24.01.2018

Mastercard: Gesichtserkennung ab 2019 flächendeckend

Der Kreditkartenanbieter Mastercard bietet bereits jetzt biometrische Identifikations-Möglichkeiten. Ab April 2019 soll das Service flächendeckend zu Verfügung stehen.
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Gesichtserkennung Iris-Scan Fingerabdruck-Scan Mastercard
(c) fotolia.com - rock_the_stock: Gesichtserkennung (dramatisierte Darstellung)

93 Prozent der Verbraucher würden gemäß einer von Mastercard in Auftrag gegeben Studie biometrische Identifikations-Lösungen gegenüber Passwort-Systemen bevorzugen, schreibt der Kreditkarten-Anbieter in einer Aussendung. Ab April 2019 würden Gesichtserkennung, Iris- und Fingerabdruck-Scan über Smartphone und Tablet, die das Unternehmen bereits jetzt in 16 Ländern anbietet, daher flächendeckend umgesetzt werden. „Alle Banken, die als Lizenznehmer Mastercards herausgeben, sind durch ein entsprechendes Mandat nun beauftragt, ihren Kunden ab diesem Zeitpunkt entsprechende Lösungen anzubieten“, heißt es in der Aussendung.

+++ Fokus: FinTech +++

Gesichtserkennung und Co. erfüllen PSD2-Regulierungen

„Biometrische Technologien passen perfekt zu den Erwartungen unserer Kunden nach sicheren und modernen Zahlungsmethoden, die zu ihrem digitalen Lebensstil passen“, wird Gerald Gruber, General Manager Mastercard Austria, zitiert. Man treibe daher seit Jahren die Entwicklung auf dem Gebiet voran – im online-, wie im offline-Bereich. Man wolle damit das Nutzer-Erlebnis und die Sicherheit verbessern. Und man erfülle damit die neuen Authentifizierungsregulierungen der Europäischen Union (PSD2).

Hintergrund: Deutlich geringere Abbruchrate

Noch wichtiger dürfte für die Maßnahme aber ein weiterer Aspekt sein. Man könne nämlich die Abbruch-Raten bei Käufen durch biometrische Methoden gegenüber Passwort-basierten Systemen um bis zu 70 Prozent reduzieren, heißt es von Mastercard. „Bereits bestehende Authentifizierungsmethoden können dazu führen, dass der Verbraucher die Website des Anbieters verlässt, weil sie zu zeitintensiv oder kompliziert aufgebaut sind. Um dies zu vermeiden, reicht es nicht mehr aus, sich darauf zu verlassen, was der Nutzer kennt (z.B. Passwörter) und was er besitzt (z.B. Chipkarten). Stattdessen muss man sich darauf konzentrieren, worüber er verfügt (z.B. sein Smartphone) und was ihn identifiziert (biometrische Faktoren)“, ist in der Aussendung zu lesen. Im Klartext: Man erwartet sich durch die Maßnahme auch eine signifikante Steigerung des Transaktionsumsatzes.

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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