30.06.2022

Erneuerbare Energie: IG Windkraft sieht bei Marktprämienverordnung Verbesserungsbedarf

Am Mittwoch startete die dreiwöchige Begutachtungsfrist für die Marktprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das künftig den Ausbau von erneuerbarer Energie in Österreich beschleunigen soll. IG Wandkraft sieht bei gewissen Punkten Verbesserungsbedarf.
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Solar- und Windkraft überholen Gas
(c) Adobestock

Lange wurde auf sie gewartet, nun geht sie in Begutachtung. Die Rede ist von der sogenannten „Marktprämienverordnung“, die künftig eine zentrale Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energie in Österreich spielen wird. Sie soll künftig im Fall von zu niedrigen Marktpreisen einen Zuschuss im Rahmen der Erzeugung von erneuerbarer Energie ermöglichen. Die Marktprämie gleicht somit die Kosten der Stromproduktion und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus. Da bislang eine entsprechende Regelung noch ausständig war, sind in den letzten Jahren viele Investitionsentscheidungen in der Luft gehangen.

Erste Fördercalls bereits im Herbst

Am Mittwoch ging nun der langersehnte Entwurf für die Marktprämienverordnung in Begutachtung. Die Kraftwerke, die durch diese Verordnung ermöglichen werden, sollen laut BMK jährlich rund 4,5 Milliarden Kilowattstunden heimischen Ökostrom erzeugen. Dies entspricht einer jährlichen CO2-Einsparung von 1,5 Millionen Tonnen. Verläuft alles nach Plan sollen im Herbst 2022 die ersten Födercalls über eine eigene EAG-Abwicklungstelle bearbeitet werden.

IG Windkraft kritisiert Höchstgebotsgrenze bei Marktprämienverordnung

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen aus der Branche. „Mit Vorliegen der Marktprämienverordnung ist es in Griffweite, dass nach zweieinhalb Jahren endlich wieder Förderverträge für Windkraftanlagen vergeben werden können“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Weiters führt die IG-Windkraft aus, dass es bei der Marktprämienverordnung allerdings noch einiger Korrekturen bedarf. Generell sind die durchschnittlichen Erzeugungskosten im Begutachtungsentwurf laut IG Windkraft mit Preisen berechnet, die in den letzten Monaten stark im Steigen begriffen sind.

„Hier besteht deutlicher Anpassungsbedarf. Es ist nicht verständlich, warum bei Windkraft die Höchstgebotsgrenze, anders als bei der Photovoltaik oder der Biomasse wo sie bei fünf Prozent bzw. zehn Prozent liegt, nur ein Prozent über den errechneten theoretischen Erzeugungskosten liegen soll“, so Ursula Nährer, Chefjuristin der IG Windkraft. Dies würde den Anreiz für den Ausbau hemmen.

Dahingehend hat die IG Windkraft bereits eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, in der eine Nahbesserung bei der Höchstgebotsgrenze gefordert wird. Zudem bedarf es auch bei der Standortdifferenzierung der Förderung noch einer Nachschärfung, damit Projekte auch im alpinen Raum gebaut werden.


Videotipp: Diese Chancen bietet das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ (EAG)

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Alice Hristov (Mitte) bei der Preisverleihung des Bundeswettbewerbs Jugend Innovativ 2026
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Über zehn Millionen Menschen weltweit leiden an Parkinson. Das Kernsymptom Tremor, ein unkontrolliertes Zittern, wird bisher fast ausschließlich punktuell bei Arztterminen erfasst. „Der Arzt ist komplett auf die subjektive Einschätzung vom Patienten angewiesen“, erklärt Entwicklerin Alice Hristov im brutkasten-Gespräch. Weil verfälschte Momentaufnahmen oft zu ungenauen Medikationen führen, möchte die Wiener HTL-Schülerin diese Datenlücke mit TremoCup schließen.

TremoCup Prototyp @ Alice Hristov

Diskrete Messung beim Trinken

TremoCup ist ein kompaktes Sensormodul, das auf die Unterseite einer handelsüblichen Tasse montiert wird. Während der Nutzung misst das System die Bewegungen im Alltag. Ein integrierter Bandpassfilter lässt dabei nur Frequenzen zwischen 4 und 12 Hertz durch, um gezielt den Tremor zu erfassen und andere Alltagsbewegungen verlässlich auszublenden. „So ähnlich wie bei Noise-cancelling“, zieht Alice den technischen Vergleich.

Die Daten werden per Bluetooth an eine selbst entwickelte Smartphone-App übermittelt, die Verlaufsgrafiken anzeigt und PDF-Berichte für das Arztgespräch generiert. Aus Datenschutzgründen verbleiben alle Daten lokal und symmetrisch verschlüsselt auf dem Endgerät. In einer bereits durchgeführten Befragung von 20 Pflegeheimbewohnerinnen gaben 75 Prozent an, dass ihnen dieser lokale Datenschutz besonders wichtig sei.

Vom Freizeitprojekt auf die internationale Bühne

Die Entwicklung des Systems begann als Freizeitprojekt neben dem Unterricht an der HTBLVA Spengergasse, die in der Vergangenheit schon mehrmals beeindruckende Schüler:innen-Projekte hervorgebracht hat. „Wenn ich lange gesessen bin und es am Ende nach dem Testen funktioniert, das war der größte Erfolg für mich“, so Hristov über die intensive Entwicklungsphase.

Der Aufwand hat sich ausgezahlt: Beim diesjährigen Bundeswettbewerb Jugend Innovativ holte TremoCup den 1. Preis in der Kategorie „ICT & Digital“, der mit 2.500 Euro dotiert ist. Das Preisgeld soll direkt in das Projekt zurückfließen: „Das wird wieder reinvestiert in TremoCup. Patente sind nicht billig, falls ich ein Patent bekomme.“

Regulatorische Prüfung und Markteintritt

Als nächste Schritte sind eine klinische Validierung in neurologischen Praxen sowie Förderanträge bei AWS und FFG geplant. Zudem steht die finale regulatorische Einordnung an. Aktuell wird das System vorläufig als Klasse-I-Medizinprodukt eingestuft.

Der angedachte Verkaufspreis soll zwischen 80 und 150 Euro pro Einheit liegen. Im September 2026 wird Hristov ihr Projekt zudem beim 37. European Union Contest for Young Scientists (EUCYS) in Kiel präsentieren.

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