05.07.2015

Markus Gremmel von BAWAG P.S.K: „Ältere Unternehmen müssen neue Ideen aufgreifen“

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© BAWAG P.S.K.: Der Lovetour-Bus hat Pädagogen an Board, die Jugendlichen das Thema Sexualität näher bringen.

Viele Menschen spenden kleine Beträge, die zusammen einen hohen Betrag ergeben. Das ist das Konzept von www.crowdfunding.at auf der soziale und kreative Projekte mit dem Geld der Masse realisiert werden sollen. Das Konzept hinter der Schwarmfinanzierung sieht dabei vor, dass man als „Dankeschön“ eine kleine Aufmerksamkeit erhält, die im Zusammenhang mit dem Projekt steht. Letztes Jahr wurde etwa der Ersatz der heruntergekommenen Sessel des Wiener Volkstheaters durch Crowdfunding finanziert. Eines der Dankeschöns war eine am Sitz angebrachte Plankette mit Namensgravur des Unterstützers. Eine solche hat sich BAWAG P.S.K. Marketingleiter Markus Gremmel gesichert, der gemeinsam mit Claudia Lemlihi stellvertretend für das Team der ES GEHT! Initiative steht.

Crowdfunding ist nämlich nur ein Teilbereich der 2014 gestarteten Initiative ES GEHT!, die Ideen, Zivilcourage und gemeinschaftliches Engagement von Menschen fördert. Übrigens ist die BAWAG P.S.K die erste Bank in Österreich, die eine Crowdfunding Plattform bietet.

„Wir möchten aktiv private Vorhaben und Ideen zu den Themen Arbeit, Wohnen, Bildung, Technologie finden, denen wir mit Networking, Kommunikation und Mentoring zur Seite stehen“, so Claudia Lemlihi, Leiterin der Marketingkommunikation der BAWAG PSK. Die Initiative hilft den Projektstartern dabei, ihr Vorhaben tatsächlich in die Tat umzusetzen. Das ES GEHT!- Team hilft mit Know-How, unterstützt beim Marketing und liefert wichtige Inputs beim Projektaufbau. Ziel ist es, kreativen und sozialen Projekten Raum zu geben und die Möglichkeit, Projekte von Menschen für Menschen zu realisieren. Seit dem Start wurden sechzehn Projekte publiziert und vier Projekte erfolgreich abgeschlossen.

Auf www.es-geht.at kann man aktuell neun Projekte finanziell unterstützen und drei weitere befinden sich bereits in den Startlöchern. Der Brutkasten hat Markus Gremmel, Bereichsleiter Marketing & Produkte und Claudia Lemlihi, Leiterin Marketingkommunikation ein paar Fragen stellen können:

Wieso sollte man ein Projekt über die ES GEHT! Initiative starten?

Markus Gremmel: Es gibt in den Regionen und auch in der Stadt viele Leute, die eine Idee haben, die sie viele Wochen oder sogar Monate mit sich herumtragen. Für die Umsetzung fehlt ihnen aber die richtige Struktur. Diese stellen wir mit Hilfe der ES GEHT! Initiative zur Verfügung. Da geht es um ganz grundsätzliche Dinge, wie das erforderliche generelle Know-How beim Projektstart oder Hilfestellung beim Pitch Dokument. Aber wir unterstützen auch bei essentiellen Erledigungen wie der Erstellung eines Business Plan, mit dem man anschließend loslaufen und um Partner werben kann. Wir stellen aber auch unser breit gefächertes Netzwerk zur Verfügung, damit man das Projekt an die richtigen Leute herantragen kann. Darüber hinaus bieten wir auch technologischen Support wie zum Beispiel www.crowdfunding.at. Das kann je nach Projekt und ES GEHT! Unterstützungslevel eine Möglichkeit sein, um Geld einzusammeln.

Welche Wege gibt es, um die Projekte an ES GEHT! heranzutragen?

