25.02.2025
INTERVIEW

Maschmeyer zu Deutschland-Wahl: „Viele Politiker wissen nicht, wie ein Laptop eingeschaltet wird“

Interview. Die Bundestagswahl in Deutschland ist geschlagen. Wie geht es jetzt weiter und was bedeuten die Ergebnisse - etwa für Startups oder auch Deutschland als KI-Standort? brutkasten hat beim Investor Carsten Maschmeyer nachgefragt.
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Carsten Maschmeyer im brutkasten-Studio
Carsten Maschmeyer im brutkasten-Studio | Foto: brutkasten

Deutschland ist für Österreich nicht nur der mit Abstand wichtigste Handelspartner. Das Land ist auch für viele österreichische Startups und andere Wachstumsunternehmen ein zentraler Markt bei der Expansion ins Ausland. Am vergangenen Sonntag fanden in Deutschland vorgezogene Bundestagswahlen statt, nachdem Ende des Vorjahres die „Ampel-Koalition“ bestehend aus SPD, Grünen und FDP gescheitert war.

Die Wahlen brachten den erwarteten Sieg der CDU/CSU mit Spitzenkandidat Friedrich Merz, der nun die Aufgabe hat, eine neue Regierung zu bilden. Als wahrscheinlichster Koalitionspartner gilt die bisherige Kanzlerpartei SPD.

Was die Wahlergebnisse bedeuten – etwa auch für Startups und den KI-Standort Deutschland – hat brutkasten bei Carsten Maschmeyer nachgefragt. Nicht zuletzt aufgrund seiner Rolle in der TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ ist der 65-jährige Milliardär einer der bekanntesten Investoren Deutschlands.

Mit seinem in Berlin angesiedelten Venture-Capital-Fonds seed + speed hat Maschmeyer bisher über 70 Investments in frühphasige Startups getätigt. In Later-Stage-Startups investiert er über seine Münchner Firma Alstin Capital, mit dieser hat er bisher rund 30 Investments vorgenommen. Dazu kommt noch die auf den US-Markt spezialisierte Investmentfirma Maschmeyer Group Ventures (MGV), die in rund 50 Startups investiert ist.

In Österreich ist Maschmeyer an mehreren Startups beteiligt, darunter etwa Prewave und TeamEcho. Im Sommer 2025 war er bei brutkasten für einen Studiotalk zu Gast.

Maschmeyer äußert sich in den sozialen Medien immer wieder zu politischen Fragen. In den Bundestagswahlkampf brachte er sich auch aktiv ein, indem er jeweils 200.000 Euro an CDU und FDP spendete.


brutkasten: Wie bewertest du das Ergebnis der Bundestagswahl in Deutschland?

Carsten Maschmeyer: Die einzige echte Überraschung gegenüber den vorherigen Umfragen war die Linke, die im September und Oktober bei zwei bis zweieinhalb Prozent stand. Als Startup-Investor sehe ich, dass sie insbesondere bei jungen Leuten auf Social Media, vor allem auf TikTok, eine hervorragende Kampagne hingelegt haben. Davon könnten sich andere Parteien durchaus eine Scheibe abschneiden.

Für die FDP und Wagenknecht war es in den letzten Wochen immer knapp – am Ende sind beide gescheitert. Ich bin froh, dass die Union mit Friedrich Merz jetzt den Regierungsauftrag hat, weil ich ihm eine hohe wirtschaftliche Kompetenz zutraue. Deutschland muss wieder wachsen, wir hatten zwei Jahre Rezession. Ich möchte nicht alles der Ampel-Regierung anlasten, denn auch in den letzten Jahren der Merkel-Regierung lief viel schief.

Allerdings hat der bisherige Wirtschaftsminister Robert Habeck die letzten Nägel in den „Wirtschaftssarg“ geschlagen. Deutschland war einmal die Lokomotive Europas: Wir haben tolle Ingenieure, Programmierer, Wissenschaftler, Forscher, fleißige Handwerker und Pflegekräfte.

Doch man hat sie mit Bürokratie überladen und mit hohen Energiekosten belastet. Ich hoffe, dass jetzt wieder Wirtschaft Vorfahrt hat, wir Wachstum bekommen und sich die möglichen Koalitionsparteien beim Thema Migration auf einen gemeinsamen Nenner verständigen.

