20.12.2023
THEMENPARTNERSCHAFT

Martin Schiefer: „Vergaberecht ist ein Belohnungstool“

Klimaschutz ist in allen Bereichen des Lebens angekommen – aber auch im Vergaberecht? Rechtsanwalt und Vergaberechtsexperte Martin Schiefer zu Möglichkeiten, durch die die öffentliche Hand Nachhaltigkeit forcieren kann.
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Rechtsanwalt Martin Schiefer
Rechtsanwalt Martin Schiefer | Foto: Studio Koekart

Mittels Vergaberecht das Klima retten? Eine These, die im ersten Moment nicht unbedingt selbsterklärend ist, doch auf den zweiten Blick umso mehr Sinn macht. Martin Schiefer, Rechtsanwalt bei Schiefer Rechtsanwälte und Vergaberechtsexperte, war zu diesem Thema zu Gast im brutkasten-Studio. Gemeinsam mit Klimawissenschaftler Holger Hoff von der Karl-Franzens-Universität Graz diskutierte er mit Dejan Jovicevic, CEO und Co-Founder von brutkasten, über Klimaneutralität, Incentives und Zukunftschancen.

Der Konnex zum Vergaberecht ist in Klimafragen schnell vorhanden: „Vergaberecht ist ein Belohnungstool“, so Martin Schiefer gleich zu Beginn des Talks – nämlich dann, wenn Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien in Ausschreibungen stärker unter Berücksichtigung konkreter Nachhaltigkeitsziele definiert werden. Dann müssen auch Unternehmen den Umweltgedanken in ihre Entscheidungen miteinbeziehen. In der Praxis bedeute das, die von der EU vorgeschriebenen ESG-Kriterien großzügig zu berücksichtigen und, so Schiefer, im Idealfall sogar darüber hinauszugehen.

Holger Hoff will „ins Handeln kommen“

Klimaforscher Hoff ist an der Uni Graz Interface Manager im Field of Excellence with Climate Change. Was das genau heißt? „‚Ins Handeln kommen‘ ist genau die Umschreibung, die unser Tun sehr gut charakterisiert.“ Schon in den 1990ern habe er, damals in Potsdam, Erkenntnisse auf den Tisch gelegt, die ein Handeln erforderlich gemacht hätten. „Damals hätte man auch mit einem Prozent Reduktion der Treibhausgasemissionen pro Jahr das 2050er-Neutralitätsziel erreicht.“ Der derzeitige Modus Operandi würde aber keine Handlung forcieren – es fehle auch an Anreizsystemen. Sein Feld befasse sich daher mit der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxispartnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, so Hoff.

Wie das jetzt mit dem Vergaberecht zusammenpasst? „Die Frage, die wir uns beide stellen, ist, welche Zugänge man bei Unternehmen belohnt“, so Schiefer. Die Idee: Firmen, die sich freiwillig mit der Thematik der Nachhaltigkeit beschäftigen, könnten schlicht bevorzugt werden; beispielsweise in der deutschen Automobilbranche: Diese verlange von österreichischen Zulieferern laut Schiefer, ökologischer zu produzieren und die Sicherheit von Lieferketten herzustellen. „Das kostet natürlich Geld, Energie und Fantasie, macht sich mittel- und langfristig aber bezahlt.“

Öffentliche Gelder seien dabei nicht nur ein großer wirtschaftlicher Faktor – sie haben auch Gestaltungskraft. „Wir appellieren an die öffentliche Hand: Warten wir nicht, bis alle EU-Regulatorik umgesetzt ist, sondern fördern wir bereits jetzt Unternehmen, die sich schon auf diesem Pfad befinden, und berücksichtigen diese entsprechend in Vergabeprozessen.“

Martin Schiefer: Klimaschutz mehr als nur CO2-Reduktion

Die konkreten belohnenswerten Ansätze beginnen bei der nachhaltigen Mitarbeiter:innen-verpflegung und reichen bis zu Transportwegen oder Maßnahmen in der Logistik. Auch im Bau gebe es wünschenswerte Ansätze: „Klimaschutz ist ja nicht nur CO2-Reduktion, sondern auch das Verhindern von weiterer Bodenversiegelung sowie Werterhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen“, so Schiefer.

Öffentliche Auftraggeber dürften ruhig hohe Anforderungen stellen und sich beispielsweise auch eine Transformation bei ihren Auftragnehmern wünschen, die gewisse Geschäftsmodelle schlicht nicht mehr zulässt.

