20.12.2023
THEMENPARTNERSCHAFT

Martin Schiefer: „Vergaberecht ist ein Belohnungstool“

Klimaschutz ist in allen Bereichen des Lebens angekommen – aber auch im Vergaberecht? Rechtsanwalt und Vergaberechtsexperte Martin Schiefer zu Möglichkeiten, durch die die öffentliche Hand Nachhaltigkeit forcieren kann.
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Rechtsanwalt Martin Schiefer
Rechtsanwalt Martin Schiefer | Foto: Studio Koekart

Mittels Vergaberecht das Klima retten? Eine These, die im ersten Moment nicht unbedingt selbsterklärend ist, doch auf den zweiten Blick umso mehr Sinn macht. Martin Schiefer, Rechtsanwalt bei Schiefer Rechtsanwälte und Vergaberechtsexperte, war zu diesem Thema zu Gast im brutkasten-Studio. Gemeinsam mit Klimawissenschaftler Holger Hoff von der Karl-Franzens-Universität Graz diskutierte er mit Dejan Jovicevic, CEO und Co-Founder von brutkasten, über Klimaneutralität, Incentives und Zukunftschancen.

Der Konnex zum Vergaberecht ist in Klimafragen schnell vorhanden: „Vergaberecht ist ein Belohnungstool“, so Martin Schiefer gleich zu Beginn des Talks – nämlich dann, wenn Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien in Ausschreibungen stärker unter Berücksichtigung konkreter Nachhaltigkeitsziele definiert werden. Dann müssen auch Unternehmen den Umweltgedanken in ihre Entscheidungen miteinbeziehen. In der Praxis bedeute das, die von der EU vorgeschriebenen ESG-Kriterien großzügig zu berücksichtigen und, so Schiefer, im Idealfall sogar darüber hinauszugehen.

Holger Hoff will „ins Handeln kommen“

Klimaforscher Hoff ist an der Uni Graz Interface Manager im Field of Excellence with Climate Change. Was das genau heißt? „‚Ins Handeln kommen‘ ist genau die Umschreibung, die unser Tun sehr gut charakterisiert.“ Schon in den 1990ern habe er, damals in Potsdam, Erkenntnisse auf den Tisch gelegt, die ein Handeln erforderlich gemacht hätten. „Damals hätte man auch mit einem Prozent Reduktion der Treibhausgasemissionen pro Jahr das 2050er-Neutralitätsziel erreicht.“ Der derzeitige Modus Operandi würde aber keine Handlung forcieren – es fehle auch an Anreizsystemen. Sein Feld befasse sich daher mit der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxispartnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, so Hoff.

Wie das jetzt mit dem Vergaberecht zusammenpasst? „Die Frage, die wir uns beide stellen, ist, welche Zugänge man bei Unternehmen belohnt“, so Schiefer. Die Idee: Firmen, die sich freiwillig mit der Thematik der Nachhaltigkeit beschäftigen, könnten schlicht bevorzugt werden; beispielsweise in der deutschen Automobilbranche: Diese verlange von österreichischen Zulieferern laut Schiefer, ökologischer zu produzieren und die Sicherheit von Lieferketten herzustellen. „Das kostet natürlich Geld, Energie und Fantasie, macht sich mittel- und langfristig aber bezahlt.“

Öffentliche Gelder seien dabei nicht nur ein großer wirtschaftlicher Faktor – sie haben auch Gestaltungskraft. „Wir appellieren an die öffentliche Hand: Warten wir nicht, bis alle EU-Regulatorik umgesetzt ist, sondern fördern wir bereits jetzt Unternehmen, die sich schon auf diesem Pfad befinden, und berücksichtigen diese entsprechend in Vergabeprozessen.“

Martin Schiefer: Klimaschutz mehr als nur CO2-Reduktion

Die konkreten belohnenswerten Ansätze beginnen bei der nachhaltigen Mitarbeiter:innen-verpflegung und reichen bis zu Transportwegen oder Maßnahmen in der Logistik. Auch im Bau gebe es wünschenswerte Ansätze: „Klimaschutz ist ja nicht nur CO2-Reduktion, sondern auch das Verhindern von weiterer Bodenversiegelung sowie Werterhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen“, so Schiefer.

Öffentliche Auftraggeber dürften ruhig hohe Anforderungen stellen und sich beispielsweise auch eine Transformation bei ihren Auftragnehmern wünschen, die gewisse Geschäftsmodelle schlicht nicht mehr zulässt.

