23.06.2020

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

Vergangene Woche verkündete das niederösterreichische Blasmusik-Startup Marschpat den Einstieg von Michael Altrichter, Markus Tröscher und startup300 als Investoren. In einer Q&A haben uns die Investoren ein paar Fragen beantwortet.
/artikel/marschpat-troescher-altrichter-startup300
Markus Tröscher: Das Marschpat-Team gewann als Sieger bei Startup Live u.a. ein Investment von startup300
(c) Markus Tröscher: Das Marschpat-Team gewann als Sieger bei Startup Live u.a. ein Investment von startup300

Der Medienmanager Markus Tröscher vermarktet den u.a. aus 2 Minuten 2 Millionen bekannten Business Angel Michael Altrichter, seit kurzem auch Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium, medial. Nun investierten die beiden gemeinsam in ein Startup – der brutkasten berichtete. Dritter Investor im Bunde war startup300 (via Pioneers Ventures). Aufmerksam geworden ist man auf das niederösterreichische Startup Marschpat bei einer Ausgabe von Startup Live, wo es den Sieg und damit auch ein startup300-Investment über 10.000 Euro holte (siehe Bild). Warum die Technologie für Blasmusik ein Business Case ist, welche Erfahrungen mit Crazy Frog und dem russischen Rap-Business Markus Tröscher einbringt und warum Michael Altrichter nicht glaubt, in seiner Eigenschaft als Startup-Beauftragter einem Startup Vorteile verschaffen zu können, erfuhren wir in einer Q&A (Anm. für startup300 antwortete Co-Founder Bernhard Lehner).

+++ Aktuelle Startup-Investments +++


Was hat euch an Marschpat überzeugt? Auf den ersten Blick klingt das nach Nische…

Altrichter/Tröscher/Lehner: Die drei Founder Patrick Rupprecht, Carina Eigner und Markus Wenzl kennen das Innenleben von Blasmusikkapellen sehr gut. Gleichzeitig haben sie sich bis zur Marschpat-Gründung mit Digitalisierung in Industrie und Marketing beschäftigt oder haben Software entwickelt. Mit Marschpat haben sie eine feine Lösung, um die Nachteile des gedruckten Marschbuchs zu eliminieren und damit gleichzeitig den Beginn der digitalen Transformation der Blasmusik einzuläuten. Als österreichisches CultTech oder besser MusicTech besetzt Marschpat eine Nische – aber eine sehr spannende.

In der „Blasmusi“ spielen alleine im DACH-Raum fünf Millionen aktive MusikerInnen. Jährlich treffen sich beim Woodstock der Blasmusik in Oberösterreich 100.000 vor allem junge und junggebliebene MusikerInnen aus ganz Europa zum gemeinsamen Spiel – und Marschpat ist da mittendrin. International findet man Marchingbands in den USA und Kanada, Brassbands in der Karibik oder Mariachis in Mexico und Lateinamerika, Militärkapellen im Vereinigten Königreich, im arabischen Raum, Nordafrika, am Sub-Kontinent und in Asien sind es vor allem Schul- und Universitätsbands.

Erst kürzlich ist zum Kernprodukt „digitales Marschbuch“ noch eine Verwaltungs-Web-App dazugekommen. Wohin kann sich Marschpat aus eurer Sicht noch weiter hin entwickeln?

Altrichter/Tröscher/Lehner: Wir stellen uns die Fragen, wie Musikerinnen und Musiker oder eine Musikgruppe an jedem Ort, an dem sie Noten brauchen, diese digital und bequem bekommen und nutzen können. Dazu entwickeln wir Lösungen und Produktpackages mit Soft- und und Hardware. Neben der Blasmusik sind künftig weitere Kundengruppen Chöre, Kirchen mit dem digitalen Gotteslob und Musikschulen, die Noten in digitaler Form brauchen werden.

Markus, Du bringst umfassende Erfahrung aus dem Musik-Business mit. Wie wirst du dich einbringen?

Tröscher: Als Mentor bin ich nicht im operativen Tagesgeschäft, sondern stelle mein Know-how, Erfahrung und ein internationales Netzwerk zur Verfügung. Da habe ich einen guten Background dank meiner früheren Tätigkeit bei Warner Bros Music und mittlerweile als selbstständiger Musikrechtevermittler. So zB verlizensierte ich die Musikverlagskataloge von Warner/Chappell, Ralf Budde Verlag und Curci Editione Musikali mitsamt den Rechten an Crazy Frog nach Russland. Umgekehrt habe ich dann russischen Content wie Tatu international vermittelt. Weiters war ich am Aufbau einer Music Content Upload Plattform beteiligt und supportete den russischen Mobileoperator Beeline unter dem hierzulande gut bekannten Boris Nemsic bei der Plazierung des digitalen Madonna-Contents. Von diesen Erfahrungen und Netzwerken wird nun Marschpat profitieren können.

