21.03.2022

Auf diese Innovationen setzt Mastercard beim Payment 2022

Im Interview gibt Mastercard Chef Christian Rau einen Einblick, welche Innovationen der Zahlungsdienstleister 2022 vorantreiben möchte - angefangen vom Bezahlen an der E-Ladesäule bis hin zu neuen Payment-Konzepten für den ländlichen Raum.
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Mastercard
Christian Rau, Country Manager Austria, Mastercard | (c) Martin Pacher
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Christian Rau kam im April 2012 zu Mastercard und bringt eine fundierte Erfahrung aus dem deutschen Markt mit, wo er in verschiedenen Funktionen, hauptsächlich im Produkt- und Vertriebsbereich, tätig war. Seit April 2019 ist er Country Manager für Österreich. Von Wien aus baut er gemeinsam mit seinem Team die Position von Mastercard in Österreich weiter aus, wobei der Schwerpunkt auf der Skalierung von Debit Mastercard liegt. Sie ermöglicht beim Online-Shopping eine einfache Bezahlung und erfüllt zudem höchste Sicherheitsstandards. Zudem arbeitet das Team von Rau in Österreich an zahlreichen Innovationen im Bereich des Payments, die 2022 noch weiter ausgebaut werden sollen.


Welche Innovationen im Bereich des Payments werden wir 2022 erleben?

In diesem Jahr wird es sehr viel Bewegung im Bereich des Mobile-Payments geben. Das umfasst unter anderem die Bezahlung mit dem Smartphone im klassischen Einzelhandel oder bei E-Commerce Transaktionen. Hier werden wir insbesondere an der Consumer Experience arbeiten, um das Bezahlen für die Nutzer:innen noch reibungsloser zu gestalten. Mittlerweile gibt es auch biometrische Identifikationssysteme wie Gesichtserkennung oder Touch-ID, die Zahlungen einfacher und sicher machen. Zudem werden wir Innovationen im Retail-Bereich weiter vorantreiben oder das Bezahlen an E-Ladesäulen vereinfachen.

Wie soll konkret das Bezahlen an E-Ladesäulen vereinfacht werden?

Mit dem Wechsel zur E-Mobilität stellt sich nicht nur die Frage, wie ich mein Auto lade, sondern auch wie ich dafür bezahle. In diesem Bereich nehmen wir allerdings eine gewisse Zerfaserung am Markt wahr, da viele verschiedene Energie-Anbieter am Markt aktiv sind und großteils auch eigene Bezahlsysteme eingeführt haben. Aus einer Konsumentenbefragung wissen wir, dass es hier eine gewisse Unsicherheit und den Wunsch nach einer einheitlichen Bezahlmethode gibt. Daher engagieren wir uns bei Mastercard aktuell sehr stark für die Harmonisierung der Zahlungssysteme, damit das Laden eines E-Autos so einfach wird, wie das Tanken eines Verbrenners.

Mastercard hat mit MPREIS bereits ein Pilotprojekt für Cashless-Supermärkte umgesetzt. Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?

Die bargeldlose Filiale befindet sich im Herzen von Innsbruck, am Universitäts-Campus. Bewusst wurde ein Standort gewählt, der somit ein überwiegend digital affines Publikum erreicht. Außerdem haben wir bei diesem Pilotprojekt sehr viel Wert auf Kommunikation vor Ort gelegt, um den großen Nutzen des ersten bargeldlosen Supermarkts in Österreich zu kommunizieren. Das umfasste auch die Beschilderung vor und im Supermarkt. Unter anderem wurden am Boden große Sticker und an den Decken Info-Würfel angebracht. Zudem haben wir auch stark Edu-Tainment betrieben, was wir hier machen und welche Vorteile sich dadurch für die Kund:innen ergeben. Und das Kommunikationskonzept funktioniert, denn es wird von vielen Kund:innen dankbar angenommen.

Werden wir in Zukunft nur mehr Supermärkte ohne Kassenkräfte erleben?

Die Betreuung durch die Kassenkräfte ist den Kund:innen wichtig. Das wird sich in Zukunft auch nicht ändern. Auch die bargeldlose MPREIS-Filiale verzichtet nicht auf Personal an den Kassen. Im ländlichen Raum müssen wir uns allerdings die Frage stellen, ob es wirtschaftlich ist, ein klassisches Supermarkt-Konzept aufrechtzuerhalten. Ein großes Thema ist hier natürlich die Versorgungssicherheit am Land. Hier arbeiten wir aktuell sehr eng mit Unimarkt und deren Nahversorger-UNIBoxen zusammen und haben bereits erste Projekte erfolgreich umgesetzt.

Generell sehen wir, dass wir für den ländlichen Raum neue Konzepte benötigen. Dies umfasst auch die Versorgung mit Bargeld. In ländlichen Gemeinden werden immer mehr Bankomaten aufgelassen, da es sich für die Banken nicht mehr lohnt. In Zusammenarbeit mit dem Gemeindebund haben wir auch in diesem Bereich ein spannendes Projekt gestartet. So können Kund:innen bei teilnehmenden Betrieben und Gastronomien ganz einfach Bargeld beheben. Dadurch wollen wir auch sicherstellen, dass Menschen für Bargeld nicht in die nächst größere Stadt fahren müssen und die Kaufkraft im Ort bleibt.

Abschließende Frage: Wie verläuft aktuell der Umstieg auf die Debit-Mastercard?

Mit der Einführung der Debitkarte sind wir sehr zufrieden. Wir sind nun an einem Punkt, wo wir über 70 Prozent der alten Bankomakarten durch die neuen Debitkarten ersetzt haben. Vom Handel und den Kund:innen erhalten wir ein sehr positives Feedback. Dies trifft insbesondere auch auf die digitalen Möglichkeiten der Debitkarten zu. Für Kund:innen, die bis dato über keine Kreditkarte verfügen, wurde der Bezahlradius im Online-Handel enorm erweitert.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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