Du hast im Wahlkampf für CDU und FDP gespendet. Die FDP hat nun den Einzug in den Bundestag verpasst. Gerade in der deutschen Startup-Szene gibt es viele, die trotz der durchwachsenen Regierungsbeteiligung der Meinung sind, dass die FDP am ehesten für eine startup-freundliche Politik steht. Was bedeutet das Ausscheiden der Partei deiner Meinung nach?

So sehr ich die Startup-Szene schätze und liebe: Sie bildet gemessen an der Gesamtbevölkerung nur eine kleine Zielgruppe. Die FDP hat in der Ampelregierung viel für Startups getan, beispielsweise durch die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen.

Im Wahlkampf hat die FDP entschlossen vertreten, Bürokratie abzubauen, damit Gründer sich aufs Erfinden, Aufbauen und Handeln konzentrieren können, anstatt sich mit Formalitäten und Vorschriften herumzuschlagen. Das ist aber nicht gelungen.

Ich hätte es begrüßt, wenn wir im Bundestag eine liberale Stimme hätten, aber die FDP hat es nicht geschafft. Jetzt bleibt abzuwarten, ob es nach den vielen Rücktritten noch ein Comeback gibt oder ob es das für die Liberalen war.

CDU-Chef Friedrich Merz wird nun eine Regierung bilden. Du hast ihn bzw. die CDU im Wahlkampf unterstützt. Welche drei Maßnahmen sind jetzt aus deiner Sicht am dringendsten?

Ein Risiko sehe ich darin, dass Friedrich Merz zwar ein Wirtschaftsmann ist, aber bisher noch keine Regierungsverantwortung hatte. Kann er sein Wissen aus der Wirtschaft tatsächlich in der Politik umsetzen, oder läuft dort alles anders?

Die drei wichtigsten Maßnahmen sind für mich erstens die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch eine Senkung der Unternehmenssteuern auf ein Niveau, das unseren Nachbarländern entspricht. Wir liegen bei rund 30 Prozent, während europäische Länder durchschnittlich etwa 25 Prozent haben. Österreich liegt sogar bei 23 Prozent. Ich fordere kein Niedrigsteuerland, aber faire Bedingungen für unsere Unternehmen.

Zweitens der Abbau bürokratischer Hindernisse. Wer mehrere Standorte hat, investiert dort, wo weniger Bürokratie und Steuern anfallen.

Drittens sind es Initiativen für Digitalisierung. Ich bin überzeugt, dass Innovation die Zukunft ist. Dafür würde ich sogar die Schuldengrenze aufweichen, allerdings nur, wenn das Geld in Bildung, Infrastruktur und ähnliche Zukunftsprojekte fließt, von denen auch nachfolgende Generationen profitieren.

Die AfD hat sich zwar nicht ganz so stark entwickelt wie manche Umfragen nahelegten, sich aber dennoch verdoppelt. Was ist deiner Meinung nach der Hauptgrund?

Man kann den Wählerwillen eines Fünftels der Menschen nicht einfach ignorieren oder totschweigen. Natürlich gibt es ganz klare Rechtsradikale in der Partei – das ist katastrophal. Deren Parteiprogramm sieht den Euro-Austritt oder eine deutlich engere Anbindung an Russland vor, was sehr kritisch zu betrachten ist.

Trotzdem halte ich viele AfD-Wähler für Unzufriedenheitswähler. Sie haben nach 16 Jahren Merkel und der Ampel kein Vertrauen mehr in die etablierten Parteien. Die Migrationspolitik von Merkel war falsch: Migration muss gemanagt und kontrolliert werden. Wer wirklich asylberechtigt ist, soll bleiben, alle anderen aber nicht. Wer sich hier nicht an Regeln hält, muss wieder gehen.

Die hohen Energiekosten sind ein weiteres Problem. Merkel hat uns zu abhängig von Russland gemacht und nach Fukushima haben wir sichere Atomkraftwerke abgeschaltet, während wir jetzt teuren, aus unsichereren Kraftwerken importierten Strom kaufen.

Kommen wir zum Thema künstliche Intelligenz. Der französische Präsident Emmanuel Macron hat hier einen Schwerpunkt gesetzt und Frankreich hat mit Mistral auch ein Startup, das ganz vorne dabei ist. Deutschland scheint im Vergleich ein wenig hinterher zu hinken. Woher kommt das und was müsste geschehen, damit Deutschland ebenfalls eine führende  Rolle einnehmen kann?

