17.08.2022

Max Mobility: Heimisches E-Scooter Startup investiert Millionenbetrag in Ausbau der Flotte

Die MAX Mobility GmbH mit Sitz in Fürstenfeld rund Gründer und Geschäftsführer Maximilian Fischl investiert einen siebenstelligen Betrag in den Ausbau seiner E-Scooter Flotte. Zudem plant das Startup die Expansion in den DACH-Raum.
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Max Mobility
Der Service wird unter anderem in Velden am Wörthersee angeboten | (c) Nicole Vogt

Bereits 2019 ging das Startup Max Mobility – zuvor Max Motion – mit seinem E-Scooter-Verleihsystem in Österreich an den Start. Derzeit wird der Service an fünf Standorten in Österreich angeboten. Dazu zählen die Städte Wels, Klagenfurt, Villach, Fürstenfeld und die Markgemeinde Velden in Kärnten. Wie Gründer und Geschäftsführer Maximilian Fischl erläutert, verfügt das Startup aktuell über 800 E-Scooter, wobei davon rund 500 aktiv sind.

Max Mobility GmbH investiert in den Ausbau

Künftig soll die Flotte weiter ausgebaut werden, wie das Startup am Mittwoch bekannt gab. Dafür möchte das Unternehmen einen siebenstelligen Betrag in die Erschließung neuer Märkte im Inland investieren. Laut Fischl stammt das Geld einerseits aus Umsätzen der Max Mobility GmbH, anderseits aus Umsätzen von anderen Unternehmen des Seriengründers.

Der 24-jährige Steirer ist unter anderem in der Immobilienwirtschaft tätig und hat zudem die Maxx Care GmbH gegründet, die Corona-Tests anbietet. „Wir haben mit 200 Personen Gurgeltests hergestellt und diese erfolgreich in Supermärkten in ganz Kärnten angeboten“, so Fischl gegenüber dem brutkasten. Seine anderen Unternehmen beschreibt Fischl als „Grundstein“ für die Max Mobility GmbH.

(c) Max Mobility GmbH

Fischl stammt aus einer Unternehmerfamilie rund um den steirischen Unternehmer und ehemaligen FPÖ/BZÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Fischl. Maximilian Fischl war selbst Obmann des Rings Freiheitlicher Jugend in Hartberg-Fürstenfeld, legte seine politischen Funktionen aber 2020 vollständig zurück. „Ich bin politisch vollständig neutral und möchte mich auf die Arbeit als Unternehmer konzentrieren“, so Fischl.

Expansion in den DACH-Raum

Für 2023 plant das Startup zudem die Expansion ins Ausland. Der erste Internationalisierungsschritt soll im DACH-Raum erfolgen. Weitere Details wollte der Gründer allerdings noch nicht bekannt geben. Die Aufnahme von VC-Kapital für die Finanzierung ist „primär nicht geplant“, wie Fischl weiters ausführt.

In einem nächsten Schritt soll nun die Expansion am Heimatmarkt in Österreich anlaufen. Derzeit sind kleinere Städte in Kärnten in Planung. „Unser Geschäftsmodell entwickelt sich immer mehr zu einem Geschäftsmodell für ländliche Regionen. Mittlerweile fragen Gemeinden bei uns aktiv an“, so Fischl. Aber auch größere Städte in Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich wolle das Startup künftig bedienen.

Wie der Gründer abschließend erläutert, steht der E-Scooter Service im Winter nicht zur Verfügung. Die dreimonatige Winterpause wolle man dazu nutzen, um die Scooter zu warten und einen effizienten und sicheren Betrieb zu ermöglichen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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