Claudia Lemlihi: Es gibt drei Zugänge. Zum einen jene Projekte, die sich frei anmelden über die zentrale Website www.es-geht.at, dann der eher regionale Zugang über unsere Filialen und unsere Bankbetreuer sowie über eben die genannte crowdfundign Plattform. Bei der Schulung der Mitarbeiter in den Filialen in den Regionen, sind den Betreuern oft Kunden eingefallen, mit denen sie bereits über Projekte und Ideen gesprochen haben.

Markus Gremmel: Gerade aus dem regionalen Betrieb kommen viele Projektvorschläge. Claudia Lemlihi ist damals durch Österreich gereist, um die ES GEHT! Initiative bekannt zu machen. Da haben wir auch gemerkt, dass sich die Leute freuen, so eine Initiative zu nutzen, die ihnen dabei hilft, Ideen, die dem Gemeinwohl zugutekommen auch zu verwirklichen.

Wie ist dann der weitere Vorgang, wenn ein Projekt vorgeschlagen wird?

Claudia Lemlihi: Eine Jury, rund um uns und ausgewählte Experten entscheidet, ob das Projekt Sinn macht. Das hängt von vielen Faktoren ab. Da die BAWAG P.S.K als Bank im Hintergrund steht, haben die Menschen eine hohe Erwartungshaltung hinsichtlich Sicherheit. Wir prüfen jedes Projekt sehr genau. Natürlich kann auch eine Bank niemals die komplette Verantwortung übernehmen, die bleibt natürlich beim Projektstarter, aber wir tun alles, um das Risiko zu minimieren.

Fällt die Prüfung positiv aus und das Projekt kommt auch auf die Crowdfunding Plattform, unterstützen wir den Projektstarter beim gesamten Prozess. Und auch im Nachhinein lassen wir ihn nicht alleine. Wir gehen eine Art Beziehung ein. Wir helfen dabei Partner zu suchen, entwickeln Kommunikationskonzepte, organisieren Events und informieren über unsere eigenen Werbekanäle. Bevor das Projekt online kommt, kann sich der Projektstarter entscheiden, ob er ein, zwei oder drei Monate Geld sammeln möchte.

Markus Gremmel: Anders als beim Crowdinvesting spendet man bei uns einen kleinen Betrag und bekommt als Gegenleistung eine Art „Dankeschön“. Als das Volkstheater über www.crowdfunding.at Unterstützer gesucht hat, um den Austausch der abgesessenen Sitze zu finanzieren, konnte man zum Beispiel eine Plakette mit dem eigenen Namen erstehen.

Welche Projekte werden von der ES GEHT! Initiative unterstützt und welche schaffen es nicht?

Markus Gremmel: Es geht vor allem um Projekte, die einen sozialen und kreativen Ansatz verfolgen. Der gesellschaftliche Nutzen soll dabei im Vordergrund stehen. Leider scheitern viele an den formellen Kriterien. Sie haben eine Idee, aber scheitern daran, den Antrag auszufüllen und einzureichen. Viele haben eben die Idee, aber können sie dann nicht vom Kopf aufs Papier bringen, auch wenn unsere Betreuer bereits ganz am Anfang da sind und helfen. Bei den Projekten, die ausgewählt werden, geht es ganz klar auch darum, wie nachhaltig sie sind. Oft sehen wir, dass jene Projekte, die bereits eine reale Community haben, gut funktionieren, wie das Freilichtmuseum Gerersdorf, das im Burgenland für den Erhalt alter Werkstätten und Wohnhäuser steht. Es funktionieren auch Projekte gut, deren Ideengeber dynamisch sind. Wieder andere Themen machen zwar virtuell viel Lärm, konnten dies aber nicht produktiv umsetzen.

Claudia Lemlihi: Ein Erfolgsbeispiel ist das magdas Hotel, das am Wiener Prater Flüchtlingen eine neue Chance bietet, dort Arbeit zu finden.

Die BAWAG P.S.K ist eine Bank, ES GEHT! eine Initiative für sozial-kreative Projekte, geht das denn überhaupt Hand in Hand?

