29.01.2026
ÜBERNAHME

Mavie Work übernimmt Wellbeing Polska

Das heimische Corporate Scaleup Mavie setzt seinen Wachstumskurs fort: Nach früheren Zukäufen übernimmt Mavie Work nun den polnischen Corporate-Health-Anbieter Wellbeing Polska.
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Christoph Schnedlitz, Mavie Work und Radosław Kruczek, Wellbeing Polska | (c) Macie Work / LinkedIn Profil

Der Anbieter für betriebliche Gesundheitsförderung Mavie Work – ein Teil des Uniqa-Corporate-Scaleups Mavie – baut seine Aktivitäten in Mittel- und Osteuropa weiter aus. Mit der vollständigen Übernahme von Wellbeing Polska möchte das Unternehmen seine Präsenz am polnischen Markt ausbauen und erweitert sein Angebot im Bereich ganzheitlicher Mitarbeitendengesundheit.

Wellbeing Polska wurde 2020 in Warschau gegründet und zählt zu den etablierten Corporate-Health-Plattformen des Landes. Das Unternehmen fokussiert sich auf körperliche Gesundheit, Präventions- und Bewegungsprogramme sowie digitales Coaching für Unternehmen. Nach Angaben von Mavie Work zeichnen sich die Programme durch eine im Marktvergleich hohe Nutzung durch Mitarbeitende aus, ein zentraler Faktor für die Wirksamkeit betrieblicher Gesundheitsangebote.

Ausbau von Employee Assistance Programmen

Mit der Akquisition soll die Expertise von Wellbeing Polska schrittweise in das bestehende Leistungsportfolio von Mavie Work integriert werden. Ziel sei es, körperliche, mentale und organisationale Gesundheit stärker miteinander zu verzahnen und Unternehmen ein umfassenderes Angebot aus einer Hand bereitzustellen.

„Mit Wellbeing Polska gewinnen wir einen starken lokalen Partner, der unser internationales
Angebot mit fundierter Expertise im Bereich körperlicher Gesundheit und Prävention am
Arbeitsplatz strategisch erweitert“, teilt Christoph Schnedlitz, Geschäftsführer von Mavie
Work, in einer Aussendung mit.

Der Fokus liege dabei insbesondere auf international tätigen Organisationen mit hybriden Arbeitsmodellen und länderübergreifenden Strukturen. Gerade in diesen Bereichen steige laut Mavie der Bedarf an skalierbaren, gleichzeitig aber lokal verankerten Gesundheitslösungen kontinuierlich.

Operativ bleibt für Kund:innen alles beim Alten

Für bestehende Kund:innen von Wellbeing Polska soll die Übernahme zunächst keine Veränderungen bringen. Das Unternehmen soll mit seinem Team, seinen Programmen und bestehenden Kundenbeziehungen am polnischen Markt aktiv bleiben. Perspektivisch soll das Angebot jedoch um Leistungen von Mavie Work ergänzt werden, insbesondere in den Bereichen mentale Gesundheit, psychosoziale Beratung und internationale Employee-Assistance-Programme (EAP).

„Während wir unsere Reputation auf messbaren Ergebnissen in den Bereichen mentale und körperliche Gesundheit sowie auf umfassenden Präventionsprogrammen aufgebaut haben, ermöglicht uns die Integration in die EAP-Expertise von Mavie Work, unser Angebot deutlich zu stärken. Gemeinsam können wir Organisationen in Polen nahtlose Gesundheitslösungen bieten, die alle Aspekte der Mitarbeitendengesundheit abdecken“, erklärt Radosław Kruczek, Geschäftsführer von Wellbeing Polska.

Bereits zuvor Zukäufe und strategische Neuausrichtung

brutkasten hat in der Vergangenheit mehrfach über die Entwicklung der Mavie-Gruppe berichtet. So wurde unter anderem der Wandel von Mavie Next vom internen Corporate-Startup hin zu einem eigenständigen Wachstumstreiber innerhalb der Gruppe thematisiert (brutkasten berichtete). Gleichzeitig setzte Mavie bereits zuvor auf Expansion durch Akquisitionen, etwa mit dem Einstieg bei einem tschechischen Gesundheitsdienstleister (Brutkasten berichtete).

Fokus auf CEE-Märkte

Auf Gruppenebene verfolgt Mavie, ein Unternehmen der Uniqa Insurance Group, das Ziel, sich als integrierter Anbieter für betriebliche Gesundheitsförderung in der CEE-Region zu positionieren. Die Übernahme von Wellbeing Polska soll dabei helfen, Reichweite, Wirkung und internationale Anschlussfähigkeit der Angebote zu erhöhen.

Für den polnischen Markt bedeutet der Einstieg von Mavie Work vor allem eine stärkere internationale Anbindung bei gleichzeitig lokaler Umsetzung.

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12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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