Was bei allen Nachhaltigkeitsbestrebungen allerdings vermieden werden müsse, sei eine potenzielle Abwanderung von Auftragsvergaben in Regionen, in denen niedrigere Umweltstandards herrschen. Dann hätte man mit Regulierungsmaßnahmen einzig eine Verschlechterung derheimischen Wirtschaft erreicht. Daher sind laut Schiefer auch Fragen der Lieferketten in Ausschreibungen essenziell, um gerade im öffentlichen Bereich der Umgehung nicht Tür und Tor zu öffnen.

Schiefer: Klimaschutz globales Thema – und kein regionales

Anders sehe die Sache aus, wenn Nachhaltigkeit auch bei einer Produktion im Ausland sichergestellt werden kann. Grüner Wasserstoff könne beispielsweise laut Hoff in anderen Gebieten der Welt durch bessere Ressourcenverfügbarkeit effizienter hergestellt werden. Durch europäisches Know-how in Verbindung mit Produktionskraft könnten sich sogar Win-win-Situationen ergeben, wie es etwa in Namibia oder Marokko der Fall ist. Klimaschutz sei immerhin ein „globales Thema und kein regionales“, so Schiefer.

Alle Nachhaltigkeit der Welt habe aber leider wenig Nutzen, wenn das Produkt dann keine Nachfrage erfahre, so Hoff. Hier komme die Werbung ins Spiel: „Im Moment ist die Zielsetzung von Werbung nicht, nachhaltige Produkte stärker am Markt zu pushen. Aber man könnte es forcieren“, so der Klimawissenschaftler. Dabei müsse allerdings sichergestellt werden, dass es sich um „echte“ Nachhaltigkeit handle – und nicht um Greenwashing.

Hoff: Preis in der Klimawandelbekämpfung immer ein Faktor

Der Preis werde in Fragen der Klimawandelbekämpfung immer ein ausschlaggebender Faktor bleiben. Allerdings sei auch hier die Weitsicht eines eventuellen Skalierungseffekts notwendig. Hoff nennt als Beispiel die Solarpanelindustrie in Brandenburg: Mit staatlicher Unterstützung wurde diese Branche dort aufgebaut, dann sei das Ganze nach China abgewandert.

Aus lokaler und wirtschaftlicher Sicht sei so etwas natürlich bedauerlich, aus klimatechnischer Sicht sei der Prozess allerdings ideal verlaufen: „Die Etablierung erfolgte durch die öffentliche Hand, die Skalierung in einem billigeren Markt“, so Hoff. „Wichtig ist, dass eine Skalierung stattgefunden hat. Denn nur so kann Strom aus erneuerbaren Energien billiger als Strom aus fossilen Energien werden.“

Der gesamte Videotalk mit Martin Schiefer und Holger Hoff:


Nachhaltige Beschaffung in Österreich

2003 wurden alle EU-Mitgliedsstaaten von der Europäischen Kommission dazu aufgefordert, nationale Aktionspläne zur Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung zu erstellen. So entstand der österreichische Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung, kurz „naBe-Aktionsplan“. 14 % des BIP in Österreich werden für Aufträge im Rahmen der öffentlichen Beschaffung vergeben – öffentliche Auftragsvergabe spielt also eine immense wirtschaftliche Rolle.

2010 wurde die Erarbeitung des „naBe-Aktionsplans“ von der österreichischen Regierung beschlossen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit der Koordination der dafür notwendigen Maßnahmen betraut. 2021 hat Bundesregierung den aktualisierten „naBe-Aktionsplan“ abgesegnet – nach einer Evaluierungs- und Überarbeitungsphase wurden 16 Produktgruppen wie etwa Hochbau, Fahrzeuge oder Lebensmittel festgelegt.

Mit dem „naBe-Aktionsplan“ werden drei Ziele angestrebt: Verankerung der nachhaltigen Beschaffung in allen Bundesinstitutionen, Harmonisierung der Kriterien hinsichtlich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und Sicherung der Vorreiterrolle Österreichs bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der EU. Alle drei Dimensionen sind zu beachten: Umwelt, Soziales und Ökonomie. Im besten Falle ist eine nachhaltige öffentliche Beschaffung mit Verbesserungen in allen drei Kategorien verbunden. Mindestens notwendig sind jedoch positive Effekte in einer Dimension – ohne Verschlechterung in den anderen beiden.

Diese Themenpartnerschaft wurde in Kooperation mit Schiefer Rechtsanwälte umgesetzt.

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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