Markus Gremmel: Absolut. Wir von der BAWAG P.S.K sind durch ES GEHT! direkt bei den Problemen, Sorgen, aber auch den Wünschen unserer Kunden. Wir sehen, welche Themen sie besonders beschäftigen. Der Verein „Kärntner helfen Kärntnern“, eine Gemeinschaft, die in Not geratenen Menschen schnell helfen möchte, hat Unterstützung beim Ausbau der Vereins-infrastruktur gebraucht. Da macht es vielleicht Sinn dieses Projekt auch an andere Bundesländer heranzubringen. Wir als Bank sind durch die ES GEHT! Initiative auch nahe an Ideen dran. Wir haben hier die einzigartige Möglichkeit, herauszufinden, was die Menschen wollen und können ihnen helfen, ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Natürlich ist das auch für uns ein Kanal unseren Kunden noch näher zu sein und sie zu verstehen. Und da hinter jedem der Projekte Kollegen stehen, die sich sehr engagieren, geht die ES GEHT! Initiative sehr wohl Hand in Hand mit der BAWAG P.S.K.

Claudia Lemlihi: Es gibt bei allen Projekten eine Nähe zwischen einem Betreuer von der BAWAG P.S.K. und dem Projekt. Wenn es eine Idee aus der Region ist, fahren wir hin und schauen uns alles an. Natürlich ist der Betreuer am Ende ein Mitarbeiter von der Bank und nicht direkt im Projektteam beteiligt. Mit ES GEHT! geben wir die Möglichkeit, Projekte umzusetzen und zu verwirklichen, die sonst vielleicht keine Chance hätten. Zum Beispiel das Projekt „LOVETOUR“, das anfangs aufgrund der Thematik von der Bank hinterfragt wurde. Das ist ein Bus, der durch Oberösterreich tourt mit Pädagogen und ausgebildeten Fachpersonal an Board und Jugendlichen die Themen Sexualität und Aufklärung näher bringt. Somit können die Lehrer, denen das Thema vielleicht selbst unangenehm ist, an erfahrene Pädagogen übergeben. Kaum hat der Betreuer, der hinter dem Projekt steht, die Notwendigkeit erklärt, war es klar, dass wir das Projekt über ES GEHT! unterstützen.

Wer hat die ES GEHT! Initiative ins Leben gerufen? 

Claudia Lemlihi: Die Initiative wurde streng genommen im Haus gestartet. Als unsere Mitarbeiter von der Idee erfahren haben, haben wir die vielen leuchtenden Augen und höherschlagenden Herzen bemerkt. Die Idee, dass aus der Bank heraus etwas gestartet werden soll, das Bedeutung schafft, hatte eine sehr kraftvolle Wirkung und hat für viel positives Echo gesorgt. Die Crowdfunding Plattform ist dank unserer YOUNG TALENTS entstanden, die in der BAWAG P.S.K arbeiten und wurde von ES GEHT! adoptiert. Da sich das Konzept mit unserer Initiative gut ergänzt hat, haben wir dann beschlossen, zusammenzulegen. Ich denke, gerade eine Bank, die mitten im Leben steht, ist prädestiniert für neue Ideen.

Was ist denn die Vision von ES GEHT!?

Markus Gremmel: Auch ältere Unternehmen müssen neue Ideen aufgreifen. Es ist beachtlich, dass so viele Mitwirkende bei ES GEHT! freiwillig einfach auch in der Freizeit gearbeitet haben, über Konzepten und Ideen gesessen sind.

Wenn wir den momentanen Zustand weiterhalten können, wäre das mittel- und langfristig sehr gut. Über unsere Crowdfunding Plattform sind bereits über hunderttausend Euro in Projekte geflossen. Das ist nach so kurzer Zeit doch beachtlich!

Claudia Lemlihi: © BAWAG P.S.K.:

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Markus Gremmel: © BAWAG P.S.K.:

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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