Macron hat früh Geld in die Hand genommen und jüngst ein 100-Milliarden-Paket geschnürt. In den USA hat Trump kurz nach Amtsantritt ein 500-Milliarden-Programm für KI aufgelegt. Dort wird eher dereguliert, während wir in Europa gleich anfangen, KI zu regulieren, bevor wir eigene starke und nützliche KI-Anwendungen entwickeln.

Der Staat müsste die Schuldengrenze lockern, um gezielt in Zukunftstechnologien zu investieren. Gleichzeitig müssten alle Abgeordneten, Lehrer und generell Führungskräfte digitale Nachhilfe bekommen. Viele Politiker wissen nicht, wie ein Laptop eingeschaltet wird, geschweige denn, was ChatGPT oder KI-Tools leisten können. Das Gleiche sahen wir während Corona in den Schulen, wo Lehrer oft keine Ausstattung hatten.

Zudem erhalten Startups vom Staat so gut wie keine Aufträge, obwohl er der größte Auftraggeber ist. Wir bräuchten also einen großen Digitalisierungsschub, in dem sich Politiker und Lehrkräfte weiterbilden und die Bürokratie abgebaut wird, statt ständig neue Regulierungen zu schaffen.

Würdest du dir wünschen, dass die künftige Bundesregierung in Deutschland auch Unternehmer:innen und Investor:innen stärker einbindet, wie es gerade in den USA geschieht – auch wenn das im konkreten Fall durchaus kontrovers ist?

In den USA erleben wir gerade die Entwicklung, dass Trump und die Tech-Giganten, die ihn zuvor noch kritisiert hatten, sich plötzlich irgendwie arrangiert haben. Elon Musk ist der vielleicht größte Oligarch der Welt und hat massiven Einfluss. Das Ziel solcher Allianzen ist oft die Schwächung Europas, indem es zersplittert wird und weniger geschlossen auftritt. Eine EU mit starker Wirtschaft wäre auf Augenhöhe.

Grundsätzlich finde ich es gut, wenn Praktiker helfen, Dinge schneller und einfacher zu machen. Allerdings braucht es dafür ethische und moralisch saubere Rahmenbedingungen. Musk erhält zum Beispiel rund 20 Milliarden durch Staatsaufträge. Eine Ethikkommission müsste sicherstellen, dass da keine Interessenkonflikte entstehen. Gerne also mehr Input von Praktikern, aber kontrolliert und ohne Eigeninteressen.

Du bist an mehreren österreichischen Unternehmen beteiligt. Dort hat sich die Regierungsbildung sehr lange hingezogen, und zeitweise sah es so aus, als würde eine FPÖ-geführte Regierung entstehen. Das zerschlug sich, und nun steht eine Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS kurz vor der Angelobung. Was bedeutet das für dich als deutscher Investor mit Blick von außen?

Es beruhigt. Die Mitte ist stark. Ich weiß nicht, ob es Taktik war, dass man die FPÖ einmal an den Verhandlungstisch holte und sie dann kläglich scheitern ließ. Vielleicht wäre das auch in Deutschland eine Option, damit jeder sieht, dass die AfD gar nicht regieren kann. Viele sind einfach Unzufriedenheitswähler, abgesehen von den wirklich rechtsradikalen Elementen.

Eine neue Regierung sollte sich lieber ausführlich einigen und durchaus streiten, bevor sie startet, dann aber geschlossen auftreten. In einem Unternehmensvorstand würde eine 4:1-Abstimmung zwar etwas entscheiden, doch man kann sich danach nicht hinstellen und sagen: „Ich war immer dagegen.“ Damit wäre das Unternehmen chancenlos im Wettbewerb.

Ich freue mich, dass in Österreich die Mitte regiert. Das Gleiche gilt für unsere „Kleiko“ in Deutschland, also eine kleine Koalition der Mitte. Wenn sie sich bewährt, bleibt die Mitte eine ernstzunehmende Regierungsoption. Wenn nicht, werden bei der nächsten Wahl die Ränder weiter gestärkt.


Aus dem Archiv: Carsten Maschmeyer im brutkasten-Talk (Juli 2024)

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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