26.11.2019

MatheHero: Wiener Startup simuliert mit App Zentralmatura in Echtzeit

Das Wiener Startup Education Lab des Niederösterreichers Franz Trawniczek hat sich mit seiner App MatheHero ganz auf die Unterstützung von Schülern bei der Mathematik-Zentralmatura spezialisiert. Nun zog es als drittes EduTech-Startup in den A1 Startup Campus ein.
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MatheHero - Wiener Startup hilft mit App bei Mathematik-Zentralmatura
(c) Adobe Stock - GaudiLab

Als Mathematiker und Inhaber von Lernquadrat-Standorten habe er beobachten können, mit welchen Problemen Kinder und Jugendliche im Fach Mathematik konfrontiert sind, sagt Franz Trawniczek, Gründer des Wiener Startups Education Lab. Mit seiner App MatheHero (iOS und Android) setzt er noch etwas konkreter an: Bei der Zentralmatura.

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Mehr als 1000 Fragen in der MatheHero-App

Das Prinzip erinnert dabei an Lernprogramme für den Führerschein. In der App, die in zehn Wissensgebiete gegliedert ist, sind alle bisherigen original Zentralmatura-Fragen abgebildet. Im Trainingsmodus können die Schüler auf mehr als 1000 Fragen zugreifen und erhalten unmittelbar Feedback, ob eine Aufgabe richtig oder falsch gelöst worden ist, sowie eine eine persönliche Statistik über Stärken und Schwächen in den Stoffgebieten.

Zentralmatura-Simulation in Echtzeit

Dabei werde – im Unterschied zu anderen Angeboten am Markt – nicht nur das Ergebnis angezeigt, sondern auch der Lösungsweg inklusive detaillierter Erklärung gezeigt, betont der Gründer. MatheHero speichert diese Ergebnisse und weist die Schüler so lange auf die ausbaufähigen Fachgebiete hin, bis diese beherrscht werden. Die Antworten werden bei jedem Aufruf neu angeordnet, damit die Antwortreihenfolge nicht auswendig gelernt werden kann. In der Matura-Simulation in Echtzeit erhält der Schüler kein unmittelbares Feedback nach jeder Frage, sondern eine Gesamtaufstellung zum persönlichen Abschneiden am Ende.

A1 CEO: „echter Mehrwert für Maturanten“

Nun zog Education Lab nach Schoolfox und eSquirrel als drittes EduTech-Startup in den A1 Startup Campus in Wien ein. „Mit A1 als starkem Partner wird es auch gelingen, die notwendigen Schritte zu setzen, um MatheHero als dauerhafte Lern-Unterstützung zu etablieren“, erwartet Gründer Trawniczek. A1 CEO Thomas Arnoldner kommentiert: „Digitale Lernbegleiter gehören mittlerweile zum Schulalltag. Gerade die Mathematik-Matura stellt für viele Schülerinnen und Schüler eine ziemliche Herausforderung dar. Mit MatheHero bauen wir unser Angebot im Edutech-Bereich weiter aus und unterstützen ein Tool, das echten Mehrwert für Maturanten bietet“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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MatheHero: Wiener Startup simuliert mit App Zentralmatura in Echtzeit

Als Mathematiker und Inhaber von Lernquadrat-Standorten habe er beobachten können, mit welchen Problemen Kinder und Jugendliche im Fach Mathematik konfrontiert sind, sagt Franz Trawniczek, Gründer des Wiener Startups Education Lab. Im Trainingsmodus können die Schüler auf mehr als 1000 Fragen zugreifen und erhalten unmittelbar Feedback, ob eine Aufgabe richtig oder falsch gelöst worden ist, sowie eine eine persönliche Statistik über Stärken und Schwächen in den Stoffgebieten. MatheHero speichert diese Ergebnisse und weist die Schüler so lange auf die ausbaufähigen Fachgebiete hin, bis diese beherrscht werden. In der Matura-Simulation in Echtzeit erhält der Schüler kein unmittelbares Feedback nach jeder Frage, sondern eine Gesamtaufstellung zum persönlichen Abschneiden am Ende. Nun zog Education Lab nach Schoolfox und eSquirrel als drittes EduTech-Startup in den A1 Startup Campus in Wien ein. „Mit A1 als starkem Partner wird es auch gelingen, die notwendigen Schritte zu setzen, um MatheHero als dauerhafte Lern-Unterstützung zu etablieren“, erwartet Gründer Trawniczek.

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