorschriften aber auch das Wetter. Die Liste an Tools lässt sich noch weiterführen. Ingesamt haben sich seit dem Projektstart in Summe vier bis fünfhundert Leute von IBM auf vier Kontinenten freiwillig gemeldet und ihr Fachwissen aus den jeweiligen Bereichen beigesteuert.

Welchen Beitrag kann das Mayflower Autonomous Ship zur Beschaffung von Klimadaten leisten?

Brett Phaneuf: Das wirklich Interessante am Mayflower Autonomous Ship ist für mich, dass wir es geschafft haben, die Kosten für die Beschaffung von Klimadaten zu senken. Dies trifft insbesondere für Regionen unseres Planeten zu, die sehr schwer zugänglich sind. Auf den Ozeanen verkehren kommerzielle Schiffe in der Regel nämlich nur nach bestimmen Routen. Die globale Flotte an Forschungsschiffen, die auch entlegene Teile der Ozeane ansteuert, ist zudem sehr klein. Ein Forschungsschiff kostet in der Regel 50 oder 100 Millionen Euro, damit Wissenschaftler:innen für ein paar Monate in See stechen können. Eine Möglichkeit die Kosten zu senken, sind hier künftig definitiv Schiffe, die autonom verkehren. Somit würden auch kleinere Organisationen die Möglichkeit erhalten, an Forschungsmissionen teilzunehmen.


Technischen Details und Fähigkeiten des Mayflower Autononmous Ship 400 (MAS)

  • Das Schiff wiegt rund fünf Tonnen und hat mehr als 30 Sensoren an Bord.
  • Die Sensoren liefern Daten durch die der speziell entwickelte „AI Captain“ „sehen“ und „entscheiden“ kann. Zum Einsatz kommt hierfür IBM Maximo Visual Inspection & IBM Operational Decision Manager
  • Die Systeme der Mayflower synchronisieren sich mit der IBM Cloud, sobald eine Satellitenverbindung verfügbar ist und rufen kontinuierlich Wetterdaten ab.
  • Die Forschungsprojekte an Bord konzentrieren sich auf Meeresqualität und –chemie, z.B. mit Hypertaste – einer neuen von IBM Research entwickelten Technologie für schnelle KI-gestützte chemische Tests.
  • Analyse von Mikroplastik-Konzentration, die Untersuchung von Meeresspiegel, Wellenhöhe und das Potenzial für die Energiegewinnung.
  • Mit Hilfe von akustischen Sensoren wird ein Unterwasser-Audiostrom gesammelt, der mittels eines Machine-Learning Modells die Geräusche auf Merkmale der Stimmen von Meeressäugern analysiert.

Welche rechtlichen Herausforderungen gab es zu bewältigen?

Brett Phaneuf: Das wirklich komplexe an dem Projekt waren sicherlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wenn wir uns das Gesetz anschauen, dann gibt es ein Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das die Nutzung von Schiffen auf offener See regelt. Gibt es spezifische Regeln für unbemannte Schiffe? Nein, niemand kennt hier genaue Vorschriften. Es gibt aber Antikollision-Regeln, die besagen, dass nach bestem Wissen Ausschau gehalten werden muss. Ob es ein Mensch sein muss, steht nirgendwo geschrieben. Wir sind der Ansicht, dass wir die Regeln erfüllen. Im Gegensatz zu Menschen werden unsere Kamera- oder KI-Systeme nie müde oder langweilen sich.

(c) martin pacher / der brutkasten

Inwiefern kann die Technologie skaliert werden und beispielsweise bei Container-Schiffen zum Einsatz kommen?

Brett Phaneuf: Die Technologie finanziell zu skalieren, ist natürlich eine sehr große Herausforderung. In Bezug auf den Containerschiff-Verkehr macht es meiner Meinung nach weniger Sinn. Hier liegen die wirtschaftlichen Einsparpotentiale eher in der Treibstoff-Optimierung und im Routing. Im Zuge des Projekts haben sich aber auch zwei Spin-Offs herausgebildet. Eines von ihnen ist Marine AI, das Software-Komponenten an andere Unternehmen verkauft und mit seiner Technologie beispielsweise hydrografische Vermessungen für Windparks ermöglicht. Aber auch im Bereich von Yachten gibt es neue Anwendungsmöglichkeiten. Der beste Platz auf einer Yacht ist bekanntlich die Brücke ganz oben. Hier werden wir künftig völlig neue Design erleben, davon bin ich überzeugt.


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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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