19.06.2020

Marschpat: Altrichter und startup300 steigen bei NÖ-Blasmusik-Startup ein

Michael Altrichter, Markus Tröscher und startup300 steigen mit einem nicht näher genannten Betrag beim Wiener Neustädter Startup Maschpat ein, das ein digitales Marschbuch und weitere Software-Lösungen für Blasmusik-Kapellen bietet.
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Marschpat: Michael Altrichter und die Gründer Carina Eigner, Patrick Rupprecht und Markus Wenzl
(c) Marschpat: Michael Altrichter und die Gründer Carina Eigner, Patrick Rupprecht und Markus Wenzl

Die Geschichte des Wiener Neustädter Startups Marschpat begann bereits 2017 im Studium der späteren Founder Patrick Rupprecht, Carina Eigner und Markus Wenzl an der FH Wiener Neustadt. Noch vor der formellen Gründung im August 2019 holte es sich unter anderem einen Sonderpreis beim riz up Genius 2019. Überzeugen konnte man die Jury damals mit dem Kernprodukt, einem „digitalen Marschbuch“ für Blasmusikkapellen – CEO Rupprecht ist selbst Kapellmeister.

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Das kann das „digitale Marschbuch“ von Marschpat

Das „digitale Marschbuch“ ist ein Gesamtsystem für digitale Noten, das speziell für die Blasmusik entwickelt wurde. Noten auf digitalen Anzeigegeräten können mit eigens designten Marschgabeln direkt am Instrument befestigt werden. Das Umblättern erfolgt automatisch, bei Auswahl eines Titels wird dieser auf alle Geräte synchronisiert – natürlich nach Instrumentengattung und Stimme differenziert. Zahlreiche Noten können so beim Marschieren digital mitgenommen werden.

Web-App und Hardware-Shop kürzlich gestartet

Inzwischen hat Marschpat das Produktportfolio ausgebaut. Erst vor wenigen Tagen, am 15. Juni, launchte man eine Web-App, die Blasmusik-Vereine bei der Verwaltung unterstützen soll, konkret bei Auftritts- und Probenverwaltung, Inventar- und Archivverwaltung sowie beim Synchronisieren von Terminen unter Vereinsmitgliedern. In der nächsten Ausbaustufe sollen damit auch Auftritte geplant werden können. Ebenfalls seit 15. Juni vertreibt das Unternehmen über seinen eigenen Online-Shop auch geeignete Hardware für das digitale Marschbuch.

Altrichter, Tröscher und startup300 steigen bei Marschpat ein

Bislang war Marschpat komplett in Gründer-Besitz, doch das ändert sich nun, wie gestern via Facebook verlautbart wurde. Der Business Angel und Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium Michael Altrichter steigt gemeinsam mit dem Musik-Business-Experten Markus Tröscher (ehem. u.a. Warner Bros Music Business Developer) und startup300 (Pioneers Ventures) mit einem nicht näher genannten Betrag beim Startup ein. Der Kontakt sei bei einem Startup Live Pitch zustande gekommen, wonach man in ständigem Kontakt verblieben sei, heißt es von Marschpat in einem Facebook-Thread.

„Oops I did it again“: Michael Altrichter bläst auch selber Saxophon

„Oops I did it again!“, kommentiert Altrichter auf Facebook. „Bei 5 Millionen BlasmusikerInnen allein in der DACH-Region, Militärkapellen in UK, Marching Bands in den USA, Lateinamerika, Arabien und Asien ist der digitale Notenmarkt global. Papiermarschbücher bitte ins Musikmuseum“, so der Regierungsbeauftragte weiter. Bei Marschpat freut man sich: „Markus Tröscher wird Mentor, er wird seine jahrelange Erfahrung im Bereich digitale Musik und Rechteverwertung miteinbringen. startup300 sorgt für 360 Grad-Wohlfühlzone. Michael Altrichter selbst spielt Klavier und Saxophon und bringt daher auch musikalisches Know-how mit“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Marschpat: Altrichter und startup300 steigen bei NÖ-Blasmusik-Startup ein

  • Die Geschichte des Wiener Neustädter Startups Marschpat begann bereits 2017 im Studium der späteren Founder Patrick Rupprecht, Carina Eigner und Markus Wenzl an der FH Wiener Neustadt.
  • Noch vor der formellen Gründung im August 2019 holte es sich unter anderem einen Sonderpreis beim riz up Genius 2019.
  • Überzeugen konnte man die Jury damals mit dem Kernprodukt, einem „digitalen Marschbuch“ für Blasmusikkapellen – CEO Rupprecht ist selbst Kapellmeister.
  • Das „digitale Marschbuch“ ist ein Gesamtsystem für digitale Noten, das speziell für die Blasmusik entwickelt wurde.
  • Nun stieg der Business Angel und Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium Michael Altrichter gemeinsam mit dem Musik-Business-Experten Markus Troscher und startup300 mit einem nicht näher genannten Betrag beim Startup ein.

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