30.06.2022

Erneuerbare Energie: IG Windkraft sieht bei Marktprämienverordnung Verbesserungsbedarf

Am Mittwoch startete die dreiwöchige Begutachtungsfrist für die Marktprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das künftig den Ausbau von erneuerbarer Energie in Österreich beschleunigen soll. IG Wandkraft sieht bei gewissen Punkten Verbesserungsbedarf.
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Solar- und Windkraft überholen Gas
(c) Adobestock

Lange wurde auf sie gewartet, nun geht sie in Begutachtung. Die Rede ist von der sogenannten „Marktprämienverordnung“, die künftig eine zentrale Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energie in Österreich spielen wird. Sie soll künftig im Fall von zu niedrigen Marktpreisen einen Zuschuss im Rahmen der Erzeugung von erneuerbarer Energie ermöglichen. Die Marktprämie gleicht somit die Kosten der Stromproduktion und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Da bislang eine entsprechende Regelung noch ausständig war, sind in den letzten Jahren viele Investitionsentscheidungen in der Luft gehangen.

Erste Fördercalls bereits im Herbst

Am Mittwoch ging nun der langersehnte Entwurf für die Marktprämienverordnung in Begutachtung. Die Kraftwerke, die durch diese Verordnung ermöglichen werden, sollen laut BMK jährlich rund 4,5 Milliarden Kilowattstunden heimischen Ökostrom erzeugen. Dies entspricht einer jährlichen CO2-Einsparung von 1,5 Millionen Tonnen. Verläuft alles nach Plan sollen im Herbst 2022 die ersten Födercalls über eine eigene EAG-Abwicklungstelle bearbeitet werden.

IG Windkraft kritisiert Höchstgebotsgrenze bei Marktprämienverordnung

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen aus der Branche. „Mit Vorliegen der Marktprämienverordnung ist es in Griffweite, dass nach zweieinhalb Jahren endlich wieder Förderverträge für Windkraftanlagen vergeben werden können“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Weiters führt die IG-Windkraft aus, dass es bei der Marktprämienverordnung allerdings noch einiger Korrekturen bedarf. Generell sind die durchschnittlichen Erzeugungskosten im Begutachtungsentwurf laut IG Windkraft mit Preisen berechnet, die in den letzten Monaten stark im Steigen begriffen sind.

„Hier besteht deutlicher Anpassungsbedarf. Es ist nicht verständlich, warum bei Windkraft die Höchstgebotsgrenze, anders als bei der Photovoltaik oder der Biomasse wo sie bei fünf Prozent bzw. zehn Prozent liegt, nur ein Prozent über den errechneten theoretischen Erzeugungskosten liegen soll“, so Ursula Nährer, Chefjuristin der IG Windkraft. Dies würde den Anreiz für den Ausbau hemmen.

Dahingehend hat die IG Windkraft bereits eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, in der eine Nahbesserung bei der Höchstgebotsgrenze gefordert wird. Zudem bedarf es auch bei der Standortdifferenzierung der Förderung noch einer Nachschärfung, damit Projekte auch im alpinen Raum gebaut werden.


Videotipp: Diese Chancen bietet das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ (EAG)

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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