Was bei allen Nachhaltigkeitsbestrebungen allerdings vermieden werden müsse, sei eine potenzielle Abwanderung von Auftragsvergaben in Regionen, in denen niedrigere Umweltstandards herrschen. Dann hätte man mit Regulierungsmaßnahmen einzig eine Verschlechterung derheimischen Wirtschaft erreicht. Daher sind laut Schiefer auch Fragen der Lieferketten in Ausschreibungen essenziell, um gerade im öffentlichen Bereich der Umgehung nicht Tür und Tor zu öffnen.

Schiefer: Klimaschutz globales Thema – und kein regionales

Anders sehe die Sache aus, wenn Nachhaltigkeit auch bei einer Produktion im Ausland sichergestellt werden kann. Grüner Wasserstoff könne beispielsweise laut Hoff in anderen Gebieten der Welt durch bessere Ressourcenverfügbarkeit effizienter hergestellt werden. Durch europäisches Know-how in Verbindung mit Produktionskraft könnten sich sogar Win-win-Situationen ergeben, wie es etwa in Namibia oder Marokko der Fall ist. Klimaschutz sei immerhin ein „globales Thema und kein regionales“, so Schiefer.

Alle Nachhaltigkeit der Welt habe aber leider wenig Nutzen, wenn das Produkt dann keine Nachfrage erfahre, so Hoff. Hier komme die Werbung ins Spiel: „Im Moment ist die Zielsetzung von Werbung nicht, nachhaltige Produkte stärker am Markt zu pushen. Aber man könnte es forcieren“, so der Klimawissenschaftler. Dabei müsse allerdings sichergestellt werden, dass es sich um „echte“ Nachhaltigkeit handle – und nicht um Greenwashing.

Hoff: Preis in der Klimawandelbekämpfung immer ein Faktor

Der Preis werde in Fragen der Klimawandelbekämpfung immer ein ausschlaggebender Faktor bleiben. Allerdings sei auch hier die Weitsicht eines eventuellen Skalierungseffekts notwendig. Hoff nennt als Beispiel die Solarpanelindustrie in Brandenburg: Mit staatlicher Unterstützung wurde diese Branche dort aufgebaut, dann sei das Ganze nach China abgewandert.

Aus lokaler und wirtschaftlicher Sicht sei so etwas natürlich bedauerlich, aus klimatechnischer Sicht sei der Prozess allerdings ideal verlaufen: „Die Etablierung erfolgte durch die öffentliche Hand, die Skalierung in einem billigeren Markt“, so Hoff. „Wichtig ist, dass eine Skalierung stattgefunden hat. Denn nur so kann Strom aus erneuerbaren Energien billiger als Strom aus fossilen Energien werden.“

Der gesamte Videotalk mit Martin Schiefer und Holger Hoff:


Nachhaltige Beschaffung in Österreich

2003 wurden alle EU-Mitgliedsstaaten von der Europäischen Kommission dazu aufgefordert, nationale Aktionspläne zur Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung zu erstellen. So entstand der österreichische Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung, kurz „naBe-Aktionsplan“. 14 % des BIP in Österreich werden für Aufträge im Rahmen der öffentlichen Beschaffung vergeben – öffentliche Auftragsvergabe spielt also eine immense wirtschaftliche Rolle.

2010 wurde die Erarbeitung des „naBe-Aktionsplans“ von der österreichischen Regierung beschlossen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit der Koordination der dafür notwendigen Maßnahmen betraut. 2021 hat Bundesregierung den aktualisierten „naBe-Aktionsplan“ abgesegnet – nach einer Evaluierungs- und Überarbeitungsphase wurden 16 Produktgruppen wie etwa Hochbau, Fahrzeuge oder Lebensmittel festgelegt.

Mit dem „naBe-Aktionsplan“ werden drei Ziele angestrebt: Verankerung der nachhaltigen Beschaffung in allen Bundesinstitutionen, Harmonisierung der Kriterien hinsichtlich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und Sicherung der Vorreiterrolle Österreichs bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der EU. Alle drei Dimensionen sind zu beachten: Umwelt, Soziales und Ökonomie. Im besten Falle ist eine nachhaltige öffentliche Beschaffung mit Verbesserungen in allen drei Kategorien verbunden. Mindestens notwendig sind jedoch positive Effekte in einer Dimension – ohne Verschlechterung in den anderen beiden.

Diese Themenpartnerschaft wurde in Kooperation mit Schiefer Rechtsanwälte umgesetzt.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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