12.08.2016

Martin Egger und Christian Köhler über den Business Angel-„Knochenjob“

Interview. Ein Business Angel bietet einem Startup im besten Fall nicht nur Geld, sondern vor allem auch Know-How. Martin Egger und Christian Köhler, Gründer der Agentur Lautstark, nehmen das Mentoring ihrer "Startup-Schützlinge" sehr ernst. Darum kommt es beim Auswahlprozess auch nicht nur darauf an, ob die beste Idee vor ihnen steht - denn oft ist das Team mehr wert als das Produkt, das sich sowieso wieder ändern wird.
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(c)fotolia-StockPhotoPro: Die beiden Business Angel Martin Egger und Christian Köhler nehmen ihre Mentoring-Tätigkeit sehr ernst.

Martin Egger und Christian Köhler sind Unternehmer und Business Angel. Das „Unternehmergen“, das sie in Startup-Gründern suchen, tragen sie ebenfalls in sich. 2003 haben sie die Werbeagentur Lautstark gegründet. Dem Brutkasten verraten die beiden Gründer im Interview, was ein gutes Team ausmacht und wieso das Business Angel-Dasein ein knochenharter Job ist.

In welcher Unternehmensphase investiert ihr?

Startups, die für uns interessant sind, befinden sich oft in der Frühphase. Das ist eine spannende Phase, da sich meist alles wieder ändert. Das Team bleibt im besten Fall unverändert, aber das Produkt wird sich noch verändern. Wir versuchen herauszufinden, ob das Startup in der Lage ist, seine Vision umzusetzen. Wir sehen uns dabei nicht als reiner Finanzinvestor.

Sondern?

Wir wählen die Startups auch danach aus, ob wir unser Know-How einbringen bzw. einen Mehrwert bieten können. Startups brauchen beispielsweise oft Netzwerk oder Finanzierungs-Know-How, das wir ihnen bieten können. Wir sind bereit, hands-on mitzugestalten.

Man hört immer wieder: Auf das Team kommt es an. Wie sollte dieses eurer Meinung nach sein?

Unternehmer und Business Angel Christian Köhler.

Wir legen darauf wert, dass das Team aus Leuten besteht, mit denen man zusammen arbeiten möchte- immerhin wird man viel Zeit miteinander verbringen. Es ist aber unterschiedlich. Bei manchen Gründerteams reicht es, wenn man sich einmal im Quartal zum Update sieht. Wichtig ist, dass die wesentlichen Skills, die erfolgsrelevant sind, im Team vertreten sind. Die Kernkompetenz, die das Startup ausmachen wird, muss von Anfang an im Team liegen. Die Position des CTO oder CEO muss ebenfalls Teamstärke sein. Und einer braucht das Unternehmergen. Im Wesentlichen ist es am Anfang eine Art Bauchgefühl, ob man es dem Team zutraut oder nicht.

Gibt es das „unschlagbare Team“ im Startup-Business?

Das hängt auch von der Phase ab, in dem sich das Unternehmen befindet. Manchmal muss der Business Angel nicht die ganze Zeit „auf der Matte“ stehen. In Phasen, wo es um Finanzierungsrunden, Neuausrichtung oder Teamthemen geht, kann es für den Business Angel durchaus intensiv werden. Wichtig ist es außerdem, Spaß am Unternehmertum zu haben. Manchmal startet man mit einem riesigen Haufen Mist und dann muss man anfangen zu strukturieren. Idealerweise hat man ein Team auf Augenhöhe hinter sich, das genauso tickt, das bereit ist, Challenges anzunehmen und die Extrameile zu gehen.

 „Teamthemen“ als Konfliktsituationen? Wann muss der Business Angel denn „eingreifen“?

Das kommt darauf an. Das können etwa unterschiedliche Ziele der einzelnen Teammitglieder sein. Am Anfang, wenn man zusammen startet, ist alles super. Trotzdem treffen da ganz unterschiedliche Charaktere aufeinander. Persönliche Ansichten verändern sich. Spannungen können sich aufbauen. Als Business Angel und/oder Mentor ist man meist die einzige Autorität, die Konflikte erkennt und rechtzeitig Spannungen mit dem Team zusammen abbauen kann. Wir bringen auch viel mehr Erfahrung mit. Haben den Blick von außen – etwa, wenn es in den letzten zehn Meetings immer um die gleichen Problem-Themen geht.

Gibt es einen Lösungsvorschlag für so etwas?

Unternehmer und Business Angel Martin Egger
Unternehmer und Business Angel Christian Köhler

Manchmal hilft es auch schon, wenn der Gründer auf Urlaub fährt. Der Blick fürs große Ganze kann schon einmal verloren gehen. Vor allem, wenn du rund um die Uhr am Business dran bist. Da kann es durchaus helfen, sich einmal aus dem Tagesgeschehen rauszunehmen.

Und natürlich ist es auch wichtig,  seine persönliche Vision nicht aus dem Auge zu verlieren. Als Entrepreneur hat man meist im Kopf, wo man hin will. Wenn man nur noch dem Tagesgeschäft folgt, sollte man sich manchmal herausnehmen.

Bei so viel Know-How-Input klingt das nach einem ziemlich harten und zeitintensiven Job als Business Angel…?

Business Angel sein, ist auf jeden Fall ein Mindset Thema, kein Kohle Thema. Man muss wissen, worauf man sich einlässt. Als Angel ist das Geld nur die halbe Miete, Erfahrung und Know-How sind wichtig. Das ist auch, was einen Investor ausmacht. Er versteht, wie die Branche funktioniert, kann mit seinem Wissen einen Mehrwert für die Startups schaffen. Zeitmäßig wird es in letzter Zeit wirklich eng. Christian Köhler kümmert sich daher vermehrt um die Agentur.

Wenn ihr heute etwas anders machen könntet, was wäre das?

Wir haben vielleicht zu oft „ja“ gesagt- auch was operative Dinge betrifft. Haben vielleicht sogar manchmal Co-Founder-Rollen übernommen. Wir haben wahrscheinlich am „Helfersyndrom“ gelitten.

Vielen Dank!

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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