16.12.2025
CEE-MARKT

Mavie übernimmt Mehrheit von tschechischem Gesundheitsdienstleister

Mit der Übernahme von 70 Prozent des tschechischen Gesundheitsanbieters uLekare.cz will Mavie seine Position im Bereich betrieblicher Gesundheitsservices im CEE-Raum weiter ausbauen.
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(vl.) Die Mavie-Next-Geschäftsführer Lukas Mayrl und Ondrej Gandel | (c) brutkasten / Dervisevic
(vl.) Die Mavie-Next-Geschäftsführer Lukas Mayrl und Ondrej Gandel | (c) brutkasten / Dervisevic

2020 als Corporate Startup der UNIQA gegründet will Mavie über die Grenzen Österreichs hinaus zum umfassenden Gesundheitsanbieter werden. Baute man dabei zunächst stark auf Venture Building, legt man mittlerweile den Fokus auf strategische Akquisitionen, wie Lukas Mayrl und Ondrej Gandel, die beiden Managing Directors von Mavie Next, kürzlich im brutkasten-Video-Talk erläuterten. International stehen dabei Zentral- und Osteuropa (CEE) im Fokus.

uLekare.cz: führender Anbieter für betriebliche Gesundheitsleitungen in Tschechien, der Slowakei und Ungarn

Diese Strategie untermauerte Mavie nun mit einer Teil-Übernahme in Tschechien. Konkret erwarb das Unternehmen 70 Prozent des auf betriebliche Gesundheitsleistungen spezialisierten Anbieters uLekare.cz. Mavie will damit seine Position in eben diesem Bereich im CEE-Raum stärken. Der operative Betrieb soll sich durch die Übernahme nicht ändern. Der tschechische Anbieter bleibe mit dem bestehenden Management, Team und Leistungsportfolio am Markt aktiv, heißt es von Mavie.

ULekare.cz zählt aktuell mehr als 270 Unternehmenskund:innen mit über 150.000 Mitarbeitenden und zählt damit zu den führenden Anbietern in Tschechien, der Slowakei und Ungarn. Die hybride Plattform mit digitalem Schwerpunkt hat das Ziel, mentale und körperliche Gesundheitsversorgung nahtlos miteinander zu verbinden. Unternehmen verspricht man einen integrierten, niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Versorgung, Prävention und psychosozialer Unterstützung für ihre Mitarbeitenden.

Dazu bietet uLekare.cz präventive Gesundheitsinhalte, einen medizinischen Concierge-Service und ein Call Center. Hinzu kommen Präventionsangebote wie Health Days, Check-ups und Online-Therapie-Leistungen. Ergänzend stehen rund um die Uhr ärztliche Online-Konsultationen zur Verfügung. Eine eigene Klinik in Prag ergänzt das hybride Modell. Laut uLekare.cz können jedoch 70 Prozent der Anliegen rein digital gelöst werden.

„Ziel, diese Lösungen in der gesamten CEE-Region weiterzuentwickeln und zu skalieren“

„Die Plattform verbindet digitale Services, die weit über Telemedizin hinausgehen, mit klassischer medizinischer Betreuung und schafft so echten Mehrwert für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden. Gemeinsam mit Mavie Work ist das Ziel, diese Lösungen in der gesamten CEE-Region weiterzuentwickeln und zu skalieren“, kommentiert Gerald Lippert, Head of Telemedicine bei Mavie. Und Martin Pospíšil, CEO von uLekare.cz, sagt: „Mit Mavie gewinnen wir einen starken strategischen Partner, mit dem wir unsere Innovationskraft ausbauen und neue Märkte erschließen können – bei gleichbleibender Qualität und Kontinuität für unsere Kund:innen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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