15.11.2022

Mata Origin: Mit windelfreier Erziehung 1.000 Euro und eine Tonne Müll sparen

Magdalena Guschlbauer ist im Oktober zum zweiten Mal Mutter geworden und erzieht ihre Tochter windelfrei. Gleichzeitig baut sie ihr Startup Mata Origin auf, das Abhaltekleidung für Babys verkauft.
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Mata Origin
(c) Mata Origin - Magdalena Guschlbauer, Gründerin von Mata Origin.

Eltern kennen es zur Genüge. Das Thema Windeln nimmt nach der Geburt des Babys eine zentrale Rolle bei jungen Vätern und Müttern ein. Man muss entscheiden, welche Marke, welche Größe, darauf achten, ob sie auch tatsächlich so saugstark sind, wie in der Werbung angepriesen; und sich nicht zuletzt Gedanken über Kosten und Entsorgung machen. Windeln und Babys gehört zusammen, das steht im europäischen Kulturkreis außer Frage. Bei der Mata Origin-Gründerin Magdalena Guschlbauer ist dies jedoch anders.

Ursprung von Mata Origin in Indien

Als damals 20-Jährige zog es die spätere Founderin nach Indien. Dort genoss sie eines Tages traditionelle Speisen einer Familie, als sie zum Mittagessen eingeladen war. Ein Baby schlief daneben, eingewickelt in Tüchern und wachte nach einiger Zeit auf.

„Die Mutter hat es ausgewickelt und das Kind war nackt“, erinnert sich Guschlbauer. „Das war ungewohnt, denn wir hier kennen ja Babys nur mit Windeln.“

Besagte Mutter bemerkte die Verwirrung ihrer Gästin und packte die junge Frau gleich. Sie solle mitgehen. Das Neugeborene wurde über einen Busch gehalten und hat sich entleert – Guschlbauer fragte sich danach, was sie da soeben gesehen hatte. Und welche geheime Macht hier am Werk war?

Ausscheidungskontrolle

Diese Erfahrung hat sie beschäftigt und drang zehn Jahre später aus dem Unterbewusstsein wieder an die Oberfläche. Genauer gesagt, dieses Bild jener Mutter mit dieser tiefen Verbundenheit zum Kind.

„So wollte ich mich auch fühlen und habe recherchiert“, erklärt sie. „Ich erkannte einen Trend zur windellosen Erziehung, und dass immer mehr Menschen bemerken, dass die Annahme, Babys können ihre Ausscheidung nicht kontrollieren, falsch ist.“

Babys haben, Guschlbauer nach, einen angeborenen Instinkt, wenn sie nackt sind, um ihr „Nest“ nicht zu beschmutzen. Und sie kommunizieren ihr Bedürfnis nach Ausscheidung – ihre Tochter etwa gibt „davor“ einen „Knatscher“ von sich, den man nie erkennen würde, wenn man sich der Kommunikation nicht bewusst ist.

Mata Origin-Credo: „Sauber bleiben, statt sauber werden“

„Das Zeitfenster ist natürlich kurz, aber lang genug, um das Kind über einen Topf zu halten“, so die Founderin weiter, die das Credo „lieber sauber bleiben, statt sauber werden“ lebt. Und in ein Unternehmen gewandelt hat.

Dafür hat sie im Oktober 2021 ihr Startup Mata Origin gegründet und davor rund ein Jahr lang herumexperimentiert. Produkte ent- und verworfen, Lieferanten kontaktiert, eine Näherei gesucht und schlussendlich eine „Abhaltekleidung“ entwickelt, die es ermöglichen soll, den westlichen Lebensstil mit der Sicherheit einer Windel und dem Ausleben des Ur-Instinkts möglich zu machen.

Man spare ohne Windeln rund 1.000 Euro und eine Tonne Windelmüll, da zweiter erst gar nicht produziert wird. Das schone an vielen Stellen Energie und Ressourcen, etwa beim Verpackungsmüll und beim Transport.

Mata Origin
(c) Mata Origin – Das Startup Mata Origin fördert mit Abhaltekleidung eine windelfreie Erziehung.

Die Kleidung von Mata Origin lässt sich, so der USP, schnell öffnen (Schlaufe) und besteht aus Merinowolle, Baumwolle, Naturkautschuk und Holzknöpfen.

Nachhaltige Begleitung

„Wir wollten mit unserer Kleidung, die wir machen, sehr wenig in das Tun vom Kind eingreifen. Und einen Weg aufzeigen, das Thema Ausscheidung möglichst nachhaltig und plastikfrei zu belgeiten“, sagt Guschlbauer.

Für dieses Vorhaben plant die Gründerin ihre YouTube- und Social Media-Präsenz auszubauen und mehr Sichtbarkeit für ihr Unternehmen zu schaffen. Sie hat 20 Prozent ihrer Firmenanteile an Investoren abgegeben, die Mata Origin nicht nur finanziell, sondern auch als Berater unterstützen. Die Investoren sind die Beteiligungsgesellschaft „Czernin · Godulla · Sellier“, ein Frühphaseninvestor, der sich auf regenerative Startups konzentriert.

„Fast jeden Lieferanten verloren“

Ein weiteres aktuelles Thema für Guschlbauer ist die Rohstoffbesorgung. „Wir haben während der Pandemie innerhalb eines Jahres jeden Stofflieferanten verloren, aber wir sind noch gut dabei und werden durch neue Kooperationen noch regionaler werden“, erklärt die mittlerweile zweifache Mutter. „Wir mussten fast wieder bei null anfangen, haben aber jetzt mehr Expertise zur Verfügung. Es war insgesamt ein sehr herausforderndes Jahr, aber ich hadere nicht, denn die Hürden haben uns weitergebracht.“

Das langfristige Ziel und die große Vision des Startups ist es, eine Plattform und Community für natürliche Mutterschaft aufzubauen, die auch Themen wie Geburt, Stillen und alles Dazugehörige behandelt. Weiters sollen neue Produkte entstehen – etwa eine Wickelunterlage, die gleichzeitig eine Tasche ist – die alle das Ziel haben, eine minimalistische und natürliche Erziehung zu fördern.

Kommunikation als Ziel

„Bei uns geht es nicht darum“, betont Guschlbauer, „dass alles funktioniert, sondern dass man das Auscheidungsbedürfnis des Kindes anerkennt. Es geht auch nicht darum, dass es keine Windel tragen soll, das Ziel ist die Art der Kommunikation. Und dass man bemerkt, dass das Baby neben Hunger, Schlaf und Nähe auch dieses Grundbedürfnis hat.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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