24.01.2018

Mastercard: Gesichtserkennung ab 2019 flächendeckend

Der Kreditkartenanbieter Mastercard bietet bereits jetzt biometrische Identifikations-Möglichkeiten. Ab April 2019 soll das Service flächendeckend zu Verfügung stehen.
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Gesichtserkennung Iris-Scan Fingerabdruck-Scan Mastercard
(c) fotolia.com - rock_the_stock: Gesichtserkennung (dramatisierte Darstellung)

93 Prozent der Verbraucher würden gemäß einer von Mastercard in Auftrag gegeben Studie biometrische Identifikations-Lösungen gegenüber Passwort-Systemen bevorzugen, schreibt der Kreditkarten-Anbieter in einer Aussendung. Ab April 2019 würden Gesichtserkennung, Iris- und Fingerabdruck-Scan über Smartphone und Tablet, die das Unternehmen bereits jetzt in 16 Ländern anbietet, daher flächendeckend umgesetzt werden. „Alle Banken, die als Lizenznehmer Mastercards herausgeben, sind durch ein entsprechendes Mandat nun beauftragt, ihren Kunden ab diesem Zeitpunkt entsprechende Lösungen anzubieten“, heißt es in der Aussendung.

+++ Fokus: FinTech +++

Gesichtserkennung und Co. erfüllen PSD2-Regulierungen

„Biometrische Technologien passen perfekt zu den Erwartungen unserer Kunden nach sicheren und modernen Zahlungsmethoden, die zu ihrem digitalen Lebensstil passen“, wird Gerald Gruber, General Manager Mastercard Austria, zitiert. Man treibe daher seit Jahren die Entwicklung auf dem Gebiet voran – im online-, wie im offline-Bereich. Man wolle damit das Nutzer-Erlebnis und die Sicherheit verbessern. Und man erfülle damit die neuen Authentifizierungsregulierungen der Europäischen Union (PSD2).

Hintergrund: Deutlich geringere Abbruchrate

Noch wichtiger dürfte für die Maßnahme aber ein weiterer Aspekt sein. Man könne nämlich die Abbruch-Raten bei Käufen durch biometrische Methoden gegenüber Passwort-basierten Systemen um bis zu 70 Prozent reduzieren, heißt es von Mastercard. „Bereits bestehende Authentifizierungsmethoden können dazu führen, dass der Verbraucher die Website des Anbieters verlässt, weil sie zu zeitintensiv oder kompliziert aufgebaut sind. Um dies zu vermeiden, reicht es nicht mehr aus, sich darauf zu verlassen, was der Nutzer kennt (z.B. Passwörter) und was er besitzt (z.B. Chipkarten). Stattdessen muss man sich darauf konzentrieren, worüber er verfügt (z.B. sein Smartphone) und was ihn identifiziert (biometrische Faktoren)“, ist in der Aussendung zu lesen. Im Klartext: Man erwartet sich durch die Maßnahme auch eine signifikante Steigerung des Transaktionsumsatzes.

+++ Banken-Videoidentifikation: Großer Schritt oder schon jetzt veraltet? +++

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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