28.02.2023

Darum stoppen Mastercard und Visa ihre geplanten Krypto-Projekte vorerst

Mit Mastercard und Visa wollen gleich zwei der größten Namen der US-Finanzbranche vorerst keine weiteren Krypto-Projekte mehr starten, berichtete Reuters unter Verweis auf Insider. Der Start von geplanten Krypto-Angeboten wird demnach vorerst aufgeschoben.
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Visa, Visa Electron, Master Card - bank, credit cards closeup
Foto: Adobe Stock

In großen Krypto-Bullenmärkten wie 2017 oder 2021 gehört es mitunter auch für große Finanzkonzerne zum guten Ton, sich mit der Thematik zu beschäftigen – und eigene Krypto-Projekte zu starten. Wenn dann jedoch die Kurse monatelang fallen und auch Skandale für Schlagzeilen sorgen, wie im aktuellen Kryptowinter geschehen, dann hinterfragen viele Unternehmen ihr Engagement wieder. So nun auch zwei der größten Namen der US-Finanzbranche: Visa und Mastercard.

Beide Kreditkarten-Unternehmen haben beschlossen, vorerst keine weitere Krypto-Projekte mehr zu starten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Verweis auf Insider. Demnach werde man den Start von Krypto-Produkten oder Dienstleistungen verschieben, bis sich das Marktumfeld und auch die regulatorischen Rahmenbedingungen wieder verbessert haben.

Was damit gemeint ist, liegt auf der Hand: Die Kurse der wichtigsten Kryptowährungen sind im vergangenen Jahr teils massiv eingebrochen. 2023 ist es für die Kurse von Bitcoin, Ethereum und anderen Coins zwar wieder nach oben gegangen – von den mehrheitlich Ende 2021 erreichten Höchstständen sind sie aber noch weit entfernt.

Zuletzt starker regulatorischer Gegenwind für Krypto in den USA

Regulatorisch gab es für die Krypto-Branche zuletzt auch alles andere als erfreuliche Nachrichten: Die US-Börsenaufsicht geht mittlerweile auch gegen einige der größten Namen der Branche vor. So schloss sie erst kürzlich einen Vergleich mit der US-Kryptobörse Kraken ab, in dem sich diese zu einer Zahlung von 30 Mio. Dollar und dem Einstellen seines Staking-Angebots am US-Markt verpflichtete.

Hintergrund: Nach Ansicht der Börsenaufsicht ist das Angebot nach US-Recht als Wertpapiergeschäft einzustufen – und hätte damit einen entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen müssen. Der Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, scheint überhaupt am Standpunkt zu stehen, dass dies für sämtliche Kryptowährungen – abgesehen von Bitcoin – gelte.

Dass die US-Behörde jetzt so aktiv ist, dürfte auch mit den zwei prominenten Krypto-Pleiten des Vorjahres zusammenhängen: Mit Terra/Luna brach im Frühjahr ein komplettes Krypto-Ökosystem vollständig zusammen. Im Herbst schlitterte dann mit FTX eine der größten Kryptobörsen in die Pleite. Diese hatte ihren Sitz zwar auf den Bahamas. Gründer und CEO Sam Bankman-Fried ist jedoch US-Staatsbürger und galt für die US-Politik als eines der Gesichter der Branche.

Visa: Krypto-Strategie hat sich nicht geändert

Auf die FTX-Pleite spielt nun wohl auch Visa in einer aktuellen Stellungnahme an: „Die jüngsten aufsehenerregenden Pleiten im Krypto-Sektor sind eine wichtige Erinnerung, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben, bevor Krypto ein Teil von Mainstream-Angeboten für Zahlungen und Finanzen wird“, zitierte Reuters einen Visa-Sprecher. Die Strategie und Ausrichtung des Unternehmens zu Krypto ändere sich dadurch aber nicht, hieß es weiter.

Visa hatte erst im Oktober 2022 eine umfassende Partnschaft mit FTX verkündet. Im Zuge derer wäre geplant gewesen, Visa-Karten von FTX in 40 weiteren Ländern auszugeben. Wenige Wochen später war die Kryptobörse pleite – und Visa beendete die Zusammenarbeit.

Mastercard: Konzentrieren uns auf Blockchain-Technologie

Mastercard wiederum teilte gegenüber der Nachrichtenagentur mit: „Unsere Bemühungen konzentrieren sich weiter auf die darunterliegende Blockchain-Technologie und wie diese genutzt werden kann, um aktuelle Schwachstellen anzugehen und effizientere Systeme zu bauen“.

Der Finanzkonzern hatte in den vergangenen Jahren unterschiedliche Krypto-Projekte gestartet. Erst im April 2022 war beispielsweise ein Zusammenarbeit mit dem Krypto-Lending-Unternehmen Nexo kommunizert worden. Im Zuge dessen haben die beiden Unternehmen eine Kreditkarte herausgegeben, mit der direkte Krypto-Zahlungen ermöglicht wurden – ohne dass die Krypto-Assets des Kunden im Hintergrund verkauft werden.

Wenige Monate zuvor hatte das Unternehmen außerdem eine Partnerschaft mit dem auf Bitcoin-Futures spezialisierten Handelsplatz Bakkt angekündigt. Mit dieser bekamen Firmen im Mastercard-Netzwerk die Option, ihren Kunden das Kaufen, Verkaufen oder Halten von Kryptoassets zu ermöglichen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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