04.08.2021

Marktstart: N26-Gründer investiert in Health-Startup von Ex-Mitarbeitern

Exakt Health digitalisiert die Physiotherapie nach typischen Sportverletzungen.
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Lucia Payo (CTO) und Philip Billaudelle (CEO) haben Exact Health gegründet © Exact Health
Lucia Payo (CTO) und Philip Billaudelle (CEO) haben Exakt Health gegründet © Exact Health

Die deutsche Neobank N26 hat bereits einen Ruf als Kaderschmiede für neue Startup-Founder. Und es passiert auch nicht selten, dass die beiden österreichischen Gründer des FinTechs auch gleich in die Neugründungen investieren. So nun auch bei Exakt Health. Das Jungunternehmen bietet eine Physiotherapie-App, die eine individuelle, digitale Behandlung nach Sportverletzungen ermöglicht. Zum Start sammelt das Startup 500.000 Dollar bei Investoren ein und bringt nun die App für iOs und Android auf den Markt. Das Geld kommt unter anderem von N26-Co-Founder Maximilian Tayenthal, Kelly Ford, ehemals CMO bei N26 und einigen anderen Business Angels.

Einer der ersten N26-Mitarbeiter

Gegründet wurde Exakt Health Anfang 2021 von den ehemaligen N26-Mitarbeitern Philip Billaudelle und Lucia Payo. Billaudelle war einer der ersten Mitarbeiter bei N26, wo er unter anderem für die Banklizenz zuständig war und später das Data-Science-Team aufbaute und leitete. Er und Payo, die bis Jänner Android-Developerin bei N26 war, haben das Fintech verlassen, um ihr eigenes Startup zu gründen.

„Die Mission von Exakt Health ist es, jedem, jederzeit und von überall hochwertige und individuelle Physiotherapie zugänglich zu machen“, sagt Maryke Louw, leitende Physiotherapeutin von Exakt Health. „Physiotherapie sollte kein Luxusgut sein. Wir ermöglichen Nutzern den direkten Zugriff auf Informationen und Tools für ihre Erholung, genau dann, wenn sie diese benötigen.“

In der App erhalten Nutzer einen individuellen Therapieplan, der sich zunächst auf typische Laufverletzungen konzentriert – etwa eine Achillessehnenverletzung. Vor zwei Jahren hatte sich Co-Founder Billaudelle selbst beim Laufen verletzt und im Rahmen seiner Rehabilitation Maryke Louw kennengelernt, die damals eine Online-Physiotherapie-Praxis betrieb und Billaudelle so auf die Idee zu Exakt Health brachte.

Zertfizierung als Medizinprodukt

Eine Zertifizierung als Medizinprodukt ermöglicht es Exakt Health, seine App als Software-as-a-Medical Device in der gesamten EU und UK anzubieten. Die App ist bereits für iOS und Android verfügbar und das Startup will sie nun im Rahmen einer klinischen Studie weiter verbessern.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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