15.06.2021

Martin Rohla bezeichnete den Auftritt dieses Startups als schlechtesten Pitch aller Zeiten – nun ist er Mentor

HolyRecipe musste bei seinem Auftritt bei "2 Minuten 2 Millionen" - war heuer im März im TV zu sehen - erhebliche Kritik von Investor Martin Rohla einstecken. Einige Zeit nach der Ausstrahlung und mit einer Neu-Strukturierung der Firma, vermeldet das Unternehmen einen neuen Partner. Und konnte seinen größten Kritiker sogar als Mentor gewinnen.
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(c) HolyRecipe - Robert Leder und Aline Martinek starten nach erheblicher Kritik neu durch.

Der Auftritt von HolyRecipe in der Startup-Show hat damals bei Martin Rohla statt Vertrauen, Misstrauen erzeugt. „Er denke nicht daran, einzusteigen, obwohl die Idee eine gute wäre“, hatte der Investor einst offenbart und den Pitch als den schlechtesten, den er je gesehen hätte, bezeichnet. Worte, die Wirkung gezeigt haben, wie der brutkasten berichtete.

Gründe für Kritik von Rohla

Das Startup ermöglicht Usern auf der Plattform zwischen verschiedenen Gerichten zu wählen, die in einem der Partner-Restaurants angeboten werden. In Folge versendet HolyRecipe eine Kochbox mit den jeweiligen Zutaten des Gerichts innerhalb von 48 Stunden an den Kunden und schaltet zudem auf dem angelegten Profil des Nutzers ein vorab abgedrehtes Video mit einer Kochanleitung frei. So die Idee, die eigentlich bei den TV-Investoren gut ankam. Die Weigerung allerdings zu offenbaren, wieviel Eigenkapital im Unternehmen stecke und keine Antwort bei der Frage, wieviel es koste einen Kunden zu gewinnen, führte zur Kritik von Martin Rohla.

Culinarius steigt ein

Nun aber hat sich HolyRecipe neu aufgestellt (Co-Founder verließ das Startup), Partner wie die „huth Gastronomie“ oder Toni Mörwald gefunden; und sich mit Culinarius, einer Consulting-, Event- und Medienagentur für Gastronomie in Wien, sogar einen neuen Investor geangelt. Der mit 30 Prozent Beteiligung für ein „Media for Equitiy“-Package eingestiegen ist – bei einer Bewertung von 650.000 Euro. Zudem wurde der größte Kritiker zum Mentor, wie Co-Founderin Aline Martinek erzählt.

Post von Martin Rohla

Pünktlich zum Relaunch von HolyRecipe hat das geniale Restaurant-Kochboxen-Start Up einen starken Partner…

Posted by Martin Rohla on Tuesday, June 8, 2021

Die Culinarius GmbH hat gemerkt, dass sich das Verhalten der Konsumenten insbesondere in der Corona-Krise verändert hat, sodass HolyRecipe mit seinem Konzept für Gastronomen neue Absatzmärkte erschließt, heißt es vom Neu-Investor zu den Gründen zum Einstieg. Mit dieser Beteiligung erhofft sich das Startup in Zukunft deutlich mehr Werbekraft durch den Neo-Partner. Auf sämtlichen Plattformen von Culinarius (wie z.B. Gastro News) wird HolyRecipe in Zukunft vermarktet werden. Das Ziel dabei: zumindest 8.000 verkaufte Kochboxen im ersten Jahr.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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