21.03.2022

Auf diese Innovationen setzt Mastercard beim Payment 2022

Im Interview gibt Mastercard Chef Christian Rau einen Einblick, welche Innovationen der Zahlungsdienstleister 2022 vorantreiben möchte - angefangen vom Bezahlen an der E-Ladesäule bis hin zu neuen Payment-Konzepten für den ländlichen Raum.
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Mastercard
Christian Rau, Country Manager Austria, Mastercard | (c) Martin Pacher
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Christian Rau kam im April 2012 zu Mastercard und bringt eine fundierte Erfahrung aus dem deutschen Markt mit, wo er in verschiedenen Funktionen, hauptsächlich im Produkt- und Vertriebsbereich, tätig war. Seit April 2019 ist er Country Manager für Österreich. Von Wien aus baut er gemeinsam mit seinem Team die Position von Mastercard in Österreich weiter aus, wobei der Schwerpunkt auf der Skalierung von Debit Mastercard liegt. Sie ermöglicht beim Online-Shopping eine einfache Bezahlung und erfüllt zudem höchste Sicherheitsstandards. Zudem arbeitet das Team von Rau in Österreich an zahlreichen Innovationen im Bereich des Payments, die 2022 noch weiter ausgebaut werden sollen.


Welche Innovationen im Bereich des Payments werden wir 2022 erleben?

In diesem Jahr wird es sehr viel Bewegung im Bereich des Mobile-Payments geben. Das umfasst unter anderem die Bezahlung mit dem Smartphone im klassischen Einzelhandel oder bei E-Commerce Transaktionen. Hier werden wir insbesondere an der Consumer Experience arbeiten, um das Bezahlen für die Nutzer:innen noch reibungsloser zu gestalten. Mittlerweile gibt es auch biometrische Identifikationssysteme wie Gesichtserkennung oder Touch-ID, die Zahlungen einfacher und sicher machen. Zudem werden wir Innovationen im Retail-Bereich weiter vorantreiben oder das Bezahlen an E-Ladesäulen vereinfachen.

Wie soll konkret das Bezahlen an E-Ladesäulen vereinfacht werden?

Mit dem Wechsel zur E-Mobilität stellt sich nicht nur die Frage, wie ich mein Auto lade, sondern auch wie ich dafür bezahle. In diesem Bereich nehmen wir allerdings eine gewisse Zerfaserung am Markt wahr, da viele verschiedene Energie-Anbieter am Markt aktiv sind und großteils auch eigene Bezahlsysteme eingeführt haben. Aus einer Konsumentenbefragung wissen wir, dass es hier eine gewisse Unsicherheit und den Wunsch nach einer einheitlichen Bezahlmethode gibt. Daher engagieren wir uns bei Mastercard aktuell sehr stark für die Harmonisierung der Zahlungssysteme, damit das Laden eines E-Autos so einfach wird, wie das Tanken eines Verbrenners.

Mastercard hat mit MPREIS bereits ein Pilotprojekt für Cashless-Supermärkte umgesetzt. Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?

Die bargeldlose Filiale befindet sich im Herzen von Innsbruck, am Universitäts-Campus. Bewusst wurde ein Standort gewählt, der somit ein überwiegend digital affines Publikum erreicht. Außerdem haben wir bei diesem Pilotprojekt sehr viel Wert auf Kommunikation vor Ort gelegt, um den großen Nutzen des ersten bargeldlosen Supermarkts in Österreich zu kommunizieren. Das umfasste auch die Beschilderung vor und im Supermarkt. Unter anderem wurden am Boden große Sticker und an den Decken Info-Würfel angebracht. Zudem haben wir auch stark Edu-Tainment betrieben, was wir hier machen und welche Vorteile sich dadurch für die Kund:innen ergeben. Und das Kommunikationskonzept funktioniert, denn es wird von vielen Kund:innen dankbar angenommen.

Werden wir in Zukunft nur mehr Supermärkte ohne Kassenkräfte erleben?

Die Betreuung durch die Kassenkräfte ist den Kund:innen wichtig. Das wird sich in Zukunft auch nicht ändern. Auch die bargeldlose MPREIS-Filiale verzichtet nicht auf Personal an den Kassen. Im ländlichen Raum müssen wir uns allerdings die Frage stellen, ob es wirtschaftlich ist, ein klassisches Supermarkt-Konzept aufrechtzuerhalten. Ein großes Thema ist hier natürlich die Versorgungssicherheit am Land. Hier arbeiten wir aktuell sehr eng mit Unimarkt und deren Nahversorger-UNIBoxen zusammen und haben bereits erste Projekte erfolgreich umgesetzt.

Generell sehen wir, dass wir für den ländlichen Raum neue Konzepte benötigen. Dies umfasst auch die Versorgung mit Bargeld. In ländlichen Gemeinden werden immer mehr Bankomaten aufgelassen, da es sich für die Banken nicht mehr lohnt. In Zusammenarbeit mit dem Gemeindebund haben wir auch in diesem Bereich ein spannendes Projekt gestartet. So können Kund:innen bei teilnehmenden Betrieben und Gastronomien ganz einfach Bargeld beheben. Dadurch wollen wir auch sicherstellen, dass Menschen für Bargeld nicht in die nächst größere Stadt fahren müssen und die Kaufkraft im Ort bleibt.

Abschließende Frage: Wie verläuft aktuell der Umstieg auf die Debit-Mastercard?

Mit der Einführung der Debitkarte sind wir sehr zufrieden. Wir sind nun an einem Punkt, wo wir über 70 Prozent der alten Bankomakarten durch die neuen Debitkarten ersetzt haben. Vom Handel und den Kund:innen erhalten wir ein sehr positives Feedback. Dies trifft insbesondere auch auf die digitalen Möglichkeiten der Debitkarten zu. Für Kund:innen, die bis dato über keine Kreditkarte verfügen, wurde der Bezahlradius im Online-Handel enorm erweitert.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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