Markus, wie ist es für dich, wieder mit so einem verhältnismäßig kleinen Projekt loszustarten?

Tröscher: Als mich meine russischen Musikbusinessfreunde fragten, ob ich ihnen zum Markteintritt von MTV beim Aufbau eines russischsprachigen Rap/HipHop Labels namens www.records – das erste virtuelle Label seiner Art in Russland – helfen kann, bin ich gleich ein paar Monate rüber nach Moskau. Wir saßen über einer Generatorentesthalle in der Fabrik „Der Kämpfer“ und casteten russische Rapper, besprachen Albenkonzepte, Videodrehs, die Kostüme der Tänzerinnen und Konzerttourneen. Nachdem wir alle aufgrund der Generatoren Herzrythmusprobleme bekamen sind wir dann in ein normales Office und das Label hat sich gut entwickelt, da uns MTV rauf und runter spielte und wir ja vor allem Content verkauften. Dasselbe nun mit Marschpat – hochmotivierte Gründer mit einem guten Produkt und einem eben gelungenen Verkaufsstart, mit Michael Altrichter einen sehr aktiven Business Angel und mit der startup300-Gruppe das „360-Grad-Wohlfühlprogramm“ für Startups. Natürlich ist Marschpat noch verhältnismäßig klein, aber das Potenzial und der Spassfaktor sind riesig.

Und Michael, wie kannst du dich bei Marschpat einbringen?

Altrichter: Ich werde das sein, was ich am besten bin: ein Ansprechpartner für strategische Fragen für die Gründer, ein Türöffner, wenn es um Kontakte geht, ein Nachschlagewerk in Business-Fragen aus über 20 Jahren Erfahrung und ein Motivator und Gasgeber oder eine Schulter zum Anlehnen – je nach Bedarf.

Wie ist aus eurer Sicht die weitere Roadmap für Marschpat in den kommenden Jahren?

Altrichter/Tröscher/Lehner: Marschpat wird sich nun voll und ganz auf den Verkauf im DACH-Raum konzentrieren, bei der Hardware mit entsprechenden Stückzahlen die Economies of Scale nutzen und die Software weiterentwickeln. Parallel werden wir in den wichtigsten Märkten wo es Brassband/Marchingband/Militaryband/Schoolband/Mariachis gibt, ein Netzwerk aufbauen und Rechtekataloge sichern. Sobald die kritische Menge an verkauften Marschpat-Packages für Blasmusik erreicht ist, startet das Business Development bei Chören, Kirchen und Musikschulen – hier auch in Kooperation mit Partnern.

Was wird dabei mittelfristig für ein Kapitalbedarf entstehen?

Altrichter/Tröscher/Lehner: Der Kapitalbedarf liegt im für solche Projekte üblichen Rahmen. Letztlich wird es darauf ankommen, ob wir eher organisch wachsen wollen oder aggressiver und schneller in die Märkte gehen. Die Entscheidung hängt noch von mehreren Parametern ab. Jetzt steht einmal der erfolgreiche Marktstart im Fokus. Strategische Partner gibt es jedenfalls jede Menge, sie finden sich unter Musikinstrumentenherstellern, Musikrechteinhabern oder Hardwareproduzenten aber auch Mobile Operators, Cloudservice-Anbietern oder Smartphone-Herstellern.

Michael, Du bist nicht nur einer der aktivsten Business Angels des Landes sondern auch Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium. Gibt es da mögliche Interessenskonflikte? Gibt es Dinge, die du früher für Startups machen konntest und jetzt nicht mehr?

Altrichter: Ich darf in meinen ehrenamtlichen Job als Startup-Beauftragter die Erfahrung aus über 40 Investments und mehreren eigenen Gründungen sowie Exits einbringen. Mein Ziel ist es, die Politik zu beraten. Das mache ich nicht alleine, sondern gleichberechtigt mit einem großen Team an Personen, allen voran Markus Raunig von AustrianStartups oder Lisa Fassl von der aaia und Female Founders. Kein Startup hat irgendeinen singulären Vorteil, nur weil ich Startup-Beauftragter bin – wie sollte das denn auch gehen? Alle Entscheidungen in der Sphäre von Verwaltung und Politik sind objektiviert, da gibt es keine Bevorzugungen. Insofern freue ich mich, dass ich weiterhin ein aktiver Business Angel und ein Berater und Vermittler sein werde.

⇒ Zur Page des Startups

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Russische Crazy Frog-Erfahrung und „kein Vorteil“ für Marschpat