30.06.2022

Erneuerbare Energie: IG Windkraft sieht bei Marktprämienverordnung Verbesserungsbedarf

Am Mittwoch startete die dreiwöchige Begutachtungsfrist für die Marktprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das künftig den Ausbau von erneuerbarer Energie in Österreich beschleunigen soll. IG Wandkraft sieht bei gewissen Punkten Verbesserungsbedarf.
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Solar- und Windkraft überholen Gas
(c) Adobestock

Lange wurde auf sie gewartet, nun geht sie in Begutachtung. Die Rede ist von der sogenannten „Marktprämienverordnung“, die künftig eine zentrale Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energie in Österreich spielen wird. Sie soll künftig im Fall von zu niedrigen Marktpreisen einen Zuschuss im Rahmen der Erzeugung von erneuerbarer Energie ermöglichen. Die Marktprämie gleicht somit die Kosten der Stromproduktion und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Da bislang eine entsprechende Regelung noch ausständig war, sind in den letzten Jahren viele Investitionsentscheidungen in der Luft gehangen.

Erste Fördercalls bereits im Herbst

Am Mittwoch ging nun der langersehnte Entwurf für die Marktprämienverordnung in Begutachtung. Die Kraftwerke, die durch diese Verordnung ermöglichen werden, sollen laut BMK jährlich rund 4,5 Milliarden Kilowattstunden heimischen Ökostrom erzeugen. Dies entspricht einer jährlichen CO2-Einsparung von 1,5 Millionen Tonnen. Verläuft alles nach Plan sollen im Herbst 2022 die ersten Födercalls über eine eigene EAG-Abwicklungstelle bearbeitet werden.

IG Windkraft kritisiert Höchstgebotsgrenze bei Marktprämienverordnung

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen aus der Branche. „Mit Vorliegen der Marktprämienverordnung ist es in Griffweite, dass nach zweieinhalb Jahren endlich wieder Förderverträge für Windkraftanlagen vergeben werden können“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Weiters führt die IG-Windkraft aus, dass es bei der Marktprämienverordnung allerdings noch einiger Korrekturen bedarf. Generell sind die durchschnittlichen Erzeugungskosten im Begutachtungsentwurf laut IG Windkraft mit Preisen berechnet, die in den letzten Monaten stark im Steigen begriffen sind.

„Hier besteht deutlicher Anpassungsbedarf. Es ist nicht verständlich, warum bei Windkraft die Höchstgebotsgrenze, anders als bei der Photovoltaik oder der Biomasse wo sie bei fünf Prozent bzw. zehn Prozent liegt, nur ein Prozent über den errechneten theoretischen Erzeugungskosten liegen soll“, so Ursula Nährer, Chefjuristin der IG Windkraft. Dies würde den Anreiz für den Ausbau hemmen.

Dahingehend hat die IG Windkraft bereits eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, in der eine Nahbesserung bei der Höchstgebotsgrenze gefordert wird. Zudem bedarf es auch bei der Standortdifferenzierung der Förderung noch einer Nachschärfung, damit Projekte auch im alpinen Raum gebaut werden.


Videotipp: Diese Chancen bietet das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ (EAG)

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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